Vertriebene aus der Ukraine: Zugang zu Familienleistungen nur bei Erwerbstätigkeit oder Meldung beim AMS

Wien (PK) – Wenn Vertriebene aus der Ukraine ab November weiterhin
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld beziehen wollen, dann
müssen sie entweder erwerbstätig sein oder sich beim AMS melden. Dies
sieht ein umfassender Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen vor,
der heute im Familienausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und
den Grünen beschlossen wurde.

Obwohl dieser Personengruppe aufgrund der europäischen
„Massenzustrom-Richtlinie“ ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in
der EU bis 4. März 2026 zusteht, hatten ÖVP, SPÖ und NEOS deren
Zugang zu Familienleistungen im Frühjahr vorerst nur bis 31. Oktober
2025 verlängert. Ministerin Claudia Plakolm hatte damals die
Einrichtung einer Task Force angekündigt. Diese sollte klare und enge
Kriterien für den Bezug von Sozialleistungen erarbeiten.

Betroffen von den Änderungen sind rund 12.000
anspruchsberechtigte ukrainische Eltern von 18.000 Kindern,
informierte ÖVP-Abgeordnete Daniela Gmeinbauer. Insgesamt halten sich
derzeit laut Statistik Austria etwa 88.000 Ukrainer:innen in
Österreich auf.

Die Freiheitlichen lehnten die Gesetzesänderung grundsätzlich ab,
da Familienleistungen nur heimischen Familien zur Verfügung stehen
sollten. Außerdem sollte man gerade in budgetär angespannten Zeiten
bedenken, dass für diese Maßnahme, die zusätzlich zur Grundversorgung
ausbezahlt werde, rund 3 Mio. Ꞓ pro Monat an Kosten anfallen würden,
merkte Rosa Ecker (FPÖ) an.

Auf der Tagesordnung des Ausschusses stand auch der
Umsetzungsbericht 2024 zur österreichischen Jugendstrategie, der
einstimmig zur Kenntnis genommen wurde und somit als enderledigt
gilt.

Nachfolgeregelung für Ukrainer:innen mit vier
Ausnahmebestimmungen

Mit der nun vorgelegten Nachfolgeregelung soll ein
Zusatzerfordernis für den Bezug von Familienleistungen von aus der
Ukraine vertriebenen Personen ab dem 1. November 2025 eingeführt
werden, heißt es in der Begründung des gesamtändernden
Abänderungsantrags ( 414/A ). Dadurch sollen für diesen Personenkreis
die Aufnahme und Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit bzw. die
Inanspruchnahme des Beratungs- und Vermittlungsangebots des
Arbeitsmarktservice gefördert werden.

Personen, die aus der Ukraine vertrieben worden sind, haben ab
dem 1. November 2025 dann Anspruch auf Familienbeihilfe und
Kinderbetreuungsgeld für ihre Kinder, wenn sie entweder –
unselbständig oder selbständig – erwerbstätig oder beim
Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind. Ausgenommen von diesen
Bedingungen sind Personen, die jünger als 18 Jahre oder älter als 65
Jahre sind, Eltern mit Betreuungspflichten für ihre erheblich
behinderten Kinder sowie Personen, bei denen besonders
berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen. Für die Überprüfung der
Ansprüche auf Familienbeihilfe soll eine automatisierte
Datenübermittlung zwischen dem Dachverband und dem Finanzamt
Österreich eingerichtet werden. Die Regelung gilt bis zum 30. Juni
2026.

Da der Vorschlag der Regierungsparteien für sie eine
Sonderbehandlung einer Personengruppe darstelle, lehne sie den Antrag
ab, erklärte Ricarda Berger (FPÖ). Familienleistungen sollten zudem
nur heimische Familien erhalten.

Aus Sicht von Barbara Neßler (Grüne) waren viele Fragen noch
ungeklärt. Was bedeuten diese Änderungen etwa für Personen mit
Betreuungspflichten, für Studierende und für jene, die nicht in
Österreich arbeiten, fragte sie. Gelten für diese dann auch
Ausnahmebestimmungen?

Christian Oxonitsch (SPÖ) sprach von einer guten Lösung und wies
darauf hin, dass die vierte Ausnahmebestimmung eine individuelle
Prüfung des Falles möglich mache. Diese gelte nämlich für Personen,
„bei denen aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen keine
Vormerkung beim Arbeitsmarktservice erfolgt“.

Wenn Betreuungspflichten vorliegen, so werde das regionale AMS-
Büro genau prüfen, ob eine Jobvermittlung möglich sei, meinte
Johannes Gasser (NEOS). Dies hänge natürlich auch immer davon ab, ob
es Betreuungsplätze für die Kinder gebe.

Das Arbeitsmarktservice fungiere in Hinkunft als Drehscheibe in
dieser Angelegenheit und werde maßgeschneiderte, individuelle
Lösungen ermöglichen, war Bundesministerin Claudia Plakolm überzeugt.

Aktueller Bericht zur Jugendstrategie informiert über Maßnahmen
und Fortschritte

Im Ausschuss behandelt wurde zudem der dritte Umsetzungsbericht
zur österreichischen Jugendstrategie ( III-199 d.B. ), bei dem der
Leiter des Kompetenzzentrums im Bundeskanzleramt Robert Lender den
Abgeordneten Rede und Antwort stand.

ÖVP-Vertreter Klaus Lindinger hob die Bedeutung einer breiten
Beteiligung der Jugend an den gesellschaftlichen Entwicklungen
hervor. Er wertete es auch als positiv, dass 53 der im Bericht
angeführten Maßnahmen bereits abgeschlossen werden konnten.

Paul Stich (SPÖ) erkundigte sich nach den geplanten Neuerungen
und hielt es für wichtig, dass die gemeinsam mit den Jugendlichen
erarbeiteten Maßnahmen rasch umgesetzt werden können.

Johannes Gasser (NEOS) sprach die aus den Handlungsfeldern
abgeleiteten Maßnahmen an und setzte sich für einen Ausbau der
Finanzbildung ein. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) wollte wissen,
wie die Jugendlichen ausgewählt werden, die an der Erarbeitung der
Maßnahmen mitwirken.

Aufgrund aktueller Vorfälle sah Barbara Neßler (Grüne) einen
dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Insbesondere wenn es sich um systematisches Versagen handle, müsse
rasch agiert werden.

Manuel Pfeifer (FPÖ) sprach die Probleme bei der Versorgung von
Kindern und Jugendlichen im Bereich der psychischen Gesundheit an und
wollte konkret wissen, wann mehr Angebote geschaffen werden. Seinem
Fraktionskollegen Maximilian Weinzierl zufolge sei das Thema
Extremismusprävention und insbesondere die Bedrohung durch den
Islamismus im Bericht zu vage behandelt worden. Rosa Ecker (FPÖ)
zeigte sich enttäuscht darüber, dass die Probleme von benachteiligten
Gruppen zu wenig berücksichtigt worden seien.

Plakolm berichtet über Neugestaltung der Jugendziele

Ziel der österreichischen Jugendstrategie ist es, die
Jugendpolitik aller Ressorts zu koordinieren sowie unter Einbindung
junger Menschen und relevanter Stakeholder entsprechende Strukturen
aufzubauen. Der nun vom Bundeskanzleramt veröffentlichte dritte
Umsetzungsbericht informiere auf Basis der 35 Ziele über die
bestehenden jugendpolitischen Aktivitäten sowie über die Fortschritte
in den vier Handlungsfeldern Bildung und Beschäftigung, Beteiligung
und Engagement, Lebensqualität und Miteinander sowie Medien und
Information, erläuterte Bundesministerin Claudia Plakolm. Die
Gesamtkoordination und strategische Weiterentwicklung obliege dem
Kompetenzzentrum Jugend im Bundeskanzleramt, wobei die Ziele
gemeinsam mit allen Ressorts entwickelt werden. Durch die
Zusammenarbeit aller Ministerien sollen die Lebensrealitäten der
Jugendlichen noch besser berücksichtigt werden.

Im Jahr 2025 seien 155 aktive Maßnahmen entwickelt worden, die
aus thematischer Sicht bunt gemischt seien und von der
Attraktivierung des Lehrberufs, diversen Partizipationsprojekten, der
psychischen Gesundheit bis hin zu „digital skills“ reichen würden.
Wichtig war ihr dabei, dass in rund der Hälfte der Fälle die
Jugendlichen aktiv mitgewirkt hätten. Dies zeige, dass nicht über die
Köpfe der jungen Menschen hinweg agiert werde. Gewährleistet sei auch
die internationale Einbettung der österreichischen Jugendstrategie,
und zwar durch die Zuordnung zu den European Youth Goals. Derzeit
laufe ein Prozess zur Neugestaltung der Jugendziele, berichtete
Plakolm, dieser laufe ressortübergreifend und mit Einbindung der
jungen Menschen und aller Stakeholder ab. Die Ministerin ging davon
aus, dass die neuen Ziele Anfang 2027 vorliegen werden.

Bezugnehmend auf konkrete Fragen hob Plakolm hervor, dass bei der
Auswahl der Jugendlichen auf Heterogenität geachtet werde. Dies
betreffe nicht nur das Alter, sondern auch den Wohnort, den
sozioökonomischen Hintergrund oder den Ausbildungsgrad. Bei vielen
der angesprochenen Themen (z.B. psychische Gesundheit,
Kindschaftsrecht, Finanzbildung) sei zwar das Familienressort
involviert, die Kompetenzen würden aber in anderen Ressorts liegen.
Bei der Kinder- und Jugendhilfe seien die Länder gefordert; die
entsprechenden Standards seien im Rahmen einer 15a-Vereinbarung
festgelegt. Die Extremismusprävention war ihr ein großes Anliegen,
dazu gebe es auch schon eine Reihe von Aktivitäten. Als Beispiele
nannte sie den Ausbau von Workshops an den Schulen, die Einrichtung
einer eigenen Beratungsstelle oder Maßnahmen im digitalen Bereich.
Auf eine weitere Frage führte sie aus, dass insgesamt 70.000 Ꞓ an
Kosten pro Jahr für die Jugendstrategie anfallen würden.

Lender kündigt Relaunch des Jugendportals an

Im Fokus der umfassenden Jugendstrategie stünden alle 14- bis 24-
Jährigen in Österreich, wobei sich einzelne der insgesamt 155
Maßnahmen auch an Kinder und Personen bis 30 Jahre richten würden,
teilte der Leiter des Kompetenzzentrums Robert Lender mit. Im Rahmen
von sogenannten Reality Checks seien die Schwerpunkte unter
Mitwirkung von Jugendlichen und diversen Organisationen entwickelt
und reflektiert worden. Die Erfassung von nationalen Aktionsplänen
und Strategien mit ihren jeweiligen Jugendbezügen stelle ein weiteres
Element der Strategie dar. Generell handle es sich nicht nur um einen
Aktionsplan, führte Lender aus, es werde auch versucht, eine
Gesamtübersicht über alle Maßnahmen auf Bundesebene zu geben.

Bezüglich der Neugestaltung der Jugendziele teilte Lender mit,
dass im heurigen Jahr vor allem ein Fahrplan entwickelt wurde. Im
Fokus stünde dabei, dass thematische Lücken geschlossen und die
Kooperationen gestärkt werden. Es handle sich jedenfalls um eine
„agile Strategie“, die es ermögliche, neue Maßnahmen (z.B.
Finanzbildung) einzumelden. Was die Maßnahmen im Bereich Extremismus
angehe, so werde er noch einmal bei den zuständigen Ressorts
nachfragen, versprach Lender.

Um die Bekanntheit der Maßnahmen zu erhöhen, soll es zudem einen
Relaunch des Jugendportals geben, wo umfassend über die
Mitwirkungsmöglichkeiten für die Jugendlichen informiert werde. Die
Jugendstrategie sei jedoch grundsätzlich auf der Website des BKA
zentral abgebildet. (Fortsetzung Familienausschuss) sue