Wien (PK) – Wichtige Neuerungen bei der Einhebung der Maut auf
Bundesstraßen
haben den Verkehrsausschuss heute mit Mehrheit passiert. Der
Beschluss zur Novellierung des Mautgesetzes wurde mit den Stimmen von
ÖVP, SPÖ und NEOS gefasst. Ab 1. Dezember 2026 soll die Bemautung
ausschließlich durch digitale Vignette erfolgen. Weiters sollen laut
Verkehrsminister Peter Hanke die Tarifanpassungen für 2026 mit
Rücksicht auf die schwache Konjunktur nur maßvoll ausfallen. Für
emissionsfreie Fahrzeuge ist vorgesehen, dass der 75%-Bonus bei der
Anlastung der Infrastrukturkosten noch weitere fünf Jahre gelten
soll.
Weitere Neuerungen, die den Verkehrsausschuss heute passierten,
waren der Beitrag Österreichs zur Digitalisierung des CEMT-Systems,
das Transportgenehmigungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr
regelt. Das dazu dienende CEMT-Digitalisierungsgesetz wurde
einstimmig angenommen.
Ebenfalls einstimmig angenommen wurden Änderungen im
Schifffahrtsgesetz (SchFG) und im Wasserstraßengesetz (WaStG) sollen
der „via donau Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H.“
einen kostendeckenden Betrieb der neun Donauschleusen ermöglichen.
Der bisherige Beitrag des Bundes zum Ausgleich der Finanzierungslücke
entfällt damit.
Novelliert wird auch das Hochleistungsstreckengesetz, (HlG).
Davon erhofft sich die Bundesregierung Rechtssicherheit bei der
Definition von Bahn-Hochleistungsstrecken und dass Ausbauprojekte
beschleunigt werden können. Dieser Änderung stimmten alle Fraktionen
außer den Grünen zu.
Novelle des Mautgesetzes sieht nur mehr digitale Vignetten vor
Laut der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes (BStMG) ( 227
d.B. ) soll das bestehende duale Vignettensystem mit Klebevignette
und digitaler Vignette mit 1. Dezember 2026 nicht mehr weitergeführt
werden und die Entrichtung der zeitabhängigen Maut für alle
Vignettentypen ausschließlich durch Registrierung des Kennzeichens
und des Zulassungsstaates eines Fahrzeuges im Mautsystem der ASFINAG
erfolgen. Damit werde ein nutzerfreundliches System geschaffen,
führte Bundesminister Hanke im Ausschuss aus. Bereits jetzt gebe es
eine hohe Akzeptanz der digitalen Vignette. Mit dem Entfall der
Klebevignette werde auch ein hoher Verwaltungsaufwand für die ASFINAG
entfallen. Der analoge Erwerb der digitalen Vignette bleibe
sichergestellt.
Mehrere Bestimmungen der Novelle betreffen die Tarife zur
Anlastung der Infrastrukturkosten sowie der CO2-Emissionen in der
Berechnung der Maut. Die gesetzlich vorgesehene Valorisierung der
Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten um 2,9 % soll für das
Jahr 2026 mit Rücksicht auf das konjunkturelle Umfeld einmalig
entfallen. Die Anlastung der verkehrsbedingt durch CO2-Emissionen
entstehenden Kosten für das Jahr 2026 soll auch weiterhin nicht 100 %
umfassen. Allerdings wird 2026 diese nicht wie ursprünglich
vorgesehen 70 %, sondern 80 % umfassen. Angehoben wird auch der
Betrag der Ersatzmaut, die bei Mautprellerei zu entrichten ist. Für
emissionsfreie Fahrzeuge (CO2-Emissionsklasse 5) soll der aktuell
geltende 75%-Bonus für emissionsfreie Fahrzeuge bei der Anlastung der
Infrastrukturkosten erst mit Ende 2030 auslaufen.
Laut Verkehrsminister Hanke erfolgt damit eine ausgewogene
Mautanpassung, die den Interessen des Umweltschutzes wie auch der
Güterbeförderungsbranche gerecht werde. Zum einen werde mehr
Kostenwahrheit hergestellt, aber auch der Umstieg auf
umweltfreundlichere Fahrzeuge unterstützt.
Kritik an der Novelle kam von den Grünen. Elisabeth Götze (Grüne)
vermisste eine öffentliche Begutachtung der Änderungen und sah bei
den Mautanpassungen eine deutliche Bevorzugung von LKW-Fahrten
gegenüber dem PKW-Verkehr. Die angestrebte Verlagerung von
Güterverkehr auf die Schiene werde damit erschwert.
Melanie Erasim (SPÖ) widersprach der Sicht von Götze und wies
darauf hin, dass der LKW-Verkehr nun einen höheren Kostenbeitrag
leisten werde. Die Novelle setze eine Mautanpassung „mit Augenmaß“
um. Für ÖVP-Abgeordneten Joachim Schnabel folgt Österreich mit der
Novelle dem Vorbild der Nachbarländer, die ebenfalls nur mehr eine
digitale Vignette kennen. Auch NEOS-Abgeordneter Dominik Oberhofer
zeigte sich zufrieden mit der Novelle, die „einen großen Wurf“
bedeute und den Interessen der Bevölkerung und der Umwelt gerecht
werde.
FPÖ-Abgeordnete Elisabeth Heiß argumentierte für ein Antrag ihrer
Fraktion, ( 283/A(E) ), die Gültigkeitsdauer der digitalen Ein-Tages-
und Zehn-Tages-Vignette auf eine stundengenaue Abrechnung
umzustellen. Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung für die Vignette solle
demnach die jeweilige volle Gültigkeitsdauer von 24 Stunden bzw. 240
Stunden gelten. Das sei technisch bereits umsetzbar, argumentierte
sie. Oberhofer (NEOS) sagte, man werde sich diese Frage ansehen
müssen, und sprach sich für die Vertagung des Antrags aus.
Bundesregierung will Digitalisierung des CEMT-Systems im
Güterverkehr Rechnung tragen
Das internationale Forum für verkehrspolitische Kooperation CEMT
(Conférence Européenne des Ministres des Transports oder Europäische
Konferenz der Verkehrsminister) ist ein internationales Forum zur
Koordinierung des grenzüberschreitenden Gütertransports zwischen den
teilnehmenden Staaten. Das zu diesem Zweck entwickelte CEMT-System
zur Erteilung von Genehmigungen soll nun digitalisiert werden.
Österreich will der Neuerung mit dem Bundesgesetz zur Digitalisierung
der CEMT-Genehmigungen (CEMT-Digitalisierungsgesetz, CEMT-DigiG)
Rechnung tragen ( 248 d.B. ). Mit der Einführung einer CEMT-Plattform
samt CEMT-Mobilapplikation werde es möglich, CEMT-Genehmigungen
zukünftig elektronisch zu verwalten. Elektronische
Genehmigungsinformationsdokumente und Fahrteninformationsdokumente
sollen die bisherige CEMT-Genehmigung und das Fahrtenberichtsheft
ersetzen, erläuterte Verkehrsminister Hanke im Ausschuss. Damit werde
auch der Verwaltungsaufwand für die beteiligten Behörden und
Unternehmen reduziert und eine effektivere Kontrolle sichergestellt,
sagte der Minister.
Joachim Schnabel (ÖVP) begrüßte es, dass mit der Digitalisierung
auch mehr Rechtssicherheit und Wettbewerbsgleichheit geschaffen
werde. Ralph Schallmeiner (Grüne) befand, da es nur um eine reine
Digitalisierung gehe, die nicht dazu führen solle, dass mehr CEMT-
Genehmigungen erteilt werden, könne seine Fraktion ebenfalls
zustimmen.
Bund wird von Kosten für Schleusenbetrieb auf Donau entlastet
Mit einer von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetzesnovelle
sollen Änderungen im Schifffahrtsgesetz (SchFG) und im
Wasserstraßengesetz (WaStG) erfolgen, die auf eine vollständige
Kostendeckung für den Betrieb der neun Donauschleusen nach dem
Verursacherprinzip durch die Schleusenbetreiber als Inhaber der
schifffahrtsanlagenrechtlichen Bewilligungen abzielen ( 251 d.B. ).
Seit der Übertragung der Aufgaben an die ausgegliederte „via
donau Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H.“ bestand
laut Verkehrsministerium stets eine Finanzierungslücke. Der
Fehlbetrag, der 2024 rund 2,5 Mio. Ꞓ ausmachte, sei stets im
Einvernehmen mit der via donau vom Verkehrsministerium ausgeglichen
worden. Die direkte Verrechnung aller Kosten mit der via donau
Gesellschaft führe neben einer Kostenersparnis für den Bund zu einer
Verwaltungsvereinfachung, da kein ministerielles Einschreiten mehr
erforderlich sei, sagte Verkehrsminister Hanke.
Mit einem Abänderungsantrag der Koalition wurde sichergestellt,
dass im Schifffahrtsgesetz für sämtliche Wasserfahrzeuge des
Bundesheeres keine zusätzliche Zulassung für den Bodensee benötigt
wird. Auch die Schiffsführerinnen und Schiffsführer des Bundesheeres
müssen kein eigenes Bodenseepatent erwerben. Alois Schroll (SPÖ)
erläuterte, dass man damit einem Wunsch des Verteidigungsministeriums
entspreche.
Definition von Bahn-Hochleistungsstrecken soll rechtssicher
werden
Mit einer Novelle ( 250 d.B. ) des Hochleistungsstreckengesetzes
(HlG) werde der im Regierungsprogramm festgehaltenen Verbesserung der
Rechtssicherheit im Genehmigungsverfahren Rechnung getragen, hielt
Verkehrsminister Hanke fest. Mit den gesetzlichen Vorgaben solle vor
allem sichergestellt werden, dass künftig
Hochleistungsstreckenverordnungen so gestaltet werden, dass bei
Verwaltungsverfahren eindeutig bestimmt werden könne, ob eine den
Gegenstand eines Verwaltungsverfahrens bildende Eisenbahn zur
Hochleistungsstrecke erklärt worden sei.
Seit 1989 seien insgesamt sechs Hochleistungsstreckenverordnungen
erlassen worden, die das bundesweit hochrangige Verkehrswegenetz im
Bereich der Eisenbahn definieren. Unter anderem gebe es aber
Divergenzen in der Bezeichnung von Strecken und Knotenpunkten,
weshalb in der Vollziehungspraxis nicht immer mit Bestimmtheit gesagt
werde könne, ob es sich bei einer konkreten Eisenbahnstrecke
rechtlich tatsächlich um eine Hochleistungsstrecke handle, erläuterte
ÖVP-Abgeordnete Andreas Ottenschläger die Problematik. Er brachte
einen Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ und NEOS ein. Dieser nimmt eine
Präzisierung der Formulierung der Verordnungsermächtigung vor, sodass
bestimmte Streckenteile explizit in künftige Verordnungen einbezogen
werden können.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hielt der Ausschuss zudem
fest, dass mit dieser Novelle keine Gesetzesinitiative aufgrund eines
bestimmten Anlassfalles oder laufenden Verfahrens vorliege, sondern
die vorliegende Novelle einer rechtssicheren Definition von
Hochleistungsstrecken und der Verfahrensbeschleunigung im Sinne einer
Verwaltungsökonomie dienen solle. Laut Ottenschläger werde damit
klargestellt, dass die Novelle keine Auswirkungen auf laufende
Verfahren habe. Elisabeth Götze (Grüne) bezweifelte, dass mit bloßen
Kann-Bestimmungen die gewünschte Rechtssicherheit hergestellt werden
könne. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) sox