Verfassungsausschuss schickt Koalitionsantrag zur Überwachung von Grenzverfahren in Begutachtung

Wien (PK) – Nach Beendigung der Nationalratssitzung trat heute noch
der
Verfassungsausschuss zusammen, um einen Initiativantrag der
Koalitionsparteien ( 765/A ) in Begutachtung zu schicken. Im Zentrum
steht dabei die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben zur Einrichtung
eines unabhängigen Überwachungsmechanismus im Zusammenhang mit der
Überprüfung von Drittstaatsangehörigen, die unbefugt in die EU
eingereist sind bzw. ohne Erfüllung der Einreisevoraussetzungen einen
Asylantrag stellen. Konkret sollen die Volksanwaltschaft bzw. die von
ihr eingesetzten Kommissionen die Aufgaben dieses unabhängigen
Überwachungsmechanismus übernehmen. Zu diesem Zweck müssen die
Bundesverfassung und das Volksanwaltschaftsgesetz geändert werden.
Die Begutachtungsfrist läuft bis 24. April, der Beschluss im
Ausschuss dazu fiel einstimmig.

Laut EU-Verordnung hat die Überprüfung der Betroffenen an den EU-
Außengrenzen – in Österreich also vorrangig an Flughäfen – innerhalb
von sieben Tagen zu erfolgen, wie in den Erläuterungen festgehalten
wird. Wird jemand im Inland ohne vorangegangenes Screening
aufgegriffen, ist dieses innerhalb von drei Tagen nachzuholen. Dabei
geht es unter anderem um die Feststellung der Identität, die Abnahme
von Fingerabdrücken und um Gesundheitskontrollen samt Prüfung der
Schutzbedürftigkeit. Ziel ist es, möglichst rasch zu entscheiden, ob
die Betroffenen einem Asyl- oder einem Rückkehrverfahren zugewiesen
werden. Die unabhängige Überwachungsstelle – in Österreich also die
Volksanwaltschaft bzw. die von ihr eingesetzten Kommissionen zur
präventiven Menschenrechtskontrolle – sollen dabei die Einhaltung der
Grundrechte bzw. weiterer unions- und völkerrechtlicher Vorgaben
überwachen sowie die Untersuchung mutmaßlicher Verstöße
sicherstellen.

Da die entsprechenden Aufgaben über die bisherigen
verfassungsrechtlich festgelegten Zuständigkeiten der
Volksanwaltschaft hinausgehen, soll eine entsprechende
Öffnungsklausel im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geschaffen werden,
die eine Erweiterung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft durch
einfaches Bundesgesetz ermöglicht. Auf einfachgesetzlicher Ebene
sollen die neuen Aufgaben im Volksanwaltschaftsgesetz konkretisiert
werden, wobei etwa erweiterte Einsichts- und Dokumentationsbefugnisse
vorgesehen sind. Die Kontrollen sollen auch unangekündigt und vor Ort
erfolgen können.

Änderungen im Heimopferrentengesetz

Die Regierungsparteien nehmen die notwendige Verfassungsnovelle
außerdem zum Anlass, um bestehende Zuständigkeiten der
Volksanwaltschaft im Bereich der Heimopferrenten verfassungsrechtlich
neu zu verankern. Die Mitwirkung der Volksanwaltschaft sowie der von
ihr eingerichteten Rentenkommission bei der Behandlung entsprechender
Anträge soll in das B-VG integriert werden und die bisherige
Sonderregelung im Heimopferrentengesetz ihres Verfassungsranges
entkleidet werden. Darüber hinaus enthält der Antrag weitere
Anpassungen, etwa zur Klarstellung von Zuständigkeiten der
Volksanwaltschaft sowie zu vorgesehenen Möglichkeiten, Empfehlungen
zu erstatten. Die unionsrechtlichen Vorgaben zum
Überwachungsmechanismus sind bis zum 12. Juni 2026 umzusetzen. (
Schluss) wit/gs