Wien (PK) – Verbot von aromatisierten Tabaksticks passiert den
Bundesrat
Grünes Licht auch für Sicherstellung der Versorgung mit
Arzneimitteln
Gemäß einer EU-Richtlinie dürfen „erhitzte Tabakerzeugnisse“
künftig keine Aromen mehr enthalten, wie es für Zigaretten und für
Tabak zum Selbstdrehen bereits jetzt gilt. Nach der einhelligen
Zustimmung im Nationalrat unterstützte heute auch der Bundesrat diese
Neuregelung ohne Gegenstimmen. Konkret geht es dabei um die
sogenannten Tabaksticks, die in Erhitzungsgeräten verwendet werden.
Mit Stimmeneinhelligkeit passierte auch ein Antrag der
Koalitionsparteien die Länderkammer, der auf die Sicherstellung der
Verfügbarkeit von Arzneimitteln abzielt. Der im Jahr 2023
beschlossene Infrastruktursicherungsbeitrag für Produkte, die unter
der Kostenerstattungsgrenze liegen, soll damit um drei Jahre
verlängert werden. Allerdings reduziert sich der Betrag pro Packung
ab September 2025 von 0,28 Ꞓ auf 0,13 Ꞓ.
Erhitzte Tabakerzeugnisse künftig ohne Aroma
Mit der Umsetzung von EU-Vorschriften wird das Verbot des
Zusatzes von Aromen auf sämtliche erhitzte Tabakerzeugnisse mit
charakteristischem Aroma (Tabaksticks) ausgeweitet. Verschärft werden
dabei auch die Kennzeichnungsbestimmungen. Sofern es sich bei den
Produkten um „Rauchtabakerzeugnisse“ handelt, soll es keine Ausnahmen
mehr bei der Verpflichtung zu „Informationsbotschaften“ sowie
„gleichen kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweisen“ geben, wie
das auch bereits verpflichtend für Zigaretten und Tabak zum
Selbstdrehen vorgeschrieben ist. Bereits produzierte oder in Verkehr
gebrachte Produkte können bis spätestens 31. Mai 2026 noch verkauft
werden.
An die gesundheitsschädigende Wirkung des Rauchens wies Sebastian
Forstner (SPÖ/OÖ) hin. Das Verbot aromatisierter Tabaksticks sei ein
wichtiger Schritt, der dankenswerterweise parteiübergreifend gesetzt
werden konnte. Bei neuartigen Tabak- und Nikotinprodukten würden die
zugesetzten Aromen Genuss versprechen und die Harmlosigkeit der
tatsächlich stark suchterzeugenden Substanzen suggerieren. Forstner
begrüßte die Ankündigung der Staatssekretärin im
Gesundheitsministerium Ulrike Königsberger-Ludwig, dass im Herbst
noch weitere Schritte im Kampf gegen Nikotinprodukte folgen sollen.
Die Anzahl der Raucher:innen haben in den letzten Jahrzehnten
zwar abgenommen, stellte Markus Stotter (ÖVP/T) fest. Die Zahl der
Tabakprodukte nehme aber weiterhin zu. Die Entscheidung, zu diesen
Produkten zu greifen, stehe erwachsenen Personen selbstverständlich
frei. Allerdings müsse man dort eingreifen, wo versucht werde,
Jugendliche direkt anzusprechen und sie zu einer lebenslangen Sucht
zu verführen.
Auch Günter Pröller (FPÖ/OÖ) sah einen wichtigen Schritt für den
Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die FPÖ beteilige sich aber
nicht am „Raucherbashing“. Erwachsenen solle es weiterhin freistehen,
die Tabakprodukte zu konsumieren, die sie wollen.
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) begrüßte die neuen
Regelungen. Die Zahl der Raucher:innen sei zwar gesunken. Kinder und
Jugendliche würden jedoch durch harmlos wirkende neue Produkte, wie
etwa Nikotinbeutel, frühzeitig in Kontakt mit schädlichen
nikotinhaltigen Produkten kommen. Die Bundesrätin forderte in einem
Entschließungsantrag daher Verbesserungen beim Tabak- und
Nikotinschutz und eine bessere Regelung des Verkaufs von solchen
Produkten. In einem weiteren Antrag forderte Hauschildt-Buschberger
ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, um Umwelt und Gesundheit zu
schützen. Die beiden Anträge fanden keine Mehrheit.
Schumann: Neuartige Tabakprodukte müssen klar als
gesundheitsschädlich gekennzeichnet werden
Gesundheitsministerin Korinna Schumann sagte, sie freue sich,
dass mit dem Beschluss zum Nichtraucher:innenschutz ein drohendes EU-
Vertragsverletzungsverfahren abgewendet werden könne. Die Umsetzung
der EU-Richtlinie reagiere darauf, dass es viele neue Entwicklungen
bei Tabakprodukten gebe. Nun vereinheitliche man die Bestimmungen für
diese Produkte. Damit werde sichergestellt, dass auch neuartige
Tabakprodukte, die über Erhitzungsgeräte konsumiert werden, klar als
gesundheitsschädliche Produkte und Suchtmittel gekennzeichnet werden
müssen.
Arzneimittel: Infrastruktursicherungsbeitrag wird in reduzierter
Form um drei Jahre verlängert
Das 2023 beschlossene Bundesgesetz über finanzielle Maßnahmen zur
Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln sieht als zentrale
Steuerungsmaßnahme einen Infrastruktursicherungsbeitrag vor. Die
Koalitionsparteien haben per Initiativantrag eine Herabsetzung des
Beitrags von 0,28 Ꞓ auf 0,13 Ꞓ pro Handelspackung auf den Weg
gebracht. Zur Erhöhung der Planungssicherheit soll dieser Betrag drei
Jahre lang gelten, also bis zum 31. August 2028.
Mit dem Gesetz wird auch die Bereitstellung von Lagerstandsdaten
geregelt. Diese sollen die Basis für den Aufbau eines Monitoring-
Systems zur Früherkennung von Lieferengpässen und zur
gesundheitspolitischen Steuerung bei Arzneimitteln bilden. (
Fortsetzung Bundesrat) sox
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