Wien (OTS) – „Die Einführung eines verbilligten Preises bei
Energiekosten ist eine
hilfreiche Maßnahme, es sollten aber alle Menschen mit kleinsten
Einkommen einbezogen sein“, fordert die Armutskonferenz die Regierung
auf, den Sozialtarif „zu vervollständigen“. „Niemand sollte
willkürlich von der OBS-Befreiung ausgeschlossen werden. Wir haben
knapp 500.000 energiearme Haushalte in Österreich, das unvollständige
Gesetz jetzt zielt auf die Entlastung von 250.000 Haushalten ab.“
Gerade arbeitslose Personen haben in Österreich eine der höchsten
Armutsgefährdungsraten.
„Weiters wäre es sinnvoll, Working Poor und Niedrigeinkommensbezieher
mit zu berücksichtigen. Ihre Einkommen liegen ebenfalls unter der
Armutsgrenze, sie sind aber beim verbilligten Strompreis nicht
enthalten“. Damit einkommensschwache Haushalte vor Not und Absturz
geschützt werden, könnte die Hilfe über die OBS-Befreiung auch die
Begünstigten aus dem Erneuerbaren Ausbau-Gesetz (EAG) erfassen ,
schlägt die Armutskonferenz vor. Das wären Haushalte mit
Niedrigeinkommen und Working Poor, jedenfalls Menschen, die jetzt
nicht mehr weiter wissen – aber nicht in der Gruppe der
Sozialleistungsbezieher erfasst sind. „Auf der OBS-website ist die
Gruppe bei EAG-Kosten Deckelung bereits gelistet und könnte
unbürokratisch von den billigeren Energiepreisen profitieren“, so das
Netzwerk.
Zwtl.: Verzicht auf Abschaltungen während der Wintermonate
Zugang zu Energie bedeutet, dass es ein absolutes Existenzminimum
geben muss, das sicherzustellen ist. Katalonien ist diesbezüglich
bereits mit gutem Beispiel vorangegangen: bei drohenden Abschaltungen
sind Energielieferanten dazu verpflichtet, Sozialdienste zu
informieren, welche die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Haushalte
überprüfen. Liegt diese vor, darf es zu keiner Abschaltung kommen.
Auch in Österreich braucht es diese rechtliche Absicherung
hinsichtlich der Energieversorgung. Aus unserer Perspektive ein
Minimalkompromiss wäre ein Verzicht auf Abschaltungen während der
Heizperiode über die Wintermonate.
Zwtl.: Ein-Monat Bearbeitungsfrist, Ressourcen OBS, Rückwirkung
Um eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, bedarf
es einer gesetzlich definierten maximalen Bearbeitungszeit von einem
Monat sowie einer entsprechenden Ressourcenausstattung der OBS GmbH,
damit die Stelle für Kunden niederschwellig erreichbar ist. Der
Sozialtarif muss bei Zuerkennung rückwirkend von der Antragstellung
an wirksam werden, die Verfahrensdauer darf man nicht dem Stromkunden
anlasten. Das Risiko von Verzögerungen tragen hier komplett die
Haushalte.
Zwtl.: Unteren Referenzwert nur anheben, wenn Energiepreise steigen.
Der untere Referenzwert von 6 Cent pro Kilowattstunde ist aus
unserer Sicht nur anzuheben, wenn auch die Energiepreise in der
Jahresbetrachtung tatsächlich steigen. Den Wert zu valorisieren,
selbst wenn die Energiepreise sinken, führt zu höheren Kosten bei
Haushalten mit gestütztem Preis und wirkt somit der Bekämpfung von
Energiearmut entgegen. Wenn es zu einer Valorisierung des
Referenzwertes kommt, ist in jedem Fall auch die Pauschale der
Familienmitglieder in gleichem Ausmaß zu valorisieren.
Um grundsätzlich die Leistbarkeit von Strom für schutzbedürftige
Haushalte zu sichern, schlagen wir zudem vor, den oberen Referenzwert
bei max. 10 Cent pro kWh zu deckeln.
Zwtl.: Energiearmut: 5% mit Zahlungsrückständen, 14% können sich
Energie nicht leisten
Rund 500.000 Haushalte gelten in Österreich als energiearm (genau
499.700, 12,1% der Bev.). Laut den neuesten EU-SILC Zahlen der
Statistik Austria haben/hatten 458.000 Personen bzw. 5 % der
Bevölkerung in den vergangenen 12 Monaten zumindest einmal
Zahlungsrückstände bei den Energiekosten fürs Wohnen. In der “So
geht’s uns heute” Befragung der Statistik Austria mit dem Schwerpunkt
Energiearmut im 1. Quartal 2023 gaben hochgerechnet 14 % der
Bevölkerung zwischen 18 und 74 Jahren an, sich nicht ausreichend
Energie für ihren Haushalt leisten zu können.
Quellen:
Statistik Austria (2025): Indikatoren für die Messung von
Energiearmut 2025, EU SILC 2023
Statistik Austria (2025): EU SILC 2024
Statistik Austria (2023): So geht’s uns heute, 1.Quartal 2023.