Wien (OTS) – –
Zentrale Kritikpunkte: Schwächung umweltschutzrechtlicher
Vorgaben und Verletzung von Aarhus-Beteiligungsrechten
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Handwerkliche Mängel und Widersprüche erfordern umfassende
Nachbesserungen
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zum
Energieinfrastruktur-Zukunftsgesetz (Erneuerbaren-Ausbau-
Beschleunigungsgesetz – EABG) schafft ein eigenes Verfahrensregime
für Projekte der Energiewende. Der Umweltdachverband (UWD) begrüßt
den erwartbaren harmonisierenden Effekt auf die Energieraumplanung,
digitale Verfahrensschritte und eine zentrale Kundmachungsplattform.
Scharfe Kritik äußert er jedoch aufgrund geplanter massiver
Einschnitte in Umweltstandards, Lücken bei der
Öffentlichkeitsbeteiligung und gravierender handwerklicher Schwächen.
„Ja, wir brauchen Tempo beim naturverträglichen Ausbau der
Erneuerbaren. Doch der vorliegende Entwurf beschleunigt vor allem die
Aushöhlung bewährter Umweltprüfungen – und bremst die Rechte der
Zivilgesellschaft. Die Aarhus-Konvention wird de facto ignoriert,
Parteistellung und Rechtsschutz werden beschnitten. Das ist rechts-
und demokratiepolitisch bedenklich “, sagt Franz Maier , Präsident
des Umweltdachverbandes.
UWD warnt: „Schneller Ausbau darf nicht zum Blindflug werden“
Aus Sicht des UWD übererfüllt der Entwurf zentrale Vorgaben der RED
III in umweltrechtlich problematischer Weise: So kann das geplante
Screening UVP- und Naturverträglichkeitsprüfungen pauschal aushebeln
– selbst in sensiblen Gebieten – und führt mit Ausgleichszahlungen
eine Türöffner-Logik ein, die weder unionsrechtlich geboten noch
ökologisch verantwortbar ist. „ Wo erhebliche Risiken bestehen,
braucht es volle Prüfungen, keine Abkürzungen – Beschleunigung darf
nicht mit Blindflug verwechselt werden. Wir brauchen klare
Leitplanken für Natur- und Artenschutz, starke Beteiligung nach
Aarhus und ausreichende Behördenressourcen – sonst drohen
Rechtsunsicherheit, langwierige Konflikte vor Gericht und irreparable
Schäden“, so Maier .
Falsche Weichenstellung: Flächenverbrauch statt Mehrfachnutzung
Inhaltlich verfehlt der Entwurf zentrale Lenkungsziele:
Mehrfachnutzung und die klare Priorisierung künstlicher bzw. bereits
versiegelter Flächen – von der RED III ausdrücklich betont – fehlen.
Statt naturverträgliche Photovoltaik auf Dächern, Parkplätzen,
Deponien oder entlang von Infrastrukturen konsequent vorzuziehen,
wird zusätzlichem Flächenverbrauch Vorschub geleistet. Beim
Wasserstoff bleibt offen, ob ausschließlich „grüner“ Wasserstoff
privilegiert wird. Der UWD fordert eine eindeutige Festlegung auf
Strom aus erneuerbaren Quellen und den Einsatz nur dort, wo es keine
effizienteren Alternativen gibt. „Besonders heikel ist die
Wasserkraft: Angesichts des Zustands vieler Fließgewässer, der Ziele
der Wasserrahmenrichtlinie und der Sensibilität alpiner Ökosysteme
fordern wir, Wasserkraft vom EABG auszunehmen und jedenfalls keine
Beschleunigungsgebiete dafür vorzusehen. Einen pauschalen Ausschluss
von Landschafts-, Ortsbild- und Erholungswert aus der Abwägung lehnen
wir ab – dies widerspricht unter anderem der Alpenkonvention“, so
Maier .
UWD-Forderungen zum EABG-Entwurf – kurz gefasst
1.
Aarhus-konforme Parteistellung und Rechtsschutz in allen
Verfahrensarten (inkl. Screening, vereinfachtes Verfahren, Anzeige).
2.
Keine Ausgleichszahlungen als Ersatz für Umwelt- oder
Naturverträglichkeitsprüfungen; bei erheblichen Risiken UVP/NVP
verpflichtend.
3.
Strikte Priorität für Mehrfachnutzung und versiegelte/künstliche
Flächen – verbindlich im Gesetz verankern.
4.
Grünen Wasserstoff eindeutig definieren; Einsatz nur ohne bessere
Alternativen.
5.
Wasserkraft vom EABG ausschließen; keine Beschleunigungsgebiete
für Wasserkraft.
6.
Landschaftsbild und Erholungswert in der Abwägung beibehalten;
Alpenkonvention beachten.
7.
Behörden stärken (Personal, unabhängiger Sachverständigen-Pool)
statt Standards zu senken; zentrale Kundmachung einheitlich und
durchsuchbar ausbauen.
Der UWD wird seine ausführliche Stellungnahme fristgerecht vor
der Stellungnahmefrist am 21. Oktober einreichen.