Wien (PK) – Umweltausschuss gibt grünes Licht für
UN-Hochseeschutz-Übereinkommen
Fraktionen sprechen sich gemeinsam gegen ungarisches
Atomkraftwerk Paks II aus, Forderungen von FPÖ und Grünen vertagt
Ein Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen soll die
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere
von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse sicherstellen.
Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen befürworteten die
Abgeordneten des Umweltausschusses des Nationalrats heute die
Ratifikation dieses UN-Hochseeschutz-Übereinkommens. Klima- und
Umweltschutzminister Norbert Totschnig hob die Bedeutung des
Abkommens hervor und sprach von einem Meilenstein des multilateralen
Umweltrechts. Keine Zustimmung erhielt die Ratifikation von den
Freiheitlichen, die die Kosten angesichts der budgetären Situation
hinterfragten.
Außerdem sprachen sich alle Abgeordneten des Umweltausschusses
für einen im Ausschuss eingebrachten Vier-Parteien-Antrag aus. Die
Bundesregierung solle sich dafür einsetzen,, dass die Europäische
Kommission (EK) einem EuGH-Urteil zum Bau des Atomkraftwerks Paks II
Rechnung trägt. Sie müsse die Genehmigung von staatlichen Beihilfen
Ungarns zurücknehmen. Die Entschließung knüpft an einen Antrag der
Grünen an, der aufgrund des EuGH-Entscheids einen Baustopp von Paks
II fordert. Dieser Antrag wurde abgelehnt.
Weitere Forderungen der FPÖ und den Grünen wurden mit den Stimmen
der Regierungsfraktionen vertagt. So fordern die Freiheitlichen die
Abschaffung des Emissionshandelssystems ETS 2, da dieses zunehmend
private Haushalte belaste. Auch befürchten sie eine drohende
Kostenexplosion bei der Fernwärmeerzeugung aufgrund von EU-Vorgaben,
gegen die Österreich daher auftreten solle. In die Warteschleife
geschickt wurde auch eine von der FPÖ vorgelegte Petition für den
Bürokratieabbau bei Feuerwehren.
Die Grünen mahnen Maßnahmen ein, um Österreich wieder auf
„Klimakurs“ zu bringen Außerdem sprachen sie sich für die Abschaffung
klimaschädlicher Subventionen aus.
Österreich schließt sich UN-Hochseeschutz-Übereinkommen an
Die Bundesregierung hat dem Parlament das Übereinkommen im Rahmen
des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung
und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von
Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse – kurz Hochseeschutz-
Übereinkommen – zur Genehmigung vorgelegt ( 385 d.B. ). Nachdem 60
Staaten das Übereinkommen ratifiziert haben, ist es im Jänner 2026 in
Kraft getreten. Das Übereinkommen enthält vier Regelungsbereiche.
Dazu zählen Tätigkeiten im Zusammenhang mit maringenetischen
Ressourcen, die Einrichtung gebietsbezogener Managementinstrumente
wie Meeresschutzgebiete, die Verpflichtung zur Durchführung von
Umweltverträglichkeits-Prüfungen für Aktivitäten auf Hoher See und
der Kapazitätsaufbau und Meerestechnologietransfer. Die „Hohe See“
umfasse mehr als 60 % der Weltmeere, ist den Erläuterungen zu
entnehmen. Bislang seien aber weniger als 1 % dieser Gebiete wirksam
geschützt gewesen, wodurch diese besonders anfällig für Überfischung,
Lebensraumzerstörung, Umweltverschmutzung und die Folgen des
Klimawandels seien. Das Übereinkommen sei auch für Binnenstaaten wie
Österreich von großer Bedeutung, wird in den Erläuterungen betont.
Von einem „Meilenstein des multilateralen Umweltrechts“, der
erstmals einen verbindlichen Rahmen in diesem Bereich schafft, sprach
Klima- und Umweltschutzminister Norbert Totschnig im Ausschuss. Auch
für ein Binnenland wie Österreich sei der Schutz bedeutend, betonte
der Minister mit Verweis auf den Stellenwert für die Wirtschaft und
die Wissenschaft.
Auch Michael Bernhard (NEOS) begrüßte die Ratifikation und hob
die Möglichkeiten zur Mitsprache daraus hervor. Ein bisher weitgehend
ungeregelter Bereich erhalte nun eine Ordnung. Julia Elisabeth Herr (
SPÖ) wies auf die Bedeutung der Ozeane für das Weltklima und die
Luftqualität hin und sah insgesamt einen hohen Nutzen des Abkommens
in Relation zu den Kosten. Einen Meilenstein sah auch Lukas Hammer (
Grüne) in dem Abkommen. Globale Probleme können nur auf einer
globalen Ebene gelöst werden, sagt er.
Insgesamt kritisierte Hammer wie auch Thomas Spalt (FPÖ), dass
nach einem Jahr Bundesregierung bis auf dieses Abkommen keine
wesentlichen Vorlagen dem Umweltausschuss vorgelegt worden seien.
Spalt sah im Unterschied zu den anderen Fraktionen die Ratifikation
angesichts der aktuellen budgetären Situation kritisch. Er
bemängelte, dass die Kosten aus dem Abkommen ungenügend dargestellt
würden. Totschnig informierte den Abgeordneten infolge, dass mit
maximalen Gesamtkosten von 149.000 Ꞓ jährlich zu rechnen sei.
Die Ratifikation wurde schließlich mit der Stimmenmehrheit von
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen befürwortet.
Fraktionen wenden sich gegen das Atomkraftwerk Paks II
Das ungarische Atomkraftwerk Paks II war Inhalt eines Vier-
Parteien-Antrags von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Er war auf Basis
eines Antrags der Grünen formuliert worden. Wie Carina Reiter (ÖVP)
ausführte, wäre es aufgrund des grundsätzlichen Konsenses auch
möglich gewesen, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Mit dem
nunmehrigen Antrag wolle man die gemeinsame Linie bekräftigen.
Seitens der FPÖ betonte Thomas Spalt, dass auch seine Fraktion den
Konsens gegen den Ausbau der Atomkraft teile.
Im Antrag der Grünen führt Lukas Hammer aus, dass Ungarn trotz
eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) den Bau der
Reaktoren von Paks II fortsetze. Aufgrund des EuGH-Entscheids müsste
eigentlich das gesamte Verfahren neu begonnen werden, betonte Hammer.
Der EuGH habe der österreichischen Argumentation recht gegeben und in
seinem Urteil festgestellt, dass laut EU-Recht die Europäische
Kommission (EK) die staatliche Beihilfe Ungarns zum Projekt im Jahr
2017 gar nicht hätte genehmigen dürfen. Konkret gehe es um 12,5 Mrd.
Ꞓ an Mitteln für den Ausbau, von denen 10 Mrd. Ꞓ aus einem Darlehen
Russlands für Ungarn im Rahmen eines zwischenstaatlichen Abkommens
kommen würden. Laut dem EuGH sei es auch unzulässig gewesen, ein
solches Projekt ohne Vergabeverfahren durchzuführen und es direkt an
den russischen Staatskonzern Rosatom zu vergeben. Die österreichische
Bundesregierung müsse sich dafür einsetzen, dass die EU-Kommission
infolge der Entscheidung des EuGH die Genehmigung der Förderungen
zurücknimmt ( 677/A(E) ). Ziel müsse ein Baustopp sein.
Die an den Antrag der Grünen anknüpfende Entschließung von ÖVP,
SPÖ, NEOS und Grünen wertet das EuGH-Urteil als „ein starkes Signal
für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und fairen Wettbewerb in der
EU“. Die Bundesregierung wird ersucht, sich mit allen ihr zur
Verfügung stehenden politischen und diplomatischen Mitteln auf EU-
und bilateraler Ebene gegen den geplanten Bau des AKW Paks II
einzusetzen. Insbesondere solle sie sich darum bemühen, dass die
Entscheidung des EuGH bezüglich Paks II so rasch wie möglich
umgesetzt wird und die EK die Beihilfe für das Projekt neu bewertet.
Der Ausschussantrag wurde einstimmig angenommen. Der
ursprüngliche Antrag der Grünen wurde nur von diesen und der FPÖ
unterstützt und blieb damit in der Minderheit.
FPÖ: CO2-Kosten zerstören österreichischen Wirtschaftsstandort
und schädigen private Haushalte
Für eine gänzliche Abschaffung des geplanten
Emissionshandelssystems ETS 2 spricht sich FPÖ-Mandatar Paul Hammerl
in einem Entschließungsantrag ( 432/A(E) ) aus. Ab 2027 werde auch
der Bereich Gebäudewärme sowie der Verkehr in den Emissionshandel
einbezogen. Dies würde zu einer zusätzlichen Belastung der Haushalte
führen, kritisiert er. Für die produzierende Industrie wiederum
würden die hohen CO2-Kosten einen massiven wirtschaftlichen Nachteil
gegenüber Nicht-EU-Ländern bedeuten. Es gelte, den
Wirtschaftsstandort vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen sowie die
privaten Haushalte zu entlasten, statt eine „ideologiegetriebene
Klimadebatte“ zu führen.
Carina Reiter (ÖVP) sagte, die Diskussionen über die
Weiterentwicklung des gesamten ETS-Systems seien noch im Laufen,
weshalb sie für die Vertagung des Antrags sei. Ines Holzegger (NEOS)
meinte gegenüber den Freiheitlichen, sie würden keine Antworten
haben, wie man den notwendigen Klimaschutz betreiben solle.
FPÖ befürchtet „Kostenexplosion“ bei nachhaltiger
Fernwärmeerzeugung
Die Europäische Kommission plane, die CO2-Besteuerung von Haus-
und Gewerbemüll ab 2028 in das EU-Emissionshandelssystem
einzubeziehen. Das würde für die Fernwärmeerzeugung eine
„Kostenexplosion“ von rund 40 % bedeuten, kritisieren die
Freiheitlichen. Das Vorhaben sei ein Beispiel, welche „eigenartigen
Blüten“ der Emissionshandel treibe, sagte Paul Hammerl (FPÖ). Für
Österreich würde es bedeuten, dass die kostengünstige
Fernwärmeerzeugung aus thermischer Reststoffverwertung in Frage
gestellt werde. Die über Fernwärme genutzte Abwärme ersetze jedoch
fossile Heizsysteme und spare so Emissionen. Letztlich sei auch mehr
Deponierung bzw. eine Verlagerung von Müll in Länder mit schlechteren
Entsorgungsstandards zu befürchten. Österreich solle sich daher gegen
die EU-Pläne wenden ( 391/A(E) ). Harald Schuh (FPÖ) sagte, die
Kosten der Müllentsorgung für die Haushalte seien bereits jetzt hoch.
Eine CO2-Bepreisung würde nur eine weitere inflationstreibende
Maßnahme darstellen.
Ines Holzegger (NEOS) betonte, die EK sei sich des Problems
bewusst, dass es zu einer Verlagerung der Müllentsorgung Richtung
Deponien kommen könnte. Sie habe einen Bericht dazu bis Mitte des
Jahres angekündigt, bis dahin sei die Vertagung des Antrags sinnvoll.
Lukas Hammer (Grüne) meinte, auch mehr Müllverbrennung sei nicht
die Lösung, sondern Müllvermeidung. Für die Erzeugung von Fernwärme
werde in Zukunft Biogas und die Nutzung der Tiefengeothermie an
Bedeutung gewinnen. Hier sei ein besserer gesetzlicher Rahmen
notwendig. Er wollte vom Umweltminister wissen, wie die Verhandlungen
dazu stehen.
Bundesminister Totschnig stellte fest, für die Nutzung von
Geothermie seien die aktuellen Gesetze kein Hindernis. Allerdings
müssten noch begleitende Maßnahmen, etwa im Wasserschutzgesetz,
umgesetzt werden. Zum Zeitpunkt der Vorlage einer Novelle wollte er
sich nicht festlegen.
Grüne wollen Österreich wieder „auf Klimakurs“ bringen
Österreich werde laut einer Analyse des Umweltbundesamts bis 2030
das EU-Klimaziel von -48 % C02-Äquivalenten verglichen mit 2005 nicht
erreichen und dieses um mindestens 6,9 Mio. Tonnen
Treibhausgasemissionen verfehlen, thematisierte Leonore Gewessler (
Grüne). Es brauche daher umgehend zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen,
um die Klimaziele zu erreichen und den Zukauf von
Emissionszertifikaten bzw. ein Vertragsverletzungsverfahren zu
vermeiden, mahnt die Abgeordnete. Mittels Entschließungsantrag
fordert sie die Bundesregierung auf, einen aktualisierten Plan
vorzulegen, in dem dargestellt wird, welche Maßnahmen die
Bundesregierung in welchem Zeitraum und mit welcher Wirkung setzt.
Zudem fordert Gewessler eine Auflistung jener Maßnahmen aus dem
Regierungsprogramm, die die Treibhausgas-Emissionen erhöhen ( 670/A(E
) ). Das sei insbesondere deshalb wichtig, weil derzeit von einer
Vorverlegung der Budgetverhandlung die Rede sei. Da diese Maßnahmen
massive budgetäre Auswirkungen hätten, bestehe dringender
Handlungsbedarf.
Carina Reiter (ÖVP) verwies auf die Arbeiten am Klimafahrplan,
die bereits im Gange seien. Aufgrund der laufenden Gespräche sei die
Vertagung des Antrags gerechtfertigt.
Grüne fordern Abschaffung klimaschädlicher Subventionen
In einem Entschließungsantrag erneuern die Grünen ihre Forderung
nach Abschaffung klimaschädlicher Subventionen ( 674/A(E) ). Diese
von Expertinnen und Experten seit Jahren geforderte Maßnahme könnte
zu einer Gegenfinanzierung des Industriestrompreises und der
Umsatzsteuersenkung beitragen, argumentiert Antragstellerin Leonore
Gewessler (Grüne). Österreich habe sich im Nationalen Energie- und
Klimaplan verpflichtet, durch die Abschaffung klimaschädlicher
Subventionen Treibhausgasreduktionen von mindestens zwei Mio. Tonnen
CO2-Äquivalenten bis 2030 zu erreichen. Die Grünen fordern daher
unter anderem die Abschaffung des Diesel- und des
Dienstwagenprivileg. Die Bundesregierung solle sich auf europäischer
Ebene auch für ein Ende der steuerlichen Begünstigungen des
Flugverkehrs einsetzen.
Abgeordnete Julia Herr sagte, die Debatte über Subventionen sei
zweifellos wichtig. Allerdings müsse auch immer der soziale Effekt
mitbedacht werden. Zur Überarbeitung der Förderrichtlinien sei
bereits eine Arbeitsgruppe Kontraproduktive Subventionen unter
Federführung des Bundesministeriums für Finanzen tätig. Bis zum
Vorliegen erster Ergebnisse sei die Vertagung des Antrags
gerechtfertigt.
Umweltminister Totschnig bekräftigte gegenüber Abgeordneter
Gewessler, dass sein Ressort mit der Arbeitsgruppe in ständigem
Austausch sei. Details wolle er nicht nennen, da er den Diskussionen
nicht vorgreifen wolle.
FPÖ drängt auf Bürokratieabbau bei den Feuerwehren
Eine von Harald Thau (FPÖ) überreichte Petition verfolgt das
Ziel, den bürokratischen Aufwand der Feuerwehren zu reduzieren (
5/PET ). Derzeit darf Wasser aus Flüssen, Seen oder Teichen nur im
akuten Brandfall entnommen werden, nicht aber für Übungen – außer mit
zeitlich befristeter Genehmigung. Gefordert wird, dass das
Löschwasser künftig auch zu Übungszwecken bewilligungsfrei – und
somit unbürokratisch – entnommen werden darf.
Thau kritisierte, dass die Verhandlungen nach nunmehr zwei Jahren
noch immer keine Lösung gebracht hätten. Michael Bernhard verwies auf
unterschiedliche Zugänge der Feuerwehr-Landesverbände, die noch der
Abstimmung bedürften, und stellte einen Vertagungsantrag. (Schluss
Umweltausschuss) pst/sox