Umlaufbeschlüsse in Österreich erstmals vollständig digital: Resolvio integriert ID Austria für qualifizierte elektronische Signatur

Heilbronn (OTS) – Österreichische Unternehmer können ihre
Umlaufbeschlüsse ab sofort
mit der staatlichen ID Austria qualifiziert elektronisch signieren –
vollständig digital, ohne Papier und ohne Postweg. Die Resolvio GmbH
integriert die ID Austria, die bereits von der großen Mehrheit
österreichischer Unternehmer für FinanzOnline und das Digitale Amt
genutzt wird, nahtlos in ihre Plattform für digitale
Beschlussfassung.

Schriftform als Digitalisierungshürde

Für Umlaufbeschlüsse in österreichischen Gesellschaften gilt ein
strenges Schriftlichkeitsgebot. Bei der GmbH schreibt § 34 GmbHG die
Schriftform zwingend vor – eine einfache E-Mail genügt diesem
Erfordernis nicht und macht Beschlüsse im Streitfall anfechtbar. In
der Praxis bedeutete das bisher: Unterschriftenmappen per Post
versenden, händisch unterzeichnen lassen und wochenlang auf den
Rücklauf warten. Dieser Medienbruch hat die Digitalisierung der
Gremienarbeit bislang an einer entscheidenden Stelle ausgebremst.

Europäischer Goldstandard der digitalen Signatur

Die europäische eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen
elektronischer Signaturen: die einfache, die fortgeschrittene und die
qualifizierte elektronische Signatur (QES). Die QES ist die höchste
Sicherheitsstufe – sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat,
das von einem staatlich anerkannten Vertrauensdiensteanbieter
ausgestellt wird. Die Identität der Unterzeichnenden wird dabei vorab
streng geprüft. Genau diese höchste Stufe integriert Resolvio mit ID
Austria in den Beschluss-Workflow.

Umlaufbeschluss per Smartphone

Resolvio integriert damit die qualifizierte elektronische
Signatur (QES) nach dem eIDAS-Standard nahtlos in den digitalen
Beschluss-Workflow. Gesellschafter und sonstige Gremienmitglieder
signieren ihre Stimmabgabe direkt mit ihrer ID Austria. Der gesamte
Vorgang findet digital in einer Anwendung statt: von der Vorbereitung
des Beschlusses über die Abstimmung bis zur rechtssicheren
Dokumentation.

Der Unterschrift auf Papier gleichgestellt

Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich
gleichgestellt – sowohl nach der europäischen eIDAS-Verordnung als
auch nach dem österreichischen Signaturgesetz. Die Signatur erfolgt
über den österreichischen Vertrauensdienstleister A-Trust, der die
technische Infrastruktur hinter ID Austria bereitstellt. Neue
Kartenlesegeräte oder Tokens sind nicht erforderlich – das Smartphone
genügt. Detaillierte Informationen zur Funktionsweise unter
resolvio.com/umlaufbeschluss-digital/qes/oesterreich-id-austria .

„Viele Gesellschafter unterschätzen das Risiko, das ein
formunwirksamer Umlaufbeschluss mit sich bringt. Mit der
qualifizierten elektronischen Signatur über ID Austria lässt sich das
Schriftformerfordernis rechtssicher erfüllen – ohne den Umweg über
Papier und Post“, erklärt Rechtsanwalt und Steuerberater Hubertus
Scherbarth, Geschäftsführer der Resolvio GmbH.

Nicht nur für die GmbH

Resolvio unterstützt die qualifizierte elektronische Signatur
nicht nur für die GmbH, sondern für eine Vielzahl von Rechtsformen –
von Kapitalgesellschaften über Genossenschaften und Vereine bis hin
zu Wohnungseigentümergemeinschaften. Ob eine QES zwingend
erforderlich ist oder eine einfache digitale Abstimmung genügt, hängt
dabei von der jeweiligen Rechtsform und den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen ab. Mit Resolvio sind Unternehmer für alle Anforderungen
gut vorbereitet.

Qualifizierte Signatur für den DACH-Raum

Neben ID Austria für Österreich unterstützt Resolvio den Online-
Ausweis (eID) in Deutschland sowie qualifizierte elektronische
Signaturen in der Schweiz. Damit steht Unternehmen und Organisationen
im gesamten deutschsprachigen Raum eine durchgängig digitale und
rechtssichere Beschlussfassung zur Verfügung. Weitere Informationen
und eine kostenfreie Testmöglichkeit unter
https://resolvio.com/umlaufbeschluss-digital/qes .

Über Resolvio

Die Resolvio GmbH wurde 2022 gegründet und hat ihren Hauptsitz in
Heilbronn. Geschäftsführer ist Hubertus Scherbarth, LL.M, B.A,
Rechtsanwalt und Steuerberater. Für die Resolvio Software ist ein
Board aus Juristen, Software-Entwicklern und Sicherheitsexperten
verantwortlich. Die Software entstand aus gesellschaftsrechtlicher
Forschung an der Universität Heidelberg. Ihre Entwicklung zum
marktreifen Produkt wurde u.a. von der Schwarz-Gruppe (Campus
Founders) und der Landesbank Baden-Württemberg gefördert. Neben der
Resolvio Software für digitale Beschlussfassung mit integrierter
qualifizierter elektronischer Signatur (QES) bietet das Unternehmen
eine innovative, KI-gestützte Lösung für den Jahresabschluss von
Holding-Gesellschaften an.