Wien (PK) – Die Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge von
Trinkgeld soll
bundesweit einheitlich geregelt werden. Die gesetzliche Grundlage
dafür passierte heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen
den Sozialausschuss . Je nach Branche, Art der Tätigkeit und
Arbeitszeitausmaß sollen ab 2026 Pauschalbeträge festgelegt werden
können, die dann bundesweit als Obergrenze für Beitragsleistungen
gelten. Mit einem Abänderungsantrag hat die Koalition im Ausschuss
noch kleine Änderungen vorgenommen.
Vertagt wurden Anträge der Grünen zur Versicherung von
Freiwilligen, zu freiberuflicher Diplompflege und zur Verschreibung
von Arzneimitteln durch diplomiertes Pflegepersonal.
Einheitliche Trinkgeldpauschale
Trinkgeld ist in Österreich zwar steuerfrei, es sind aber
Sozialversicherungsbeiträge zu leisten, wobei in einigen Bereichen –
regional unterschiedliche – Trinkgeldpauschalen zum Tragen kommen.
Nun will die Regierung eine gesetzliche Grundlage für eine bundesweit
einheitliche Regelung schaffen ( 210 d.B. ). Für den Bereich des
Hotel- und Gastgewerbes liegen laut Erläuterungen bereits Vorschläge
der Sozialpartner vor: Demnach soll die Pauschale für Beschäftigte
mit Inkasso 2026 65 Ꞓ, 2027 85 Ꞓ und 2028 100 Ꞓ monatlich betragen.
Für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso sind es 2026 und 2027 jeweils 45 Ꞓ
und 2028 50 Ꞓ. Ab 2029 ist eine Valorisierung aller Pauschalen
vorgesehen.
Zuständig für die Festlegung der Pauschalen ist – wie bisher –
die Sozialversicherung. Bis es eine Neufestsetzung für den jeweiligen
Erwerbszweig gibt, sollen die aktuellen Pauschalen weitergelten. Für
Nachforderungen sieht das Gesetz eine Verjährung vor, sofern bis Ende
September nächsten Jahres für die betreffende Branche eine neue
Pauschale festgesetzt wurde. Neu ist darüber hinaus eine
Auskunftspflicht des Dienstgebers bzw. der Dienstgeberin über
bargeldlos gegebene Trinkgelder gegenüber den Mitarbeiter:innen: Das
Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz soll um einen entsprechenden
Passus ergänzt werden.
Wenn die Trinkgelder am Ende des Arbeitstages von einem
Arbeitnehmer bzw. einer Arbeitnehmerin zwischen den Kolleg:innen
verteilt werden, entfällt die Auskunftspflicht. Sie bleibt jedoch
bestehen, wenn die Verteilung durch den Arbeitgeber bzw. die
Arbeitgeberin oder eine leitende Arbeitnehmerin bzw. einen leitenden
Arbeitnehmer erfolgt. Mittels Abänderungsantrag haben die
Koalitionsparteien diese Regelung präzisiert und festgelegt, dass der
Aufteilungsschlüssel bei bereits aufrechten Arbeitsverhältnissen bis
spätestens 28. Februar 2026 bekanntgegeben werden muss.
Dass die Trinkgeld-Frage virulent geworden ist, liegt daran, dass
Trinkgeldzahlungen durch den zunehmenden Trend zur Kartenzahlung
leichter als früher überprüft werden können. Das führte zu teils
hohen Nachforderungen seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (
ÖGK).
Koalition befürwortet einheitliche Pauschale, FPÖ lehnt sie ab
Trinkgeld sei eine Form der Wertschätzung gegenüber dem Personal
und solle das auch bleiben, sagte Tanja Graf (ÖVP). In letzter Zeit
habe es insbesondere in manchen Bundesländern Verwirrungen gegeben.
Mit einer bundesweit einheitlichen Lösung wolle man diese
„Verwirrtheit auflösen“. Für Johannes Gasser (NEOS) ist die Regelung
ein Schritt in die richtige Richtung, weil sie Rechtssicherheit und
Klarheit schaffe.
Josef Muchitsch (SPÖ) erläuterte, dass es seit Jahrzehnten keine
Anpassungen bei der Trinkgeldpauschale gegeben habe. Mit zunehmender
Kartenzahlung habe die ÖGK bei ihren Überprüfungen mehr gefunden. Die
Nachforderungen hätten zu Unruhe geführt. Die Koalition habe sich nun
bemüht, eine neue Regelung in Form eines Kompromisses zu finden –
sowohl beim Betrag der Pauschale als auch bei der erstmaligen
Valorisierung im Jahr 2029. Michael Seemayer (SPÖ) hielt eine
einheitliche Pauschale für alle Bundesländer für sinnvoll. Die
Auskunftspflicht bezeichnete er als „massiven Fortschritt“ im Sinne
der Rechte der Arbeitnehmer:innen.
Völlig ablehnend äußerte sich Peter Wurm (FPÖ). Es sei ein
Wahnsinn, dass die Regierung den „einfachsten Arbeitnehmern“ in die
Tasche greife. Auch die Bürokratie für Unternehmen kritisierte er.
Die FPÖ stehe als einzige Partei dafür, dass das Trinkgeld das
bleiben soll, als was es gedacht gewesen sei: eine persönliche
Zuwendung, die zu 100 % bei der Person bleiben solle, die sie
erhalte. Für Dagmar Belakowitsch (FPÖ) führe die neue Regelung über
alle Regionen hinweg zu Ungerechtigkeiten. Ihrer Meinung nach sollte
man bei der oftmals falschen Anmeldung der Beschäftigten in der
Gastronomie ansetzen, nicht beim Trinkgeld.
Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann hingegen
bezeichnete die einheitliche Regelung als wichtig. Sie betonte, dass
bei der Festlegung der Pauschale auch auf die Arbeitszeit abgestellt
werde. Außerdem befürwortete sie die größere Transparenz. Es handle
sich um einen Kompromiss, aber um eine Regelung, „die sich sehen
lassen kann“, so Schumann.
Grünen-Anträge vertagt
Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt wurden drei Anträge
der Grünen. Um Lücken im Versicherungsschutz von freiwillig
engagierten Personen zu schließen, schlagen die Grünen einen
bundesweiten subsidiären Versicherungsschutz im Rahmen einer Unfall-,
Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung vor ( 245/A(E) ). Dieser
solle als letztes Auffangnetz fungieren und keine Konkurrenz zu
bestehenden Modellen darstellen. Ralph Schallmeiner (Grüne) forderte
die Regierung auf, „endlich aktiv zu werden“. Johannes Gasser (NEOS)
verwies auf einen Austausch mit der zuständigen Ministerin Claudia
Plakolm, nach dem sie zugesagt habe, die bestehenden Regeln zu
prüfen.
In einem weiteren Antrag kritisieren die Grünen, dass die
freiberufliche Diplompflege trotz ihrer zentralen Rolle derzeit nicht
als eigenständige Leistung im Sinne der ärztlichen Pflege laut
Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG) anerkannt ist. Um diese
rechtliche Lücke zu schließen und damit die Versorgungsqualität zu
verbessern, fordern sie eine Ergänzung des entsprechenden Paragrafen
im ASVG ( 328/A(E) ). Diplomierte Gesundheits- und
Krankenpflegepersonen sollen damit als eigenständige
Gesundheitsdienstanbieter:innen anerkannt werden. Gleichzeitig sollen
bestimmte pflegerische Leistungen wie Wundmanagement in den
Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger aufgenommen werden.
Ralph Schallmeiner (Grüne) sprach von einer Entlastung für das
Gesundheitswesen und einer Aufwertung pflegerischer Tätigkeiten.
Fiona Fiedler (NEOS) führte an, dass die Regierung an Änderungen
arbeite. Norbert Sieber (ÖVP) zufolge brauche es noch weitere
Vorbereitungen.
Eine ebenfalls von den Grünen beantragte Novelle zum Gesundheits-
und Krankenpflegegesetz ( 461/A ) zielt auf erweiterte Befugnisse von
diplomiertem Pflegepersonal bei der Verschreibung von Arzneimitteln
ab. Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und
Krankenpflege sollen demnach nicht nur Arzneimittel für die Bereiche
Nahrungsaufnahme, Körperpflege sowie Pflegeintervention und
Pflegeprophylaxe selbstständig verordnen können, wie das schon jetzt
der Fall ist, sondern auch andere Arzneimittel, die der Förderung und
Aufrechterhaltung der Gesundheit, der Unterstützung von
Heilungsprozessen, der Linderung und Bewältigung gesundheitlicher
Beeinträchtigungen sowie der Aufrechterhaltung einer höchstmöglichen
Lebensqualität dienen. Welche Medikamente genau davon umfasst sind,
solle die Gesundheitsministerin bzw. der Gesundheitsminister per
Verordnung festlegen. Ralph Schallmeiner (Grüne) führte an, dass es
sich um einen Wunsch aus dem Berufsverband der Pflegeleistenden
handle. Für Norbert Sieber (ÖVP) gehen die Änderungen sehr weit. Er
sprach sich für eine eingehende Prüfung aus. (Fortsetzung
Sozialausschuss) kar