Wels (OTS) – Der erfahrene Immobilienanwalt und Partner einer
renomierten
oberösterreichischen Rechtsanwaltskanzlei wird mit Ablauf des
heutigen Tages freiwillig auf die Ausübung der Berufsberechtigung
verzichten. “Diese schwierige, aber verantwortungsvolle Entscheidung
dient dem Wohle der Kanzlei und den Mandanten”, gibt er selbst an und
“es gibt mir auch die Möglichkeit, mich auf das weitere Verfahren und
die auszuschöpfenden Rechtsbehelfe zu fokussieren.” Alle Klienten
werden von den anderen Rechtsanwälten der Kanzlei weiter betreut.“
Ich bleibe der Kanzlei erhalten und sorge für die gewohnte Qualität –
nur eben nicht mehr in der Funktion als Rechtsanwalt.”
Man sähe in den letzten Entscheidungen einen Justizirrtum und
werde sich weiterhin bemühen diesen Irrtum aufzuklären insbesondere
auch die doch sehr befremdliche Ansicht des OGH, dass: ein
abzubrechender Schwarzbau zum vollen Verkehrswert gehandelt werden
darf, solange kein Abbruchbescheid vorliegt. Den Schaden soll der
Käufer ausbaden, obwohl er vorher den vollen Kaufpreis bezahlt hat.
Die Verkäufer von Schwarzbauten werden sich freuen.