Tourismusausschuss: Public-Viewing-Veranstaltungen sollen sechs statt nur vier Wochen dauern dürfen

Wien (PK) – Ein von allen fünf Parlamentsparteien gemeinsam
vorgelegter
Gesetzesantrag sieht eine Änderung der Gewerbeordnung vor, um die
zulässige Dauer für Public-Viewing-Veranstaltungen von vier auf sechs
Wochen zu verlängern ( 768/A ). Der Tourismusausschuss hat sich heute
einstimmig dafür ausgesprochen. In den vergangenen Jahren habe sich
gezeigt, dass große internationale Sportveranstaltungen zunehmend
länger dauern und umfangreicher organisiert werden. Insbesondere bei
internationalen Turnieren wie der Fußball-Weltmeisterschaft der FIFA,
Europameisterschaften oder vergleichbaren Großereignissen erstrecken
sich Turnierphasen, Rahmenprogramme sowie begleitende Veranstaltungen
häufig über einen Zeitraum, der über vier Wochen hinausgeht. Eine
Ausdehnung des rechtlich zulässigen Zeitraums auf sechs Wochen
schaffe die notwendige Flexibilität für Veranstalter und Behörden,
ohne die bestehende Systematik der Gewerbeordnung wesentlich zu
verändern, heißt es in der Begründung des Gesetzesantrags. Im
Ausschuss wurde von Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner und
von Gabriel Obernosterer (ÖVP) etwa die kommende Fußball-WM
angesprochen, die länger als vier Wochen dauere. Auch Österreich sei
bei der WM endlich wieder dabei, so Zehetner. Die
Verlängerungsmöglichkeit für Public Viewings sei eine gute Chance für
gute Stimmung, für das Geschäft und für den Tourismus.

Vertagt wurden eine Reihe von Oppositionsanträgen. Die
Forderungen darin betreffen unter anderem die Abschreibungsdauer von
Gebäuden für die Hotellerie, ein alpines Kulturerbe sowie Maßnahmen
gegen das Gasthaussterben.

FPÖ für Verkürzung der Abschreibungsdauer von Gebäuden für die
Hotellerie

Als „in zentralen Bereichen realitätsfern“ kritisieren die
Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag die geltenden
Bestimmungen für Abschreibungen in der Hotellerie. Demnach sei
beispielsweise die Abschreibungsdauer von Gebäuden zu lang, da die
Hotellerie sowohl bei Gästezimmern als auch bei Personalunterkünften
„laufend auf Modernisierung angewiesen“ sei. Die FPÖ pocht daher auf
eine Reform, um die Wettbewerbs- und Investitionsfähigkeit sowie die
Standortpolitik zu stärken. Die Bundesregierung solle demnach für die
Hotellerie und sonstige Beherbergungsbetriebe eine funktionelle
Abschreibung und verkürzte Abschreibungsdauern für betriebsnotwendige
Investitionen gesetzlich verankern ( 774/A(E) ).

Man müsse zu einer realistischen Abschreibungsdauer kommen, so
Michael Fürtbauer (FPÖ). Bei manchen Betrieben gehe er beispielsweise
davon aus, dass durch die lange Abschreibung mittlerweile drei Saunen
in den Büchern seien, aber nur eine existiere. Melanie Erasim (SPÖ)
kann dem Antrag zwar „das ein oder andere Positive“ abgewinnen,
meinte aber, die Zuständigkeit dafür liege beim Finanzausschuss. In
Zeiten des hohen Budgetdrucks brauche es für solche Maßnahmen eine
Gegenfinanzierung. Fürtbauer stellte daraufhin einen Antrag auf
Zuweisung an den Finanzausschuss, der allerdings aufgrund der
Vertagung nicht abgestimmt wurde.

Auch Elisabeth Götze (Grüne) würde den Antrag thematisch dem
Finanzausschuss zuordnen. Sie sehe allerdings nicht so viel
Handlungsbedarf, da bei den Abschreibungsdauern schon einiges in die
richtige Richtung passiert sei. Ausschussvorsitzender Christoph
Steiner (FPÖ) ortet demgegenüber ein Problem für die Zukunft und die
Wettbewerbsfähigkeit, zumal mit Zimmern aus früheren Jahren – bedingt
durch eine lange Abschreibung – ein Hotel irgendwann nicht mehr
gebucht werde.

FPÖ: Deregulierungsoffensive für Tourismus- und
Gastgewerbebetriebe

Zudem spricht sich die FPÖ für eine „echte
Deregulierungsoffensive“ für Tourismus- und Gastgewerbebetriebe aus.
Notwendig dafür sei eine bessere Abstimmung zwischen Bundes- und
Landesvorgaben. Zudem fordern die Freiheitlichen spürbare
Erleichterungen bei Betriebsübernahmen, um Verwaltungsabläufe zu
vereinfachen, Nachfolgen zu erleichtern und die Betriebe „wirksam zu
entlasten“. Insgesamt sollten unnötige Dokumentations-, Melde- und
Berichtspflichten abgebaut, Genehmigungsverfahren vereinfacht sowie
veraltete oder unverhältnismäßige Vorschriften gestrichen werden, so
der Antrag ( 775/A(E) ).

Bürokratie und Regulierungen seien einer der Hauptanker, der
ganze Wirtschaftszweige vom Aufsteigen abbringe und am Boden halte,
kritisierte Sebastian Schwaighofer (FPÖ). Der Antrag drücke
allerdings genau das aus, was die Bundesregierung bereits mache,
nämlich mit Deregulierung und Entbürokratisierung Freiräume zu
schaffen, meinte Dominik Oberhofer (NEOS). Er verstehe die Ungeduld,
aber es seien schwierige Materien – er nannte als Beispiel den
Brandschutz – wo viele Interessen aufeinanderprallen würden. Man
müsse gemeinsam an einem Strang ziehen, auch mit den Bundesländern,
so Oberhofer. Auch Daniela Gmeinbauer (ÖVP) würde den Gedanken
aufgreifen, dass man auch die Bundesländer in die Pflicht nimmt. Etwa
bei der Entbürokratisierung seien bereits einige Entscheidungen
gefallen, die auf den Weg gebracht würden.

FPÖ und Grüne: Alpine Infrastruktur in Österreich sichern

Für die Erhaltung eines alpinen Kulturerbes wie beispielsweise
Gipfelkreuze, historische Schutzhütten, Wander- und Steigsysteme
sowie Klettersteige setzen sich die Freiheitlichen mit einem weiteren
Entschließungsantrag ein ( 777/A(E) ). Die Bundesregierung solle in
Kooperation mit Ländern, Gemeinden und alpinen Vereinen die nötigen
Maßnahmen setzen und die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen, um
die Sanierung und den Erhalt von alpiner Infrastruktur als Teil der
alpinen Kultur und Tradition sicherzustellen. Alpines Kulturerbe in
Österreich müsse langfristig geschützt und erhalten werden, betonte
Tina Angela Berger (FPÖ).

Auch die Grünen fordern mit einem Entschließungsantrag die
nachhaltige finanzielle Absicherung alpiner Schutzhütten und
Wanderwege ( 48/A(E) ). Diese solle in enger Kooperation mit den
alpinen Vereinen erfolgen. Aufgrund der Klimakrise komme es immer
häufiger zu Schäden an Hütten und Wegen. Die Behebung dieser Schäden
sei durch stark gestiegene Baukosten, zunehmenden Bedarf an
Ersatzbauten und der Zunahme an Haftungsvorgaben und Behördenauflagen
mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr möglich.
Daher solle eine „rasche, deutliche und dauerhafte Anhebung“ der
bestehenden Bundesförderung für „Alpine Infrastruktur“ erfolgen,
unter Berücksichtigung der „vorliegenden Schätzungen der Alpinen
Vereine zum klimakrisenbedingt sehr stark gestiegenen Bedarf von rund
95 Millionen Euro pro Jahr“.

Man wolle diese Strukturen erhalten und leiste daher seitens des
Bundes einen erklecklichen Beitrag, sagte Tourismus-Staatssekretärin
Elisabeth Zehetner. Es gelte zudem, einen Schulterschluss auch mit
den Ländern und Gemeinden zu finden. „Null Engagement auf
Länderebene“ bei diesem Thema ortet jedoch Dominik Oberhofer (NEOS).
Sehr wertzuschätzen sei das zivilgesellschaftliche Engagement, und
auch der Bund mache „extrem viel“. Bei jenen Bundesländern, die
massiv von der Infrastruktur profitieren würden, sei es allerdings
absurd, dass der Bund einspringen müsse.

Im Hinblick auf die kommenden Budgetverhandlungen gehe es auch um
Planungssicherheit, warf Barbara Neßler (Grüne) ein. Zudem seien die
Rahmenverträge schon lange nicht mehr valorisiert worden. Sie sei
ebenfalls dafür, dass die Bundesländer mitzahlen – dafür brauche es
aber einen runden Tisch, um eine gemeinsame Finanzierung
zusammenzubringen. Angesichts der budgetären Situation frage er sich,
wo man den geforderten Betrag hernehmen solle, so Wolfgang Kocevar (
SPÖ). Auch er denke aber, dass man die Länder nicht aus der Pflicht
nehmen könne.

Grüne: Maßnahmenprogramm gegen das Gasthaussterben

Schon mehrmals seien im Nationalrat Entschließungen für „konkrete
Maßnahmen gegen das Gasthaussterben“ gefasst worden, doch die
diesbezüglichen Umsetzungsschritte der zuständigen
Regierungsmitglieder seien „leider äußerst überschaubar“ geblieben,
kritisieren die Grünen in einem Entschließungsantrag. Sie fordern
daher erneut die Umsetzung eines konkreten Maßnahmenpakets gegen das
Gasthaussterben insbesondere in ländlichen Regionen. Zudem solle auch
eine „Sonderförderaktion für Landgasthäuser abseits touristischer
Hotspots“ konzipiert und gestartet werden ( 46/A(E) ).

Johann Weber (ÖVP) wies dazu auf einige Maßnahmen hin, die
bereits gesetzt worden seien, wie etwa eine Novelle der
Gastgewerbepauschalierungsverordnung oder die Neuausrichtung der
gewerblichen Tourismusförderung. Allfällige Sonderförderungsaktionen
würden von der budgetären Situation abhängen. Der Antrag der Grünen
gehe in die richtige Richtung, meinte Nicole Sunitsch (FPÖ). Mit
jedem Gasthaus sterbe auch ein Teil des Zusammenlebens. Für die
Gemeinden bedeute das weniger Veranstaltungen, weniger Lebensqualität
und Geld, das nicht im Ort bleibe, so Sunitsch. Es brauche daher
Maßnahmen gegen das Gasthaussterben, andernfalls müsse man in Zukunft
eher ein Maßnahmenprogramm für das Aufsperren von Gasthäusern
entwickeln. (Fortsetzung Tourismusausschuss) mbu