Tourismus begrüßt neues Registrierkassenpaket: Mehr Praxisnähe, weniger Bürokratie

Wien (OTS) – Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus
und
Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich, begrüßt das
heute im Nationalrat beschlossene Registrierkassenpaket als wichtigen
Schritt hin zu mehr Praxisnähe, Rechtssicherheit und Entlastung für
die heimischen Betriebe. „Im Durchschnitt verbringen Unternehmen rund
9 Stunden pro Woche mit administrativen Aufgaben. Zeit, die sie
dringend für die Betreuung ihrer Gäste benötigen würden“, so Kraus-
Winkler.

Das Paket enthält zentrale Maßnahmen, die insbesondere kleine und
mittlere Unternehmen aus Tourismus und Freizeitwirtschaft spürbar
entlasten:

– Neu: Option auf digitale Belege
Künftig können Belege auch digital ausgestellt werden. Damit gilt die
Belegerteilungspflicht ebenso als erfüllt wie bei einem Papierbeleg.
Die Nutzung ist freiwillig, das Recht auf einen gedruckten Beleg
bleibt uneingeschränkt bestehen. Die Regelung tritt mit 1. Oktober
2026 in Kraft und bringt keinen zusätzlichen administrativen Aufwand
für die Betriebe.

– Dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppenregelung für kleinere
Registrierkassen
Ab 1. Jänner 2026 wird die 15-Warengruppenregelung unbefristet
festgeschrieben. Damit werden verlässliche Rahmenbedingungen
geschaffen und der administrative Aufwand nachhaltig reduziert.

– Anpassung der Kalte-Hände-Regelung
Die Umsatzgrenze wird von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben. Diese
Anpassung stellt eine notwendige Inflationsanpassung dar und bringt
Erleichterungen vor allem für kleinere Betriebe (z.B. Schausteller).
(PWK532/ES)