Wien (OTS) – Die Bundesregierung treibt die Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren weiter voran. Mit gezielten Maßnahmen zur
Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren – insbesondere bei
strategisch wichtigen Projekten – setzt sie ein klares Zeichen für
Wachstum, Investitionssicherheit und ökologische Verantwortung.
„Wir machen unsere Verfahren zukunftsfit, ohne Abstriche bei
Umweltstandards. Damit ermöglichen wir Investitionen, sichern
Arbeitsplätze und schaffen Planbarkeit für Unternehmen und Regionen.
Mit der UVP-Novelle schützen wir die Umwelt, nicht die Verhinderer“,
betont Umweltminister Norbert Totschnig. Effiziente, rechtssichere
und zügige Verfahren sind entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit
des österreichischen Wirtschaftsstandorts. Das betrifft den raschen
Ausbau erneuerbarer Energien ebenso wie große Infrastrukturvorhaben
in den Bereichen Industrie, Energie und Verkehr.
„Mit dieser Reform stärken wir den Wirtschaftsstandort
Österreich. Wir geben Unternehmen und Regionen die Planungs- und
Investitionssicherheit, die sie brauchen, um im internationalen
Wettbewerb bestehen zu können“, so Totschnig.
Kernpunkte der geplanten Änderungen im Überblick:
–
Schaffung weiterer Flexibilität bei Ausgleichsmaßnahmen:
Praxistaugliche und umweltfreundliche Lösungen, die strategisch
notwendige Projekte ermöglichen, und gleichzeitig dem Umweltschutz
dienen, sollen forciert werden.
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Praxisgerechte Kumulierungsregelungen: Die derzeitigen Regelungen
zur Zusammenrechnung von Vorhaben sorgen für Unsicherheit. Ziel ist
eine klare, EU-konforme Ausgestaltung, die sowohl für Behörden als
auch für Projektwerber Rechtssicherheit schafft.
–
Modernisierung der Beteiligungsrechte: Es soll auf klare,
demokratisch legitimierte Beteiligung statt missbrauchbarer
Blockaderechte gesetzt werden. Wer eine Bürgerinitiative gründen
will, soll das künftig, wie beim Volksbegehren tun – mit persönlicher
Unterschrift bei der Gemeindebehörde.
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Evaluierung der Aarhus-Konvention-Umsetzung: Die Beteiligungs-
und Rechtsmittelrechte sollen im Einklang mit unions- und
völkerrechtlichen Vorgaben auf ihre Zielgenauigkeit überprüft werden
– insbesondere im Hinblick auf mögliche Übererfüllungen des EU-
Rechts, die Verfahren unnötig verzögern.
Bereits die UVP-Gesetznovelle 2023 war ein bedeutender Schritt
zur Verfahrensbeschleunigung. Nun folgt mit dem neuen Maßnahmenpaket
der nächste Reformschub – rechtssicher, EU-konform und
umweltverträglich.