Totschnig/Marterbauer/Bernhard: Einigung auf Dürre-Hilfspaket für Bäuerinnen und Bauern sowie Klimagesetz

Wien (OTS) – 240 Mio. Ꞓ Paket bringt spürbare Entlastung durch eine
einmalige
Erhöhung des Prämienzuschusses zur Dürreversicherung in der
Hagelversicherung, temporäres Aussetzen der
Sozialversicherungsbeiträge, Zinszuschüsse bei Betriebsmittelkrediten
und Stundungen bei Agrarinvestitionskrediten.

Die vergangenen zwölf Monate waren die trockensten seit Beginn
der Aufzeichnungen 1850. Die extreme Trockenheit hat in der
heimischen Landwirtschaft historische Schäden verursacht. Laut
Österreichischer Hagelversicherung beläuft sich der Gesamtschaden
bereits auf über eine Milliarde Euro. Mit einer weiteren Verschärfung
der Lage ist zu rechnen. Betroffen sind das gesamte Bundesgebiet und
sämtliche landwirtschaftlichen Kulturen in unterschiedlichem Ausmaß.

Das bewährte österreichische System der landwirtschaftlichen
Risikoversicherung bildet dabei die zentrale Säule zur Absicherung
der Betriebe. Für Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig war
jedoch von Beginn an klar, dass es angesichts der außergewöhnlichen
Situation zusätzliche Unterstützung braucht. Nun konnte nach langen
intensiven Verhandlungen und dem Einsatz von Bundeskanzler Christian
Stocker eine Einigung auf ein umfassendes Dürre-Hilfspaket
beschlossen werden, das kurzfristig hilft und langfristige Weichen
stellt. Die darin enthaltenen Maßnahmen schaffen Entlastung durch
dringend notwendige Liquidität für die Finanzierung von Futter,
Saatgut und notwendigen Betriebsmitteln. Für alle Maßnahmen gibt es
konkrete Pläne, wie sie gegenfinanziert werden.

Ebenso wurde eine Einigung auf ein Klimagesetz erreicht. Das ist ein
Meilenstein zum Schutz des heimischen Klimas. Österreich soll 2040
klimaneutral sein. Das Ziel wird klar gesetzlich verankert. Der
Klimafahrplan wird bis Ende 2027 erstmals von der Bundesregierung
beschlossen und entsprechend am 2040-Ziel ausgerichtet. Darin müssen
Sektorziele, klare Maßnahmen, Zeitpläne und Zuständigkeiten
festgehalten werden.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Wir lassen unsere
Bäuerinnen und Bauern in dieser katastrophalen Situation nicht im
Stich. Für uns war völlig klar, dass wir so lange Verhandeln, bis wir
eine tatsächliche Lösung erzielen. Wenn eine historische Dürre ganze
Existenzen bedroht, braucht es rasche und wirksame Hilfe. Deshalb
unterstützen wir gezielt dort, wo es jetzt am notwendigsten ist,
nämlich durch Liquidität für Futter und Betriebsmittel. Gleichzeitig
bleibt unser bewährtes System der Hagelversicherung eine zentrale
Absicherung, das wir mit den notwendigen Anreizen weiter ausbauen
wollen. Diese zusätzliche Unterstützung braucht es, damit die
Versorgung mit heimischen Lebensmitteln gesichert bleibt.“

Finanzminister Markus Marterbauer: „Diese Bundesregierung liefert,
auch bei schwierigen Themen. Wir halten am Ziel der Klimaneutralität
2040 fest, Ende 2027 wird erstmals von der Bundesregierung ein
Klimafahrplan beschlossen. Österreich wird damit ein Vorreiter in der
Klimapolitik und das ist ein Garant für weiteren wirtschaftlichen
Erfolg. Erste Dürrehilfen für Bäuerinnen und Bauern sind bereits
durch die Hagelversicherung unterwegs, wir liefern nun notwendige
Ergänzungen.“

Abgeordneter zum Nationalrat Michael Bernhard: „Wir NEOS haben von
Anfang an gesagt: Wenn Menschen Hilfe brauchen, müssen wir handeln –
schnell, konsequent und treffsicher. Mit der heute präsentierten
Maßnahme haben wir eine gute Lösung für die Landwirte und für ganz
Österreich geschaffen. Gleichzeitig setzen wir Anreize, damit sich in
Zukunft mehr Landwirte versichern. Klar ist aber auch:
Entschädigungen allein reichen nicht. Wir dürfen nicht nur die
Symptome bekämpfen, sondern müssen an die Ursache. Deshalb haben wir
in den Verhandlungen auf das Klimagesetz gepocht – nicht aus
Parteitaktik, sondern aus Verantwortung. Denn die beste Kompensation
ist Prävention. Mit einem klaren gesetzlichen Rahmen, dem Ziel der
Klimaneutralität und einer verbindlichen Planung bis 2040 schaffen
wir Prävention und Planungssicherheit für unsere Betriebe. Und auch
beim Bodenschutz kommen wir voran: Wir gehen das Ziel an, die
Bodenversiegelung auf 2,5 Hektar pro Tag zu senken – so wie wir es
schon in den Regierungsverhandlungen eingebracht haben.“

Vier zentrale Maßnahmen für rasche Entlastung

– Einmalige Anhebung des öffentlichen Prämienzuschusses zur
Dürreversicherung in der Österreichischen Hagelversicherung: Das Ziel
ist, die Durchversicherungsraten in der Dürreversicherung zu
steigern.

– Befristete Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen: Dadurch
bleibt zusätzliche Liquidität unmittelbar auf den betroffenen
Betrieben.

– Zinszuschüsse für Betriebsmittelkredite: Für den notwendigen Ankauf
von Futtermitteln, Saatgut, Düngemitteln und weiteren
Betriebsmitteln.

– Stundung bei Agrarinvestitionskrediten: Betriebe erhalten mehr
zeitlichen Spielraum bei bestehenden Rückzahlungsverpflichtungen.

Einmalige Erhöhung der Prämienzuschüsse zur Dürreversicherung
Um einen Anreiz zur Versicherung zu schaffen, werden die öffentlichen
Prämienzuschüsse in der Dürreversicherung der Österreichischen
Hagelversicherung einmalig 2027 um 10 % auf 65 % erhöht. Auch bei
Neueintritten in diesem Jahr kommt es zu Prämienzuschüssen. Insgesamt
eine Summe von 50 Mio. Ꞓ, finanziert durch Bund und Länder.

Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen
Ein wichtiger Teil des Hilfspakets ist die Entlastung bei den
Sozialversicherungsbeiträgen. Sie bringt den landwirtschaftlichen
Familienbetrieben eine spürbare Entlastung. Dafür wurden 140 Mio. Ꞓ
ausverhandelt. Diese Maßnahme ist gegenfinanziert durch eine
Reduktion der Hebesätze bis 2031.

Vergünstigte Betriebsmittelkredite sichern Liquidität
Beim Grünland wird mit einem Ertragsrückgang von mindestens 33 %
gerechnet, beim Silomais von mindestens 25 %. Gleichzeitig steigen
die Preise für Grundfuttermittel laufend. Viele landwirtschaftliche
Betriebe müssen deshalb Futter zukaufen und brauchen dafür
ausreichend finanzielle Mittel. Um die Liquidität der Betriebe zu
sichern, wird deshalb ein breit angelegtes Modell für
Betriebsmittelkredite geschaffen. Damit können notwendige Ausgaben
wie der Zukauf von Futter oder Saatgut finanziert werden.

Bund und Länder stellen insgesamt 25 Mio. Ꞓ für Zinszuschüsse zur
Verfügung. Dadurch kann ein Kreditvolumen von bis zu 300 Mio. Ꞓ
mobilisiert werden.

Mehr finanzieller Spielraum durch den Agrarinvestitionskredit
Der Agrarinvestitionskredit, kurz AIK, ist seit Jahren ein
wesentliches Instrument zur Weiterentwicklung der österreichischen
Landwirtschaft. Jährlich werden rund 1.500 landwirtschaftliche
Betriebe damit unterstützt, dadurch wurden Investitionen von rund 1,8
Mrd. Ꞓ ausgelöst. Insbesondere in der aktuellen Situation setzt die
Möglichkeit einer Stundung unmittelbar bei den finanziellen
Verpflichtungen der Betriebe an und es bleibt kurzfristig mehr Geld
am Betrieb. Für diesen Bereich sind 25 Mio. Ꞓ vorgesehen. Auch hier
leisten die Länder einen Anteil.

Gegenfinanzierung
Die Bundesregierung hat versucht die Notwendigkeit kurzfristiger
Hilfen mit der Notwendigkeit der mittel- und langfristigen
Budgetsanierung in Einklang zu bringen. Dazu wurden folgende
Begleitmaßnahmen vereinbart: Der Hebesatz in der Krankenversicherung
der bäuerlichen Sozialversicherung beträgt grundsätzlich 387 %.
Dieser wird als Beitrag der Landwirtschaft zum Bundesbudget für die
Jahre 2027-31 im Ausmaß von jährlich 50 Mio. Ꞓ reduziert. Diese
Maßnahme hat keine negativen Auswirkungen auf die bäuerlichen
Versicherten. Die Finanzierung der Zinszuschüsse und Stundungen
erfolgt durch Bund und Länder. Der Bundesbeitrag wird durch
Umschichtungen im Bereich des Landwirtschaftsministeriums erbracht.
Die Finanzierung der Versicherungsanreizes erfolgt analog zur
bestehenden Prämienförderung zu gleichen Teilen durch Bund und
Länder.

Dürrepaket verbindet Soforthilfe mit langfristiger Umwelt- und
Klimapolitik
Über die unmittelbaren Entlastungsmaßnahmen hinaus hat sich die
Bundesregierung im Rahmen des Dürrepakets darauf verständigt,
zentrale umwelt- und klimapolitische Vorhaben voranzutreiben. Das
Klimagesetz, eine Novelle zur Beschleunigung von
Umweltverträglichkeitsprüfungen und das Carbon-Capture-and Storage
Gesetz werden zeitnah in Begutachtung geschickt. Beim Bodenschutz
wird zudem bis Ende 2026 ein Zielpfad mit Maßnahmen für die
Erreichung des 2,5-Hektar-Ziels erarbeitet.

Damit verbindet die Bundesregierung rasche Unterstützung für die von
der Dürre betroffenen Bäuerinnen und Bauern mit langfristigen
Weichenstellungen für eine verantwortungsvolle Umwelt- und
Klimapolitik.

Bereits im Vorfeld wurden zudem bürokratische Erleichterungen bei der
Abwicklung von Fördermaßnahmen im Agrarumweltprogramm umgesetzt.

Zudem leistet die österreichische Landwirtschaft seit Jahrzehnten
einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Rund 80 % der Betriebe
nehmen freiwillig am Österreichischen Agrarumweltprogramm teil und
setzen damit gezielt Maßnahmen für Klima, Umwelt und Biodiversität
um. Gleichzeitig wird auch die Anpassung an die Folgen des
Klimawandels konsequent vorangetrieben, etwa durch die Züchtung
trockenheitstoleranter Sorten oder die Förderung effizienter
Bewässerungssysteme und nachhaltiger Bewirtschaftungsmethoden.

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