TKG schaltet Volksanwaltschaft ein: Integrationsbarometer 2025 – Stigmatisierung und SLAPP-ähnliche Drohkulisse

Wien (OTS) – Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) hat bei
der
Volksanwaltschaft der Republik Österreich Beschwerde eingelegt. Die
vollständige Volksanwaltschaft-Beschwerde können Sie hier als PDF
lesen:

Volksanwaltschaft -Integrationsfond-Beschwerde

Nach Analyse der TKG ist das vom Österreichischen
Integrationsfonds (ÖIF) veröffentlichte „Integrationsbarometer 2025“
Teil einer seit Jahren fortgesetzten, staatlich finanzierten Praxis,
religiöse Minderheiten – insbesondere Menschen mit muslimischem
Hintergrund – trotz ihrer Pluralität und Verschiedenheit unter dem
Vorwand wissenschaftlicher Meinungsforschung selektiv zu
problematisieren, zu etikettieren, zu kategorisieren, strukturell zu
stigmatisieren und zu schikanieren sowie in der österreichischen
Öffentlichkeit als dauerhafte gesellschaftliche „Problemkategorie“
freizugeben. Diese Praxis reicht nach Einschätzung der TKG
strukturell von den öffentlich kritisierten „Moslem-Studien“ der
2000er-Jahre bis zum „Integrationsbarometer 2025“.

Brisant ist die Reaktion des ÖIF auf öffentliche Kritik: Statt
Transparenz und sachlicher Auseinandersetzung folgte eine SLAPP-
ähnliche juristische Drohkulisse ( „prätorischer Vergleich“,
Exekutionsandrohung, Streitwert EUR 35.000 ). Dieses Vorgehen ist
nach Einschätzung der TKG objektiv geeignet, zivilgesellschaftliche
Kontrolle einzuschüchtern und öffentliche Beteiligung zu behindern.

TKG stellt fest: „Wenn staatlich finanzierte ‚Meinungsforschung‘
unserer Ansicht nach unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit
gegen den ICC/ESOMAR-Kodex und dessen Ethikregeln verstößt (von den
Moslem-Studien bis zum Integrationsbarometer 2025 des ÖIF) und zur
politischen Zuspitzung gegen Minderheiten beiträgt , ist das kein
Beitrag zur Integration in Österreich, sondern eine Eskalation durch
den Integrationsfonds der Republik Österreich.“