Tierschutzpaket in Begutachtung: Mehr Verantwortung vor der Anschaffung eines Tieres und klare Regeln für Züchter:innen

Wien (OTS) – Das für Tierschutz zuständige Bundesministerium für
Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz schickt heute ein
umfassendes Tierschutzpaket in Begutachtung. Das Paket besteht aus
zwei Verordnungen und setzt einen wichtigen Schritt für mehr
Verantwortung vor der Anschaffung eines Tieres, verbindliche
Mindeststandards von Zuchten und leistet so einen wertvollen Beitrag
für mehr Tierwohl. Das neue Tierschutzpaket besteht aus zwei
zentralen Aspekten: Einerseits wird ein verpflichtender
Sachkundenachweis für zukünftige Tierhalter:innen eingeführt, mit dem
Spontankäufe verhindert werden sollen. Andererseits werden erstmals
klar definierte Mindestkriterien für Züchter:innen erlassen. Die
beiden dem Tierschutzpaket zu Grunde liegenden Verordnungen gehen
heute in Begutachtung. Ziel ist es, das Tierschutzpaket mit 1. Juli
2026 in Kraft treten zu lassen.

„Mit diesem Tierschutzpaket schaffen wir klare Regeln und setzen
damit einen entscheidenden Schritt für eine verantwortungsvolle
Tierhaltung. Wer ein Tier aufnimmt, übernimmt Verantwortung für ein
Lebewesen – über Jahre hinweg. Durch eine qualitätsgesicherte
Ausbildung und klare Zuchtvorgaben beugen wir Spontankäufen und
Tierleid vor“, sagt Tierschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-
Ludwig.

Zwtl.: Sachkundenachweis für Tierhalter:innen

Personen, die Hunde, Reptilien, Amphibien oder bestimmte
Papageienvögel halten möchten, müssen künftig vorab einen allgemeinen
Sachkundenachweis erbringen. Der Sachkundenachweis für Reptilien,
Amphibien und bestimmte Papageienvögel umfasst einen fachlichen
Theoriekurs, bei Hunden zusätzlich eine praktische Einheit. Sowohl
die Theorie- als auch die Praxiseinheiten dürfen ausschließlich von
fachlich geeigneten Personen durchgeführt werden und sollen die
Grundregeln im Umgang und der Pflege der betreffenden Tierart
vermitteln.

Vom verpflichtenden Sachkundenachweis ausgenommen sind Personen,
die bereits Tiere halten oder langjährig gehalten haben, sowie
Personen mit einschlägiger Ausbildung.

Zwtl.: Klare bundesweite Mindeststandards für Zuchten

Mit dem Tierschutzpaket werden erstmals klare Vorgaben für
Zuchten festgelegt. So gibt es erstmals für sogenannte
meldepflichtige Zuchten Mindestanforderungen an die räumliche
Ausstattung im Rahmen der Aufzucht, Vorschriften für einzuhaltende
Hygienemaßnahmen und die Betreuung der Tiere. Darüber hinaus bekommen
Tierhalter:innen künftig von den Züchter:innen nützliche
Informationen zum Umgang mit dem übernommenen Tier. Die Fachstelle
für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz wird entsprechende
Musterformulare erarbeiten.

„Mit diesem Tierschutzpaket schaffen wir klare, faire und
bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen in der Haltung und Zucht.
Tierwohl braucht Wissen, Qualität und Regeln“, sagt Tierschutz-
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.