Tichanek: Qualität in der 24-Stunden-Betreuung braucht ein echtes politisches Bekenntnis dazu

Wien (OTS) – Marcela Tichanek „Wir erheben auch den Anspruch, dass
die in der
Fachgruppe gewählten Vertreterinnen der Personenbetreuerinnen in all
jenen Gremien vertreten sind, die über die Zukunft der 24-Stunden-
Betreuung beraten.“

Johannes Wallner „Da die Betreuungssettings stetig
anspruchsvoller geworden sind, ist Qualität in der Personenbetreuung
immer wichtiger.“

Die 24-Stunden-Betreuung ist für das heimische Sozialsystem
unverzichtbar geworden. Rund 7.400 Betreuungskräfte versorgen in Wien
die sich ihnen anvertrauenden Klientinnen und Klienten (
österreichweit 57.000). Damit es so bleibt verlangt Marcela Tichanek,
Wiener Berufszweigsprecherin der Organisationen von
Personenbetreuung, maßgebliche Verbesserungen, insbesondere in
finanzieller Hinsicht.

Was Tichanek dabei anspricht ist das Ungleichgewicht in der
finanziellen Unterstützung von Pflege und Betreuung durch den Staat.
So liegen die jährlichen Gesamtausgaben der öffentlichen Hand in
einem Pflegeheim pro Person bei rund 36.540 Euro (2024), aber bei nur
rund 8.770 Euro für die von 24-Stundenkräften betreuten Klienten.

Die notwendige fachliche Qualitätssicherung durch diplomierte
Pflegekräfte kostet zusätzlich Geld

„Das Ungleichgewicht muss vor allem in Hinblick auf die
Qualitätssicherung rasch geändert werden, denn“, so erklärt Tichanek,
„alle Maßnahmen, die die Qualität rund um die 24-Stunden-Betreuung
absichern, kosten die betreuten Personen Geld.“ Das betrifft in
diesem Fall die fachliche Begleitung der 24-Stunden-Betreuerinnen
durch diplomierte Pflegefachkräfte. Diese Form der Qualitätssicherung
ist vor allem deswegen notwendig geworden, da heute, im Gegensatz zur
Zeit, als die Personenbetreuung im Jahr 2007 gesetzlich geregelt
worden ist, die Betreuungsbedürftigen zunehmend einen komplexeren
Betreuungsbedarf aufweisen.

Darauf nimmt auch Johannes Wallner von der Österreichischen
Qualitätszertifizierung für Personenbetreuung (ÖQZ-24) Bezug. „Da die
Betreuungssettings stetig anspruchsvoller geworden sind, ist die
Qualität in der Personenbetreuung immer wichtiger. Familien, die auf
der Suche nach einer Betreuerin sind, haben bei geprüften Agenturen,
die das ÖQZ-24 Zertifikat tragen, u.a. folgende Sicherheiten:

– sie bekommen für die Anforderungen kompetente Betreuerinnen
vermittelt,

– bei Ausfall der Betreuerin wird binnen 3 Tagen ein Ersatz gestellt,

– es gibt die Qualitätssicherung durch diplomierte Gesundheits- und
Krankenpflegepersonen,

– Transparenz in den Verträgen und den Leistungen sind gewährleistet,

– klare Rahmenbedingungen für die Personenbetreuerinnen sind
definiert.“

Wie Tichanek betont, sind die Organisationen von
Personenbetreuung auch wichtige Partnerinnen für die Betreuerinnen.
Das ist vor allem bei vielen Fragen der Bürokratie, die sich im
Rahmen des Aufenthaltes in Österreich ergeben, relevant. Denn über 95
Prozent der in Österreich tätigen Personenbetreuerinnen kommen aus
dem Ausland.

Personenbetreuerinnen müssen auch Mitsprache im Reformgremium des
Sozialministeriums haben

Da aber 40 Prozent der selbständig tätigen Betreuerinnen ohne
Vermittlung und Unterstützung von Organisationen arbeiten, ist für
sie die Fachgruppe nicht nur deren gesetzliche Interessenvertretung,
sondern auch eine wichtige Informationsquelle für alle Fragen zum
Gewerberecht, zur Sozialversicherung, zur Steuer, zur behördlichen
Meldung des Wohnsitzes, etc. Maßgebliche Unterlagen dazu liegen in
der überwiegenden Anzahl der jeweiligen Muttersprachen der
Betreuerinnen auf.

„Wir erheben auch den Anspruch, dass die in der Fachgruppe
gewählten Vertreterinnen der Personenbetreuerinnen in all jenen
Gremien vertreten sind, die über die Zukunft der 24-Stunden-Betreuung
beraten“, verlangt Tichanek ein Mitspracherecht für ihre Kolleginnen
bei den Reformvorhaben des Sozialministeriums.

Erhöhung der Förderung auf 1.600 Euro sichert faire Honorare für
Betreuerinnen

Ein wichtiges Vorhaben, so führt Tichanek aus, ist die Erhöhung
der staatlichen Förderung. Damit könnten es sich die Klienten
leisten, ihren Betreuerinnen höhere Honorare zu bezahlen und die
Qualitätssicherung durch diplomierte Pflegekräfte zu finanzieren.
Tichanek: „Somit liegt der Ball beim Sozialministerium, das für die
Höhe der Förderung verantwortlich ist.“

Expertin warnt vor Pflegenotstand in Folge ins Ausland
abwandernder Betreuerinnen

Wenn zuletzt von einer Gewerkschaftsvertreterin über prekäre
Bedingungen für Betreuungskräfte gesprochen wurde, dann liegt die
Ursache dieser Kritik in der zu niedrigen staatlichen Förderung. Die
ist gleichsam noch immer am Stand des Jahres 2007, als diese
Förderung des Sozialministeriums eingeführt wurde. Seitdem ist sie
nur im Jahr 2023 inflationsbereinigt und von 550 Euro im Monat auf
800 Euro angehoben worden.

Tichanek: „Das geht völlig an der Lebensrealität der betreuten
Menschen vorbei. Denn für die Klienten liegen die Kosten, wenn man
die Honorare für die Betreuerinnen, die Kosten für die die
Qualitätssicherung und die anteiligen Ausgaben (z.B. Verpflegung,
Energie) zusammenzählt, bei bis zu 4.000 Euro im Monat. Deshalb ist
eine Erhöhung der Förderung auf zumindest 1.600 Euro ein Gebot der
Stunde.“

Bleibt eine solche Anpassung aus, drohen laut Tichanek
gravierende Folgen: „Wenn sich die Rahmenbedingungen nicht
verbessern, wandern Betreuungskräfte weiter verstärkt in besser
bezahlende Nachbarländer wie Deutschland, Italien oder die Schweiz
ab.“ Bereits seit der Corona-Pandemie haben mehrere tausend
Betreuungskräfte Österreich verlassen. Ohne Gegenmaßnahmen steuert
das Land, so Tichanek wörtlich, „sehenden Auges auf einen Pflege- und
Betreuungsnotstand zu“.