Eisenstadt (OTS) – Wie angekündigt hat die Taskforce
„Vorsorgeabklärung Luftqualität“
heute, Donnerstag, die Ergebnisse der ersten Messreihe der
Luftmessungen an 36 Messpunkten im Burgenland veröffentlicht. Neben
den reinen Messdaten wurden die exakten Messstandorte, die angewandte
Methodik sowie eine fachliche Interpretation der Ergebnisse
offengelegt. Damit setzt die Taskforce ein klares Zeichen für
Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf Basis wissenschaftlich
fundierter und normgemäßer Methodik. Die bislang ausgewerteten
Luftmessungen zeigen in der Zusammenschau keine Überschreitung des
maßgeblichen Referenzwertes der Taskforce. Dieser Referenzwert
entspricht jenem des Umweltbundesamtes für Unbedenklichkeit gegenüber
Dritten nach Asbestsanierungstätigkeiten. Nach aktuellem
Kenntnisstand besteht somit kein fassbares Gesundheitsrisiko durch
luftgetragene Asbestfasern. Zwischenzeitlich wurden dennoch erste
Maßnahmen in Oberwart umgesetzt. Alle Ergebnisse werden auf
www.burgenland.at/taskforce veröffentlicht und laufend ergänzt.
Zwtl.: Erste Messreihe zeigt kein fassbares Gesundheitsrisiko
Bei keinem der 36 Faserzahlkonzentrationen wurde der Referenzwert
von 1.000 Fasern pro m³ überschritten. Bei 33 der 36 Messpunkte liegt
der Wert unter 400 Fasern pro m³. Jene drei Messpunkte, wo der Wert
zwischen 560 und 810 Fasern pro m³ liegt. Die Messungen fanden jedoch
im Nahebereich einer stark befahrenen gestreuten Straße statt. Die
Taskforce hat den Referenzwert absichtlich sehr niedrig angesetzt, um
den Schutz Dritter nachhaltig zu wahren. Für den Asbestfasergehalt in
der Raumluft gibt es nur im Rahmen des Arbeitnehmer:innenschutzes
einen rechtlich verbindlichen Grenzwert (technische
Richtkonzentration) von 10.000 Fasern pro m³. Dieser Grenzwert wird
von einer Dauerbelastung über 40 Jahre hinweg – bei einer 5-Tage-
Woche mit jeweils 8 Stunden am Tag in Arbeitsbereichen, insbesondere
in Innenräumen abgeleitet. Erst bei Überschreitung dieses Grenzwertes
sind erhöhte Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
erforderlich. Anzumerken ist, dass bereits bei niedrigeren Werten
regelmäßige Untersuchungen bei Arbeiten mit Asbestexposition gemäß
Verordnung für Gesundheitsüberwachung (VGÜ) sinnvoll sind.
Für die Außenluft außerhalb eines Arbeitsumfeldes im Zusammenhang
mit asbesthaltigem Gestein existieren derzeit keine gesetzlich
festgelegten Grenzwerte. Um die Ergebnisse richtig einordnen zu
können, hat die Taskforce im Vorfeld einen Referenzwert von 1.000
Fasern pro m³ definiert. Dieser Referenzwert entspricht jenem des
Umweltbundesamtes für Unbedenklichkeit gegenüber Dritten nach
Asbestsanierungstätigkeiten / Sanierungstätigkeiten.
Zwtl.: Methodik der Luftmessungen
Bei den Luftmessungen wird mit jeweils bis zu drei Standgeräten
an den definierten Standorten eine Untersuchung der Außenluft auf
deren Asbestgehalt durchgeführt. Weiters wird an ausgewählten
frequentierten Standorten mittels Personal-Sampler eine Luftmessung
durchgeführt. Die Luftmessung erfolgt gem. ISO 14966 bzw. VDI 3492
mittels Standgeräts über acht Stunden. Um unterschiedliche
klimatische Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit etc.)
abzudecken, sind mehrere Messdurchgänge geplant.
Die Messung erfolgt, indem ein der menschlichen Atmung
nachempfundener Volumenstrom der Luft mittels Pumpe über einen
Goldfilter gezogen wird. Die hierdurch gesammelten Fasern werden
mittels Rasterelektronenmikroskop identifiziert, vermessen und
ausgezählt. Die Nutzungssimulation orientiert sich an der
Örtlichkeit. Im Bereich einer Schüttfläche in einem Gewerbegebiet
wurde zum Beispiel ein herumfahrender LKW eingesetzt, um das
Faserfreisetzungspotential zu erheben. Zusammen mit den Luftmessungen
werden zur Sicherung der Ergebnisse punktuell auch
Ausbreitungssimulationen erstellt.
Zwtl.: Weitere Messreihen erforderlich
Da die Freisetzung von Asbestfasern stark von den
Witterungsbedingungen abhängt, ist eine einmalige Messung nicht
ausreichend. Daher werden noch weitere Messungen durchgeführt, ja in
der trockenen Jahreszeit völlig andere Verhältnisse vorliegen. Erst
nach Vorhandensein aller Ergebnisse ist eine Gesamtinterpretation
zulässig. Die bisherigen punktuellen Messungen zeigen, dass
Asbestkonzentrationen in einem Bereich liegen, wie dies in einem
Gebiet, das geologisch so aufgebaut ist wie das Rechnitzer Fenster,
zu erwarten war.
Bei der Einordnung der Messergebnisse muss die bestehende,
unvermeidbare Hintergrundbelastung durch Erosion berücksichtigt
werden. Zu diesem Zweck werden Vergleichsmessungen über einen
längeren Zeitraum vorgenommen.
Zwtl.: Erste Maßnahmen bereits durchgeführt
Im November 2025 wurden wegen Verdachtsmomenten, beauftragt durch
die Behörden der BH Oberpullendorf und Oberwart durch die ASV für
Luftreinhaltung und den Landesgeologen Materialproben (für
potentielle Asbestfaseremissionen repräsentative Handstücke)
entnommen, im Labor untersucht und Asbest nachgewiesen.
Nach Vorliegen der Analysenergebnisse der für allfällige
Asbestfaseremissionen repräsentativen Proben (bergmännisch
„Handstücke“) wurden umgehend Maßnahmen gesetzt. Bereits Anfang
Jänner 2026 wurden daher vier Steinbrüche in den Bezirken Oberwart
und Oberpullendorf aufgrund der Asbestbelastung behördlich
geschlossen. Nach aktuellem Kenntnisstand besteht derzeit ausgehend
von den geschlossenen Steinbrüchen keine direkte, unmittelbare
Gefahrensituation durch luftgetragene Asbestfasern.
Beim Krankenhaus Oberwart wurden bereits Sanierungsmaßnahmen
gesetzt. Aus Sicht der Taskforce sind daher speziell bei den
gegebenen Wetter- und Witterungsbedingungen keine weiteren
Sofortmaßnahmen wie eine Sperre des Skateparks unmittelbar
erforderlich. Aus Vorsorgegründen empfiehlt die Taskforce in Zukunft
auf die Verwendung von asbesthaltigem Gestein im Straßenbau zu
verzichten.
Laut Taskforce können Gemeinden und Privatpersonen, die dennoch
vorsorglich tätig werden wollen, Gesteinsmaterial, in dem sie Asbest
vermuten (Schotter etc.), durch Asphaltierung binden oder mit einer
Humusschicht überziehen. Vor allem bei regelmäßiger und starker
Beanspruchung (stark befahrene Straßen etc.) ist eine Asphaltierung
angezeigt. Vorschläge für Alternativen zur Streusplittnutzung für den
Winterdienst werden erarbeitet werden und rechtzeitig vor dem
nächsten Winter vorliegen.
Faserhaltiger Streusplitt soll sobald wie möglich nach Ende der
Kälteperiode entfernt werden, wobei insbesondere auf sachgemäße,
möglichst staubfreie Sammlung und nachfolgende feuchte Flächen-
Reinigung zu achten ist. Vorschnelle und überzogene Maßnahmen ohne
vorherige Planung bzw. Beachtung von PSA – Vorgaben (Persönliche
Schutzausrüstung) können kontraproduktiv sein.
Bei der Planung von Maßnahmen sind unterschiedliche
Zuständigkeiten zu berücksichtigen: Das Land Burgenland wird in
seinem Wirkungsbereich alle von der Taskforce empfohlenen Maßnahmen
umsetzen. Die Beseitigung von privat angeschafftem Schotter auf
Privatgrund, aber auch die Beseitigung von durch die Gemeinden
angeschafften Streusplitt auf Gemeindegrund liegen nicht im
Wirkungsbereich des Landes Burgenland.
Zwtl.: Asbestanteil im Gestein nicht maßgeblich
Punktuell entnommene Materialproben dienen lediglich dazu
emissionstechnische problematische Einzelstücke (Handstücke) zu
identifizieren. Für die medizinische Bewertung ist die Belastung der
Luft mit Asbestfasern das maßgebliche Kriterium – nicht der bloße
Asbestgehalt von Gestein. Die Taskforce betont, dass Luftmessungen
nach wissenschaftlichen Standards die maßgebliche Methode zur
Bewertung eines möglichen Gesundheitsrisikos für eine spezifische
Situation darstellen. Der Nachweis gebundener Asbestanteile in
mineralischen Rohstoffen mittels Gesteinsproben ist nicht
gleichzusetzen mit einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung, da das
Faserfreisetzungspotential mit der mechanischen Beanspruchung
variiert. Entscheidend ist ausschließlich, ob bei Nutzung
lungengängige Asbestfasern freigesetzt werden.
Der Nachweis einzelner Asbestfasern in einer punktuellen Probe
erlaubt keine belastbare Aussage über einen gesamtheitlichen
Masseprozentanteil im Gebrauch von diesen hergestellten Produkten.
Ein wissenschaftlich tragfähiger Nachweis erfordert standardisierte
Probenahmeverfahren, definierte Aufbereitungs- und Analyseprozesse
sowie eine quantitative Bewertung auf Basis reproduzierbarer Methodik
(ÖNORM G 1200, ÖNORM EN 932 -1 und TRGS 517 in Verbindung mit BIA
7487)
Zwtl.: Forderung nach gesetzlicher Regelung
Die Taskforce spricht sich mit Nachdruck für eine klare
gesetzliche Regelung im Umgang mit natürlich vorkommendem
asbesthaltigem Gestein aus und fordert den Bund auf, eine bestehende
Gesetzeslücke rasch zu schließen und Klarheit für die Bevölkerung und
die Politik zu schaffen. Derzeit fehlt in Österreich eine gesetzliche
Bestimmung, die die Gewinnung und das Inverkehrbringen natürlich
vorkommender Materialien – etwa Gestein aus Steinbrüchen – an einen
verbindlichen Grenzwert knüpft.
Damit ist das Inverkehrbringen solcher Materialien rechtlich
nicht eindeutig untersagt. Der Bund ist gefordert, eine einheitlich
klar geregelte gesetzliche Ausgangsbasis für den Abbau und das
Inverkehrbringen von natürlichem Gestein mit Asbestgehalt zu
schaffen.
Zwtl.: Wissenschaftlich fundierte Gesamtbewertung
Die Taskforce setzt ihre Untersuchungen konsequent fort. Ziel ist
eine umfassende, wissenschaftlich abgesicherte Gesamtbewertung der
Situation im Burgenland. Das klare Leitmotiv bleibt: Messen –
bewerten – handeln.