Wien (OTS) – Zum Internationalen Tag der Kinderrechte macht der
Unabhängige
Monitoringausschuss auf strukturelle Barrieren aufmerksam, mit denen
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Österreich beim
Aufwachsen konfrontiert sind.
Als Basis dienen die Erfahrungen, die Menschen mit Behinderungen
bei der diesjährigen Öffentlichen Sitzung 2025 des Unabhängigen
Monitoringausschuss zum Thema „Aufwachsen mit Behinderungen“ geteilt
haben. Die ersten Ergebnisse zeigen: Viele zentrale Rechte der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bleiben noch immer unbeachtet.
Art. 7 der UN-BRK betont ausdrücklich die Rechte von Kindern mit
Behinderungen. Staaten sind verpflichtet, ihnen Teilhabe und ein
sicheres Aufwachsen in einer inklusiven Gesellschaft zu ermöglichen
sowie sie vor Diskriminierung zu schützen.
Auf Basis der Erfahrungsberichte stellt der Unabhängige
Monitoringausschuss vier Barrieren in den Fokus:
Zwtl.: Stigmatisierung und Mobbing:
Kinder und Jugendliche erfahren Ausgrenzung, Vorurteile und
Gewalt, insbesondere in Schule und Freizeit. Lehr- und
Betreuungspersonen greifen oft nicht ein, Sensibilität für
Behinderung und spezifische Gewaltformen fehlt häufig.
Zwtl.: Zugang zu Information und Gesundheit:
Ärzt*innen nehmen Beschwerden und Fragen oft nicht ernst,
Erklärungen in Leichter Sprache fehlen. Besonders Mädchen und junge
Frauen erfahren Diskriminierung. Das erschwert den Zugang zu
Unterstützungsmaßnahmen. Auch Informationen zu Ausbildung, Arbeit und
Behörden sind häufig unübersichtlich oder nicht barrierefrei
zugänglich.
Zwtl.: Freizeit und Assistenz:
Freizeitangebote sind oft nicht barrierefrei. Persönliche
Assistenz fehlt, sodass Kinder stark von Eltern oder Geschwistern
abhängig sind. Das erschwert Teilhabe und soziale Kontakte.
Zwtl.: Partizipation und Selbstbestimmung:
Kinder und Jugendliche werden in wichtigen Entscheidungen zu
Wohnen, Bildung oder Politik oft nicht einbezogen, ihre Interessen
bleiben ungehört. Fehlende Unterstützungsstrukturen verhindern, dass
sie selbstbestimmt handeln können.
Zwtl.: Deshalb fordert der Monitoringausschuss zu folgenden Maßnahmen
auf:
–
Schutz und Sensibilisierung: Kinder und Jugendliche mit
Behinderungen müssen vor Gewalt und Mobbing geschützt werden.
Fachpersonal soll geschult werden.
–
Barrierefreie Information und Gesundheit: Informationen zu
Unterstützungsangeboten, Behörden, Ausbildung und Gesundheit sind
verständlich, altersgerecht und barrierefrei bereitzustellen; Ärzt*
innen und Fachpersonal müssen geschult werden, insbesondere zur
Vermeidung geschlechtsspezifischer Diskriminierung.
–
Freizeit und Assistenz: Freizeit- und Kulturangebote müssen
barrierefrei und inklusiv sein. Unterstützungsangebote, insbesondere
die persönliche Assistenz, muss bundesweit bedarfsgerecht verfügbar
sein.
–
Partizipation und Selbstbestimmung: Die Stimmen von Kindern und
Jugendlichen mit Behinderungen sind mehr einzubeziehen und ihre
Beteiligung durch entsprechende finanzielle und strukturelle
Ressourcen unterstützt werden.
Daniela Rammel, Vorsitzteam: „ Kinder mit Behinderungen sind
Trägerinnen und Träger von Rechten. Ihre Rechte dürfen nicht vom
Wohlwollen, Wohnort, oder von familiären Ressourcen abhängen. “