Tag der Kinderrechte: Inklusion scheitert nicht an Kindern, sondern am System

Wien (OTS) – Zum internationalen Tag der Kinderrechte warnt die
Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a
Christine Steger, vor gravierenden Lücken in der Versorgung von
Kindern mit Behinderungen. Viele Familien kämpfen oft vergeblich um
Assistenz, Therapien und barrierefreie Bildung.

Zwtl.: Kinder scheitern nicht – Systeme scheitern

„Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Teilhabe. Wenn
Unterstützungsleistungen fehlen, wird dieses Recht verletzt“, betont
Steger.

In der Beratungspraxis zeichnen sich folgende Problemlagen
bundesländerübergreifend ab: fehlende Schulassistenz, lange
Wartezeiten auf Therapien, nicht barrierefreie Klassenräume und
Unterrichtsmaterialien, Ablehnungen wegen Personalmangel oder
Finanzierungslücken.

Während jedes Kind laut Gesetz schulpflichtig ist, fehlen
vielerorts die nötigen Strukturen, um diesem Anspruch gerecht zu
werden. Familien stehen damit vor einem oft unlösbaren Konflikt: Sie
sollen der Schulpflicht nachkommen, doch das System stellt keine
barrierefreien Bedingungen bereit. Damit wird die Verantwortung für
strukturelles Versagen auf die Familien abgewälzt und das Recht des
Kindes auf Bildung nicht wahrgenommen.

Viele Eltern berichten, dass Kinder zu Hause bleiben müssen, weil
keine Assistenz bereitgestellt wird. „Ein Kind, das wegen fehlender
Hilfe nicht zur Schule kann, wird ausgeschlossen. Das hat nichts mit
Pädagogik zu tun, sondern mit politischer Prioritätensetzung“ so
Steger.

Zwtl.: Fehlende Unterstützung belastet ganze Familien

Die Situation trifft nicht nur die Kinder, sondern ganze
Familien: Eltern müssen oftmals Arbeitszeit reduzieren oder aufgeben.
Überproportional sind davon Frauen und Mütter betroffen. Diese
Tendenz schlägt sich in weiterer Folge auch in Unterschieden zwischen
den Geschlechtern bei Armut und Einkommen nieder.
Geschlechtergerechtigkeit wird negativ beeinflusst.

Auch Geschwister müssen regelmäßig Aufgaben übernehmen, die
Assistenzkräfte ausführen sollten. Die Wichtigkeit dieser Young Carer
steigt stetig. Gleichzeitig ist die Verantwortung, die dadurch schon
im jungen Alter auf diesen Personen lastet, oftmals zu viel.
Überbeanspruchung schlägt sich dann in der generellen und schulischen
Entwicklung nieder.

Familien haben regelmäßig Problem mit Anträgen, die zu
bürokratisch und zu komplex sind. Zusätzlich sind Abläufe oft
regional unterschiedlich. Ein Abrufen der bestehenden
Unterstützungsleistungen wird so unnötig erschwert und beinahe
verunmöglicht.

„Letztendlich hängen Kinderrechte oftmals vom Einkommen, dem
Wohnort oder Durchhaltevermögen der Eltern ab. Das darf nicht sein.
Hier zieht sich der Staat aus der Verantwortung“, so Steger.

Zwtl.: Inklusion braucht Ausstattung und nicht Aussonderung

Während in politischen Debatten vermehrt auf Sonderschulen
verwiesen wird, sieht die Behindertenanwältin die Ursache an andere
Stelle:

„Eltern entscheiden sich nicht für Sonderschulen, weil sie das
wollen, sondern weil im Regelschulsystem Unterstützung fehlt. Wenn
Assistenz und Barrierefreiheit selbstverständlich wären, müssten
Kinder nicht ausgegliedert werden.“

Zwtl.: Forderungen zum Tag der Kinderrechte

Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen und Therapien

Bundesweit einheitliche Standards und ein Ende der regionalen
Unterschiede im Bildungsbereich

Barrierefreie Schulen und ausreichend qualifiziertes Personal

Unbürokratische Verfahren statt monatelanger Wartezeiten

„Kinder mit Behinderungen brauchen keine Sonderwege, sondern
Unterstützung im Alltag. Was ihnen fehlt, ist nicht Willen oder
Fähigkeit, sondern ein System, das sie ernst nimmt. Kinderrechte sind
nur dann etwas wert, wenn sie gelebt werden“, betont Steger.