Wien (OTS) – Ungleichbehandlung gefährdet Betriebe abseits der
Gastronomie
„Es kann nicht sein, dass Betriebe für ein- und dieselbe
Tätigkeit je nach Bundesland unterschiedlich behandelt werden. Was
wir brauchen, ist eine einheitliche und gerechte Trinkgeldregelung
für ganz Österreich. Das schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und
schützt vor unfairen Nachforderungen“, betont Dr. Christoph
Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands
Österreich (SWV), eingangs.
Die Diskussion um die Trinkgeldpauschale betrifft längst nicht
mehr nur Gastronomie und Hotellerie. Auch Betriebe in den Sparten
Gewerbe und Handwerk sowie Transport und Verkehr sind von der
uneinheitlichen Regelung massiv betroffen. Der SWV fordert daher eine
bundesweit einheitliche Lösung, die Rechtssicherheit schafft und
bürokratische Belastungen abbaut.
„Für viele Unternehmen ist es völlig unklar, ob und wann die
Pauschale gilt, ob Nachforderungen drohen oder ob ihre Abrechnung
korrekt ist. Das ist untragbar für kleine Betriebe, die tagtäglich
wirtschaftlich kämpfen“, erklärt Martin Schöfbeck, Spartenobmann
Gewerbe und Handwerk im SWV. „Wir fordern endlich klare,
verständliche Regeln – ohne rechtliche Grauzonen und ohne drohende
Überraschungen bei Betriebsprüfungen.“
Denn auch in Werkstätten, bei Friseurbetrieben oder im
Transportwesen sind Trinkgelder – etwa bei Zustell- oder
Kurierdiensten – keine Ausnahme. Dennoch herrscht Unsicherheit
darüber, wie diese korrekt erfasst und abgerechnet werden sollen. Die
Verantwortung wird oft auf die Unternehmerinnen und Unternehmer
abgeschoben, obwohl diese oft gar nicht über alle Einnahmen Bescheid
wissen.
Christian Freitag, Spartenobmann Transport und Verkehr im SWV,
betont:
„In unserer Branche werden tagtäglich Trinkgelder gegeben – etwa bei
Taxifahrten, Kurierdiensten oder Zustellungen. Trotzdem herrscht
völlige Unklarheit darüber, wie diese korrekt zu behandeln sind. Das
verunsichert Betriebe und führt zu unnötigen rechtlichen Risiken.“
Wien als positives Beispiel
In Wien gibt es seit Jahren eine einheitliche und klar definierte
Pauschalregelung für Trinkgelder. Die Regelung verzichtet auf eine
Öffnungsklausel, wodurch eine Nachverrechnung nur in begründeten
Ausnahmefällen erfolgt. Solange die formale Anwendung korrekt ist,
genießen Betriebe damit ein hohes Maß an rechtlicher Stabilität. Das
sorgt nicht nur für mehr Sicherheit im Umgang mit Trinkgeldern,
sondern entlastet auch die Betriebe und ihre Beschäftigten von
zusätzlicher Bürokratie.
„Das Wiener Modell zeigt, dass einfache und transparente Lösungen
möglich sind, wenn der politische Wille vorhanden ist. Andere
Bundesländer sollten sich daran orientieren“, so Freitag.
Die derzeit gültigen Regelungen wurden auf Landesebene zwischen
Gebietskrankenkassen und Wirtschaftskammern vereinbart. Viele
Unternehmerinnen und Unternehmer stellen sich daher die Frage, warum
eine faire und bundesweit einheitliche Lösung bis heute nicht möglich
ist.
„Wir brauchen keine Symbolpolitik, sondern eine einfache,
einheitliche und gerechte Lösung für alle Abeitnehmer:innen in allen
Branchen – nicht nur für die Gastronomie. Vor allem die vielen
kleinen Betriebe im Gewerbe, Handwerk und Transport dürfen nicht
länger im Unklaren gelassen werden“, so Schöfbeck, Freitag und
Matznetter unisono.