Südwind zum Vernichtungsverbot für Neukleidung: Wichtiger Schritt trotz großer Schlupflöcher

Wien (OTS) – Ab sofort dürfen große Unternehmen in der Europäischen
Union
unverkaufte Kleidung und Schuhe nicht mehr wegwerfen. Laut der EU-
Ökodesign-Verordnung soll Kleidung, die nicht verkauft werden kann,
von den Unternehmen entweder erneut verkauft, gespendet oder recycelt
werden. Die österreichische Menschenrechtsorganisation Südwind
begrüßt die Maßnahme als wichtigen Schritt für mehr Nachhaltigkeit in
der Modeindustrie, sieht aber große potenzielle Schlupflöcher. „Ein
effektives Vorgehen gegen Fast Fashion braucht unbedingt weitere
Maßnahmen, die gut aufeinander abgestimmt sind. Zusätzlich zu den
vielen Ausnahmen, bringen auch Kleiderspenden und angebliches
Recycling ihrerseits große Probleme mit sich“, warnt Lena Gruber,
Südwind-Sprecherin für nachhaltige Mode.

Zwtl.: Bestehende Probleme bei Ausfuhr und Recycling

„Die Vernichtung von Kleidung darf nicht in andere Länder
ausgelagert werden. Auch bei unverkaufter Ware gilt: Mehr Mitsprache
für die Empfänger:innen, falls diese weiter exportiert werden“, so
Lena Gruber. Denn die neue Vorgabe, wonach unverkaufte Kleidung
gespendet werden muss, könnte dazu führen, dass noch mehr Kleidung
auf überlasteten Deponien im Globalen Süden landet. Ware, die in
Kleiderspenden-Container geworfen wird, wird nicht selten mit
kaputter und verschmutzter Kleidung vermischt und landet dann auf
Müllhalden im Globalen Süden.

Die Forderung nach mehr Recycling scheitert oft an der
Zusammensetzung der Kleidung aus mehreren Fasern, die schwer zu
trennen sind. Textil-Recycling beschriebt in vielen Fällen eigentlich
„Down-Cycling“ – konkret: die Verarbeitung von Alttextilien zu
Putzlappen. Dies wiederum kann nicht als nachhaltiger Kreislauf
gewertet werden. Arbeitsbedingungen in Recyclinganlagen sind oft
ähnlich problematisch wie in der Produktion und etwa in Hubs wie
Pakistan häufig geprägt von Hungerlöhnen und
Arbeitsrechtsverletzungen.

Zwtl.: Ausnahmeregelungen erlauben Schlupflöcher

Die Verordnung verbietet die Vernichtung unverkaufter Kleidung,
erlaubt aber weireichende Ausnahmen:

– Ein Ausnahme gilt für zeitlich begrenzte Lizenzen, also Waren mit
einem bestimmten Marken-Logo, das nur für eine bestimmte Zeit
verwendet werden darf (z. B. Merchandise zu einem Filmstart oder
Fanartikel zur Fußball-WM). Läuft die Lizenz ab, darf die Ware
zerstört werden. Das heißt, Unternehmen könnten damit selbst
festlegen, wie ihre Lizenzverträge gestaltet sind und sich damit eine
Rechtfertigung zur Vernichtung geben.

– Ausnahmeregelungen, wonach beschädigte oder gefährliche Ware
vernichtet werden darf, könnten von Firmen sehr weit interpretiert
werden. Auch gilt die Verordnung vorerst nur für große Unternehmen,
die somit die Vernichtung (vorerst) an kleinere Zwischenhändler
auslagern könnten.

– Positiv hervorzuheben ist die erstmalige Berichtspflicht für
Unternehmen über das Ausmaß der Waren-Vernichtung. Gleichzeitig
bleibt die Verantwortung entlang der Lieferkette weiter offen.
Betroffen von der Verordnung sind nur Waren, die bereits in der EU
„in Verkehr gebracht“ wurden. Aufgrund der Schnelllebigkeit in der
Fast Fashion-Industrie, landet ein großer Teil der Kleidung bereits
auf dem Müll bevor er überhaupt ein Geschäft von Innen sieht. Es ist
noch unklar, ab wann diese Ware als „in der EU in Verkehr gebracht“
gilt – ob es also zum Beispiel schon zählt, wenn es noch im Lager
liegt aber für den EU-Export gelistet wurde.

– Gleichzeitig bleibt die Verordnung in erster Linie ein
Umweltgesetz: Ob es positive Effekte für Menschen- und Arbeitsrechte
entlang der Lieferkette gibt, bleibt vorerst offen. Damit die
Verordnung tatsächlich wirkt, fordert Südwind neben strengen
Kontrollen auch einen umfassenderen Ansatz, der Umwelt- und
Menschenrechte gleichermaßen schützt.

Damit diese Ausnahmen nicht ausgenutzt werden, braucht es für
Südwind strenge Kontrollen und effektive Begleitmaßnahmen. „Um die
Modeindustrie insgesamt gerechter zu machen, müssen viele Baustellen
bewältigt werden: Schlechte Arbeitsbedingungen und Armutslöhne,
ebenso wie Greenwashing, manipulative Werbung und falsche
Nachhaltigkeit“ , so Südwind-Expertin Gruber. „Die Lösungen liegen
schon lange auf dem Tisch: Von menschenwürdigen Löhnen, transparenten
Lieferketten bis hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Der Einsatz
für eine gerechte Modeindustrie geht einher mit Müllvermeidung,
Klimaschutz und dem Kampf gegen Armut und Ausbeutung.“

Südwind fordert einen umfassenden Maßnahmenplan für eine gerechte
Modeindustrie: https://www.suedwind.at/aktiv-
werden/petitionen/justfashion/