Wien (PK) – Der Bundesrat gab heute grünes Licht für mehrere
Gesetzesbeschlüsse
im Wirtschaftsbereich. So werden mit dem Stromkostenausgleich
besonders energieintensive Industriebetriebe bei den anhaltend hohen
Energiepreisen unterstützt. Eine Novelle zum Erneuerbaren-Ausbau-
Gesetz und zum Ökostromgesetz bringt unter anderem eine
Übergangsförderung für Biogasanlagen. Mit einer Änderung des
Einkommensteuergesetzes wird der Investitionsfreibetrag für
Unternehmen vorübergehend auf 20 % verdoppelt. Die Gewerbeordnung
wird an EU-Vorgaben angepasst.
Ein im Zuge der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag der
Grünen-Bundesrätinnen fand keine Mehrheit. Sie wollten von der
Regierung ein Reformpaket im Energiebereich einfordern.
Energieintensive Industriebetriebe erhalten Stromkostenausgleich
Mit dem Standortabsicherungsgesetz 2025 wird Unternehmen ein
Ausgleich für jene Strompreiskostenanteile in den Jahren 2025 und
2026 gewährt, die auf die Einpreisung von Emissionszertifikaten
zurückzuführen sind. Erhalten können die Förderung Betriebe, die
Materialien wie Metall, Stahl, Papier, Holz oder Leder verarbeiten
oder herstellen und mindestens eine Gigawattstunde Strom pro Jahr
verbrauchen. Für die Jahre 2025 und 2026 sind 150 Mio. Ꞓ für den
Stromkostenausgleich vorgesehen. Der Bundesrat gab einstimmig grünes
Licht.
Energiekosten hätten eine zentrale Bedeutung für die Industrie,
betonte Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Sie hätten damit Folgen
für die Wettbewerbsfähigkeit, für Standort- und
Investitionsentscheidungen und damit für Arbeitsplätze und Wohlstand.
Der Stromkostenausgleich entlaste daher gezielt Unternehmen und
verhindere wirtschaftliche Nachteile.
Sandra Lassnig (ÖVP/K) legte dar, dass die Industrie mit hohen
Energiepreisen zu kämpfen habe. Auch sie betonte die Folgen für
Arbeitsplätze und Investitionen. Laut Mario Trinkl (SPÖ/B) brauche es
die Verlängerung des Stromkostenausgleichs, damit die Unternehmen
weiterhin wettbewerbsfähig bleiben können. Christoph Thoma (ÖVP/V)
strich ebenso die Standortabsicherung hervor. Er nutzte die Debatte
auch für Kritik an der gestrigen Enquete des Bundesrats zum Thema
Landschafts- Natur- und Umweltschutz. Erschreckend sei gewesen, dass
keine einzige Frau im Panel vertreten gewesen sei, so Thoma.
Simone Jagl (Grüne/NÖ) drückte ihre Unterstützung für das Gesetz
aus. Es handle sich um eine notwendige Entlastung der heimischen
Industrie. Nach wie vor würden aber weitere entscheidende Gesetze
fehlen. Jagl brachte daher einen Entschließungsantrag ein, mit dem
sie auf Reformen im Energiesektor pochte. Der Antrag wurde abgelehnt.
Für Michael Bernard (FPÖ/NÖ) ist das Standortabsicherungsgesetz
ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Schließlich gebe es viele weitere
Unternehmen, die Unterstützung bei den Energiekosten brauchen würden.
Dennoch sei der Stromkostenausgleich ein Schritt in die richtige
Richtung. Bernard warf der ÖVP ebenso wie sein Fraktionskollege
Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ) vor, der heimischen Wirtschaft zu
schaden.
Neuerungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Eine Novelle zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und zum
Ökostromgesetz passt die Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für
Treibhausgaseinsparungen an die Vorgaben einer EU-Richtlinie an.
Außerdem wird für Biogasanlagen, deren Vertrag im Laufe des Jahres
2026 endet, eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes
für die Förderung der Biomethanerzeugung geschaffen. Der Bundesrat
erteilte die verfassungsmäßige Zustimmung mit der notwendigen
Zweidrittelmehrheit.
Staatssekretärin Elisabeth Zehetner legte dar, dass es sich bei
der Novelle um einen wichtigen Schritt handle, die Regierung aber
hart an weiteren arbeite. Sandra Lassnig (ÖVP/K) und Mario Trinkl (
SPÖ/B) erläuterten, dass die Verlängerung der Förderung für
Biogasanlagen Rechtssicherheit für Anlagenbetreiber und ausreichend
Zeit für die Umrüstung bringe. Wenn es nicht gelinge, die Zeit zu
überbrücken, bestehe die Gefahr, dass bestehende Infrastruktur
verlorengehe, betonte auch Christoph Matznetter (SPÖ/W).
Zustimmung signalisierte auch Simone Jagl (Grüne/NÖ) . Es handle
sich um eine Notwendigkeit, aber nicht um einen „großen Wurf“. Sie
kritisierte die Regierung dafür, seit ihrem Amtsantritt Planbarkeit
für den Sektor der erneuerbaren Energien zerstört zu haben.
„Realitätsfremd“ fand hingegen der freiheitliche Bundesrat Michael
Bernard die Übergangsfrist. Die FPÖ lehnte das Gesetz ab.
Investitionsfreibetrag für Unternehmen wird vorübergehend
verdoppelt
Zwischen Anfang November 2025 und Ende Dezember 2026 werden
Unternehmen 20 % – statt bisher 10 % – der getätigten Investitionen
als Betriebsausgabe geltend machen können. Für Investitionen, die dem
Bereich der Ökologisierung zuzuordnen sind, steigt der Freibetrag von
15 % auf 22 %. Diese vorübergehende Erhöhung des
Investitionsfreibetrags bringt eine Änderung des
Einkommensteuergesetzes , die der Bundesrat mehrheitlich billigte.
Laut Christian Fischer (SPÖ/NÖ) stärke die Erhöhung des
Investitionsfreibetrags den Wirtschaftsstandort Österreich und
schaffe Anreize für Investitionen. Er strich ebenso wie Karl Weber (
ÖVP/NÖ) die Bedeutung der Betriebe für die Gemeinden hervor.
Investitionen würden lokale Arbeitsplätze sichern, kommunale
Auftragsbücher füllen und für wirtschaftliche Stabilität sorgen, von
der das ganze Land profitiere, so Fischer. Die Erleichterung sei
insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen wichtig, betonte
Weber.
Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) fand den Antrag „an Dreistigkeit
nicht zu überbieten“. Denn vor dem Beschluss im Nationalrat sei die
Novelle nicht einmal im Ausschuss beraten worden. Allerdings sei jede
kleine Verbesserung positiv, weshalb die Freiheitlichen trotz aller
Kritikpunkte zustimmen würden, so Steinmaurer.
Elisabeth Kittl (Grüne/W) sah das anders. Zwar sei die Erhöhung
des Investitionsfreibetrags zur Belebung der Konjunktur eine gute
Sache. Steuern seien aber Lenkungsmaßnahmen. Weil ihr ein Fokus auf
ökologische Investitionen fehle, könne sie den Antrag nicht
unterstützen, so die Bundesrätin.
Gewerbeordnung novelliert
Die letzte Hürde hat mit Stimmenmehrheit auch eine Novelle der
Gewerbeordnung genommen. Sie wird insbesondere hinsichtlich des
Vertriebs durch Versicherungsvermittler an EU-Vorgaben angepasst. (
Fortsetzung Bundesrat) kar
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.