Wien (OTS) – Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes
Lebensende (ÖGHL)
als führende Expertenorganisation im Bereich legaler Sterbehilfe hat
der Bundesregierung sowie den Gesundheitssprecher:innen aller
Parlamentsfraktionen ein aktuelles Positionspapier mit konkreten
Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Sterbeverfügungsgesetzes (StVfG
) vorgelegt.
„Nach fast vier Jahren der praktischen Anwendung des
Sterbeverfügungsgesetzes müssen wir feststellen: Niemand fühlt sich
für den assistierten Suizid zuständig. Die Erfahrungen aus der
Suizidhilfe und Angehörigenarbeit zeigen uns, dass es in mehreren
Bereichen deutlichen Verbesserungsbedarf gibt. Diese Erfahrungen
sollten im Sinne der schwerstkranken Betroffenen bei einer künftigen
Novellierung unbedingt berücksichtigt werden“, erklärt Christina
Kaneider , Präsidentin der ÖGHL.
Besonders problematisch sieht die ÖGHL, dass kranke und
sterbewillige Menschen zum Teil aus bestehenden Versorgungsketten
herausfallen. Palliativmedizinerin Kaneider weist darauf hin, dass
„die Einrichtungen des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens
sich weder für Koordinierung noch Begleitung des assistierten Suizids
zuständig sehen – dadurch droht den Betroffenen eine faktische
Benachteiligung.“
„Sterbewillige werden im Moment alleine gelassen“, so Kaneider.
Diese Versorgungslücke kann die ÖGHL als gemeinnützige und nicht
gewinnorientierte NGO schließen. „So folgen wir einer guten
internationalen Praxis.“
Das Thema des assistierten Suizids in den privaten Bereich zu
verlagern und damit auf Betroffene und Angehörige abzuwälzen, ist aus
Sicht der österreichischen Sterbehilfeexperten keine tragfähige
Lösung für leidende Menschen und ihre Familien. Auch staatliche
Informations- und Beratungsstellen könnten die Versorgungslücke nicht
schließen. Dies werde seitens der Betroffenen zurecht als Eingriff
und Kontrolle wahrgenommen.
Mit dem nun vorliegenden Positionspapier übermittelt die ÖGHL
zehn konkrete Vorschläge an den Gesetzgeber, welche zu einer
entscheidenden Verbesserung der Situation von Menschen am Lebensende
beitragen. So sollten u.a. die Verankerung gemeinnütziger
Sterbehilfevereine wie der ÖGHL, eine qualitätsgesicherte,
professionelle Suizidhilfe sowie das Recht auf Information und
Nichtdiskriminierung von Sterbewilligen bei der kommenden
Novellierung ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden.
Zwtl.: ÖGHL – Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende
Die ÖGHL engagiert sich seit 2019 für das Recht auf ein
selbstbestimmtes Lebensende und ist auf diesem Gebiet die führende
Interessensvertretung und Expertenorganisation in Österreich. Ein
multiprofessionelles Team informiert, berät und begleitet
hilfesuchende Menschen auf der Grundlage des geltenden
Sterbeverfügungsgesetzes. Die Beratung ist ergebnisoffen und
berücksichtigt Palliativmedizin und Suizidprävention.
Die ÖGHL hat die Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins mit Sitz
in Wien. Sie wird von einem wissenschaftlichen Beirat und einem
Ethikrat unterstützt und ist Mitglied im Weltdachverband der „Right
to Die Societies“.
Website der ÖGHL: https://www.oeghl.at
Link zum Positionspapier: https://www.oeghl.at/positionspapier-2025