Wien (OTS) – Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine unabhängige
Beratungseinrichtung, die den gesetzlichen Auftrag hat, Personen vor
Diskriminierung zu schützen. Auf Einladung von Organisationen der
Zivilgesellschaft nahm die Gleichbehandlungsanwaltschaft an der
Pressekonferenz am 6. Februar 2026 teil. Ziel war es, über das
Diskriminierungspotenzial des geplanten Kopftuchverbots aufzuklären.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft weist den Vorwurf entschieden
zurück mit Organisationen zu kooperieren, die als antisemitisch
eingestuft werden.
Wichtig ist festzuhalten: Die Gleichbehandlungsanwaltschaft setzt
bei der Bekämpfung von Diskriminierung auf die Zusammenarbeit mit
Organisationen, die Personen mit Diskriminierungserfahrungen
unterstützen. Diese Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft ist
essenziell, um den Zugang zum Recht für Betroffene zu verbessern,
beziehungsweise überhaupt erst zu schaffen. Dies reicht von
Kooperationen rund um die Themen sexuelle Belästigung,
Altersdiskriminierung, Queerfeindlichkeit bis hin zu Antisemitismus
und antimuslimischem Rassismus.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft betont: Keine der Personen
beziehungsweise Organisationen, die im Rahmen der Pressekonferenz
inhaltlich gesprochen haben, werden vom Dokumentationsarchiv des
österreichischen Widerstands (DÖW) als antisemitisch eingestuft. Die
Expert:innen-Beiträge umfassten neben dem Statement von Sandra
Konstatzky die Perspektiven einer Lehrerin, eines Rechtsanwalts, der
Rechtsberatung der Dokumentationsstelle Islamfeindlichkeit und
antimuslimischer Rassismus sowie einer Vertreterin des Muslim Women
Network. Mit anderen Personen, die sich auch im Raum der
Pressekonferenz aufgehalten haben, besteht keine Zusammenarbeit der
Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft steht an der Seite jeder
Person, die von Diskriminierung betroffen ist. Durch die
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft kann die GAW hier eine
relevante Brücke zur Politik schlagen.