Stadtgemeinde Schwechat und das Land Niederösterreich müssen Flughafen Wien gesetzlich an kurze Leine nehmen

St. Pölten (OTS) – Die Stadtgemeinde Schwechat ist bundesweit für
zwei Dinge neben dem
Bier bekannt: Flughafen Wien und OMV. Beiden Betrieben ist eigen,
dass im Zuge der Privatisierung nicht mehr viel Österreich in den
Aktiengesellschaften steckt: Die hauchdünne Mehrheit der Aktien bei
der Flughafen Wien AG halten die Länder Wien und Niederösterreich mit
der Mitarbeiter- Beteiligungsprivatstiftung (50 % + 8 Aktien). Bei
der OMV sind es nur mehr 31,5 % über ÖBAG für die Republik.

Aber: Wenn es um betriebliche Ausdehnung und Dialog mit den
Bürger*innen geht, unterliegen diese zwei Unternehmen gänzlich
unterschiedlichen Gesetzen bei Umwidmungen. Die OMV hat nach dem NÖ
Raumordnungsgesetz als erstes Gegenüber den Gemeinderat der
Stadtgemeinde Schwechat für die Flächenwidmung und das Land
Niederösterreich als zweite Behörde, die auf Einhaltung des Gesetzes
durch die Stadt achtet. Der Flughafen Wien hingegen kann sich in
Schwechat unter dem Deckmantel des Bundes-Luftfahrtgesetzes nahezu
ungehindert ausbreiten. Und damit häuft die Aktiengesellschaft immer
mehr „Boden“ v.a. für das Cargo-Geschäft an – ohne Einbindung der
hauptbetroffenen Gemeinden und ihrer Bürger*innen. Die Strategie hat
sich mit dem Großaktionär Airports Group Europe S.à r.l mit 44,3 %
offensichtlich geändert: statt Bau der 3. Piste ist Maximierung und
Optimierung an der Tagesordnung und der Ausbau des Cargo-Geschäftes.

„Uns geht es hier um Fairness zwischen den Betrieben und Dialog
mit den Bürger*innen. Es braucht eine öffentliche Debatte, was
tatsächlich zum Flugverkehr zählt. Logistik- und Büroflächen, sowie
vor- und nachgelagerte Betriebe müssen der Zeit angepasst neu
bewertet werden. Es kann nicht sein, dass ein internationaler Fonds
ohne wirtschaftlich bekannten Eigentümer mit Gewinnen abhebt und über
die Interessen Schwechats sowie der gesamten Region, inklusive der
Bundeshauptstadt Wien drüberfliegt, indem sich die Aktiengesellschaft
einfach rücksichtslos des Schwechater Boden bedienen kann“, so die
Grüne Landessprecherin und Klubobfrau Helga Krismer.

Die geplanten Projekte und einhergehende rechtliche Unterschiede
für die Unternehmen stellen sich im Detail so dar:

1.) Die OMV will auf ca. 29 ha ihr bestehendes Betriebsgebiet
zwischen B 9 und B10 erweitern. Nach NÖ Raumordnungsgesetz sind die
Fahrten pro Tag und Hektar zu regeln. Gesetzlich sind maximal 100
Fahrten pro Tag und Hektar vorgesehen. Mehr Fahrten sind festzulegen.
Das Gesetz ermöglicht eine sogenannte Vertragsraumordnung. Die
Gemeinde kann also Bedingungen für eine Umwidmung nach Zivilrecht
vertraglich vereinbaren und kann ihre Hoheit der Flächenwidmung
wahrnehmen wie Ersatzzahlungen, Ausgleichsmaßnahmen und diverse
Verbesserungen wie Dachbegrünung, Photovoltaik, Fassadenbegrünung,
Sicht- oder Lärmschutzwall rund um den Betrieb. Was einen
Autobahnanschluss betrifft, so wird gesagt, dass die OMV 10 Millionen
für einen solchen hätte mitzahlen müssen.

2.) Der Flughafen will mehr als 47 ha neues Bauland-
Betriebsgebiet errichten. Dieses Gebiet umfasst Altlasten. Nach NÖ
Raumordnungsgesetz unterliegen Altlasten und Verdachtsflächen einem
strengen Reglement, was überhaupt dort „gebaut“ werden darf. Nach dem
Luftfahrtgesetz allerdings muss die Stadtgemeinde gar nicht
eingebunden werden, sie weiß bis dato nicht Bescheid, was genau dort
entstehen soll. Und die Gemeinde erhält auch keine Möglichkeit,
negative Auswirkungen abzufedern.

Und der Flughafen erhält von der ASFINAG eine eigene
Autobahnabfahrt „Flughafen West“, die alle Menschen in Österreich und
insbesondere jene Autofahrer*innen mit Vignette sowie betriebliche
Lkw mit Go-Box/Maut bezahlen. Ob der Flughafen sich am Anschluss
beteiligt, ist öffentlich zu machen.

„Wir fühlen uns als Gemeinderat entmündigt. Hier wird über den
Kopf der Schwechaterinnen und Schwechater hinweg im Ministerium
entschieden – ohne Rücksicht auf Umwelt, Fairness oder Wohlergehen
der Menschen unserer Region. Im Rahmen einer Stadtklimaanalyse wurden
die Kaltluftströme erhoben, die insbesondere für die Mannswörther
Bevölkerung Entlastungen bringen sollen. Diese Analyse kann nur im
Rahmen von Verhandlungen mit der Gemeinde Schwechat berücksichtigt
werden. Bei dem geplanten Ablauf über das Ministerium kann die Stadt
hier nicht mehr mitreden und diese fehlende Beteiligung passiert dann
zu Lasten der Bevölkerung“, so der Grüne Stadtrat Peter Pinka.