Wien (OTS) – Die Stadt Wien war in den vergangenen Jahren mit einem
Anstieg sehr
junger Straftäter*innen konfrontiert. Dabei handelte es sich vor
allem um eine kleine Gruppe unter 14-jähriger Intensivtäter*innen,
die in hoher Anzahl teilweise sehr schwere Straftaten begingen. Damit
gefährdeten sie sich selbst sowie die Wiener Bevölkerung.
Vizebürgermeisterin und Jugendstadträtin Bettina Emmerling: „Mit
der Auszeit WG wurde erstmals in Österreich die Möglichkeit
geschaffen, strafunmündige Intensivtäter*innen anzuhalten. Ziel der
Auszeit-WG ist es, die Bevölkerung vor jugendlichen Intensivtäter*
innen zu schützen und Gewaltspiralen zu durchbrechen.“ Gleichzeitig
soll durch eine intensive sozialpädagogische Diagnostik eine
fundierte Grundlage für die Entwicklung eines individuellen, auf die
jeweiligen Bedürfnisse und Problemlagen abgestimmten
Betreuungskonzepts geschaffen werden.
Die Voraussetzungen für freiheitsbeschränkende Maßnahmen ergeben
sich aus dem Heimaufenthaltsgesetz. Voraussetzung ist insbesondere
das Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung
sowie eine dadurch verursachte erhebliche Selbst- oder
Fremdgefährdung. Die Vorlaufzeit für den Einzug der strafunmündigen
Intensivtäter*innen wird dadurch in vielen Fällen verlängert. „Daher
fordere ich einmal mehr eine neue bundesgesetzliche Grundlage und das
Herauslösen der Kinder- und Jugendhilfe aus dem
Heimaufenthaltsgesetz. Dass sich seit über einem Jahr eine
Arbeitsgruppe im Justizministerium mit dieser Frage – bisher ohne
Ergebnis – beschäftigt, sorgt bei der Bevölkerung für Unverständnis.
Es müssen endlich Taten folgen, damit geschlossene Einrichtungen
langfristig und österreichweit möglich sind“, so Emmerling.
Die Auszeit-WG verfolgt einen innovativen pädagogischen Ansatz.
Im Mittelpunkt steht zunächst die Unterbrechung gefährdender
Verhaltensweisen, die Durchführung einer sozialpädagogischen Analyse,
einer psychologischen und psychiatrischen Abklärung und darauf
basierend die Entwicklung und Umsetzung individuell angepasster,
weiterführender und möglichst nicht freiheitsbeschränkender
pädagogischer Maßnahmen.
Das Ultima-Ratio-Prinzip bedeutet, dass freiheitsbeschränkende
Maßnahmen nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen. Zuvor
müssen alle anderen geeigneten Unterstützungs- und
Betreuungsmöglichkeiten ausgeschöpft oder als nicht zielführend
beurteilt worden sein. Eine freiheitsbeschränkende Maßnahme kommt
also nur dann in Betracht, wenn kein gelinderes Mittel zur Verfügung
steht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Auszeit WG wird umfassend kontrolliert: Die Kinder- und
Jugendanwaltschaft Wienführt ein Monitoring hinsichtlich der
Einhaltung kinderrechtlicher Standards durch und steht den
Minderjährigen als niederschwellige und unabhängige, externe
Beschwerdestelle zur Verfügung. Zudem überprüft die Aufsicht der WKJH
die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der einschlägigen
fachlichen Standards. Das Projekt wird von der Forschungsstelle der
WKJH wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
Das Konzept ist hier abrufbar:
https://www.wien.gv.at/kontakt/ma11-konzept-auszeit-wg