Wien (OTS) – Mit Dienstag, 3. Juni 2025, übernimmt Mag. Georg
Hufgard-Leitner die
Leitung der Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (
MA 62) der Stadt Wien. Magistratsdirektor Dietmar Griebler
überreichte ihm im Beisein von Demokratie- und Personalstadtrat
Jürgen Czernohorszky und dem Vorsitzenden der Hauptgruppe 1 der
Younion_Die Daseinsgewerkschaft Manfred Obermüller das
Bestellungsdekret. Georg Hufgard-Leitner folgt nach erfolgter
Ausschreibung und durchgeführtem Auswahlverfahren damit Christine
Bachofner nach, die mit Ende Februar 2025 nach 40 Jahren im Dienst
der Stadt Wien – davon 23 Jahre als Abteilungsleiterin der MA 62 – in
den Ruhestand trat.
Zwtl.: Werdegang Georg Hufgard-Leitner
Georg Hufgard-Leitner hat berufsbegleitend an der Universität
Wien das Studium der Rechtswissenschaften absolviert. Nach einem
Zivilersatzdienst am Institut Theresienstädter Initiative in Prag,
verschiedenen Stationen im Parlament, im Bundeskanzleramt sowie im
Bundesministerin für Bildung und Frauen wechselte er 2018 zum Hafen
Wien als Leiter der Abteilung Personal & IMS. Seit Juli 2020 leitete
Georg Hufgard-Leitner die Abteilung Einwanderung und
Staatsbürgerschaft (MA 35) der Stadt Wien.
„Die MA 62 ist mit ihren wichtigen Aufgaben – dem reibungslosen
Ablauf aller Wahlen und Volksbegehren in Wien, dem Meldewesen und dem
Passservice sowie zahlreichen weiteren rechtlichen Aufgaben – ein
unverzichtbarer Teil der Wiener Stadtverwaltung. Ich wünsche Georg
Hufgard-Leitner in seiner neuen Funktion alles Gute und bin
überzeugt, dass die MA 62 von seiner Expertise und reichhaltigen
Erfahrung in höchstem Maße profitieren und die Herausforderungen der
Zukunft optimal bewältigen wird,“ betont Stadtrat Jürgen
Czernohorszky.
Christine Bachofner, die nach 40-jähriger Tätigkeit beim
Magistrat der Stadt Wien ihren wohlverdienten Ruhestand antrat,
sprach Czernohorszky seinen großen Dank aus: „Christine Bachofner hat
die Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten über zwei
Jahrzehnte lang mit unermüdlichem Einsatz und der Einhaltung höchster
Rechtsstandards geleitet und maßgeblich geprägt. Ich danke ihr
herzlich für ihre langjährige Dienstzeit und wünsche ihr für die
Zukunft alles Gute.“
Zwtl.: Aufgaben und Herausforderungen der Abteilung Wahlen und
verschiedene Rechtsangelegenheiten (MA 62)
Das Aufgabengebiet der Abteilung Wahlen und verschiedene
Rechtsangelegenheiten ist vielschichtig. Hervorzuheben ist die
Organisation von Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und
Volksbefragungen und die Betreuung von Petitionen im
Petitionsausschuss. Daneben ist die Abteilung Ansprechpartnerin in
allen Angelegenheiten zum Thema Melde- und Passservice. Weiters ist
sie zuständige Stiftungs- und Fondsbehörde für Stiftungen und Fonds,
die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke erfüllen und ihren Sitz im
Land Wien haben.
Darüber hinaus fallen in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten u. a. rechtliche
Angelegenheiten der Symbole der Bundeshauptstadt Wien, legistische
Angelegenheiten der Landes- und Bezirksgrenzen, Angelegenheiten des
Zivildienstes sowie koordinierende Aufgaben auf Grund des
Zivildienstgesetzes, Angelegenheiten nach dem Wiener
Landessicherheitsgesetz und dem Wiener Prostitutionsgesetz 2011,
Handhabung des Wiener Sammlungsgesetzes sowie die Wahrnehmung der
Aufgaben der Stadt Wien nach dem Geschworenen- und Schöffengesetz.
Im Jahr 2024 wurde aufgrund des Wiener Parteiengesetzes beim Amt
der Wiener Landesregierung – MA 62 die Geschäftsstelle des Wiener
Unabhängigen Parteienprüfsenats eingerichtet. Der Wiener Unabhängige
Parteienprüfsenat ist eine unabhängige Behörde zur Aussprache von
Geldbußen bei Verstößen gegen bestimmte Regelungen des Wiener
Parteiengesetzes.