Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) verbessert Servicequalität mit weiterem Schritt

Wien (OTS) – Die Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA
35) hat mit
dem heurigen Oktober die bisherigen Bezirkszuständigkeiten in den
Außenstellen aufgehoben. Damit können Antragstermine für
Aufenthaltstitel und Niederlassungsbewilligungen unabhängig vom
Wohnbezirk in jeder Außenstelle gebucht werden – dies schafft mehr
Flexibilität und Effizienz. Diese Neuerung gibt den Kund*innen aus
Drittstaaten die Freiheit, in jener Außenstelle der
Einwanderungsbehörde einen Termin zu buchen, die individuell am
besten erreichbar ist und in der es die nächsten freien Terminslots
gibt.

Vizebürgermeisterin und Integrationsstadträtin Bettina Emmerling:
„Durch die Aufhebung der Bezirkszuständigkeiten erreichen wir eine
erhöhte Flexibilität für die Wiener*innen. Dieser Schritt
unterstreicht die kontinuierliche Verbesserung der Servicequalität
der Wiener Einwanderungsbehörde.“

Details zum Projekt

Die Einwanderungsbehörde hat Außenstellen im 1., 2., 13., 16. und
20. Wiener Gemeindebezirk. Die demografische Entwicklung in den
verschiedenen Wiener Bezirken weist unterschiedliche Trends auf.
Diese Unterschiede in der Bevölkerungsstruktur führten in Verbindung
mit den bislang starren Bezirkszuständigkeiten zu einer ungleichen
und schwankenden Verteilung der Terminkapazitäten und auch der zu
bearbeitenden Akten in den jeweiligen Referaten.

Die Abteilungsleiterin Mag.a Nicole Del Carmen Garfias erklärt:
„Auch nach Abschluss der begleiteten Organisationsentwicklung
verstehen wir uns als lernende Organisation. Das bedeutet auch, die
Arbeitsweise immer wieder an sich verändernde Rahmenbedingungen
anzupassen.“

Was ändert sich konkret?

Auch bislang konnten Anträge schriftlich in jeder beliebigen
Außenstelle eingereicht werden. Allerdings musste die gesetzlich
vorgeschriebene persönliche Vorsprache mit Abnahme der
erkennungsdienstlichen Merkmale dann im jeweils für den Wohnbezirk
zuständigen Referat nachgeholt werden. Künftig jedoch kann die
Terminbuchung in jedem beliebigen Referat vorgenommen werden, das
dann auch für die Bearbeitung des Antrags zuständig ist. Die für den
unionsrechtlichen Aufenthalt zuständigen Referate im 12. und im 2.
Bezirk sind von dieser Änderung vorerst nicht umfasst.

S E R V I C E: MA 35 Online-Terminvereinbarung für
Verlängerungsanträge – Stadt Wien