Stabilitätspakt passiert Bundesrat

Wien (PK) – Mit dem Ziel, durch eine koordinierte Haushaltsführung
übermäßige
Defizite zu vermeiden und die staatliche Schuldenquote nachhaltig zu
senken, haben sich Bund, Länder und Gemeinden im Herbst 2025 auf
einen gemeinsamen Budgetpfad für die nächsten Jahre geeinigt. Heute
nahm der Österreichische Stabilitätspakt 2025 mit dem Bundesrat seine
letzte parlamentarische Hürde.

Während die Koalition von einer „ausgewogenen und erfolgreichen
Budgetkonsolidierung“ sprach, äußerte die FPÖ deutliche Kritik am
eingeschlagenen finanzpolitischen Kurs der Bundesregierung. Die
Grünen betonten die kritische Lage der Gemeinden, die auch durch den
Stabilitätspakt nicht verbessert werde. Über den Handlungsbedarf auf
Gemeindeebene waren sich Koalitions- und Oppositionsparteien sowie
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl einig.

Eine Mehrheit in der Länderkammer fand sich auch für eine Novelle
des Kulturgüterrückgabegesetzes , mit der die heimischen
Zollbestimmungen und die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Nicht
-Unions-Kulturgüter an verschärfte EU-Regelungen angepasst werden.
Die EU will damit Maßnahmen für den Schutz des internationalen
Kulturerbes vor unrechtmäßiger Aneignung setzen.

Bundesratsdebatte über Budgetkonsolidierung und Lage der
Gemeinden

FPÖ-Bundesrat Günter Pröller aus Oberösterreich sprach von einem
„unglaublichen Defizit“ und vom „höchsten Schuldenberg in der
Geschichte der Republik“, den die Vorgängerregierung aus ÖVP und
Grünen zu verantworten habe. Aktuell gebe es 430.000 Arbeitslose und
fast 20 Unternehmen, die jeden Monat „zusperren“ würden. Doch die
Regierung gebe trotz höchster Steuereinnahmen mehr aus, als sie
einnehme und erkläre über „von ihr finanzierte Experten“, dass ein
wirtschaftlicher Aufschwung herrsche, so Pröller. Dass den Gemeinden
nun mehr Schulden ermöglicht würden, zögere deren finanzielle
Probleme nur hinaus. Sinnvoller wäre es laut Pröller, bei einem
„aufgeblähten Regierungsapparat“ und „unsinnigen Förderungen“ zu
sparen sowie die Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu
zuzuteilen.

Von einer „ausgewogenen und erfolgreichen Budgetkonsolidierung“
sprach hingegen Dominik Reisinger (SPÖ/O). Die Vorgängerregierung
habe einen „milliardenschweren Rucksack“ hinterlassen, der nun Jahr
für Jahr abgebaut werde. Reisinger lobte etwa die neuen
Sanktionsmöglichkeiten und Transparenzvorgaben. Nicht gelöst werde
laut ihm jedoch die „prekäre Situation der Gemeinden und Städte“, die
„chronisch unterfinanziert“ seien. Hier brauche es eine „schnelle und
grundlegende Änderung“, da sonst „Einschnitte in der Lebensqualität“
drohten, erklärte Reisinger. Sein Kärntner Fraktionskollege Manfred
Mertel unterstrich, dass trotz Budgetkonsolidierung der
Wohlfahrtsstaat und insbesondere die Bereiche Bildung, Gesundheit und
Infrastruktur „nicht in Gefahr kommen“ dürften.

Auch Grünen-Abgeordnete Claudia Hauschildt-Buschberger betonte
die kritische Lage der Gemeinden, deren Aufgaben immer mehr, ihr
Budget jedoch immer geringer würde. Die „stetig steigenden Ausgaben“,
insbesondere die Pflichtausgaben, seien ein „strukturelles Problem“.
Hauschildt-Buschberger regte daher an, die Gemeinden etwa von den
Beiträgen für die Krankenanstalten zu befreien, damit diese
„handlungsfähig“ bleiben könnten. Auch bei der Grundsteuer, die seit
vielen Jahren stagniere, könne man laut ihr „etwas ändern“. Zudem
dürfe nicht bei „Investitionen in die Zukunft“ etwa im Bereich des
Klimaschutzes gespart werden. Viel eher sollte auf die „Superreichen
hingeschaut“ werden, so Hauschildt-Buschberger.

Nach dem Beschluss des Doppelbudgets 2026/2027 sei der
Stabilitätspakt der „nächste große Meilenstein“ im Rahmen der
Budgetkonsolidierung, erklärte Staatssekretärin Barbara Eibinger-
Miedl. Man habe nun den Verteilungsschlüssel zugunsten der Länder und
Gemeinden verändert, da man anerkannt habe, dass es in ihrem Bereich
eine „besonders hohe Ausgabendynamik“ gebe. Ebenso wichtig seien die
neuen Transparenzregelungen, durch die die Bundesländer nun monatlich
ihre Budgetzahlen übermitteln müssten, so Eibinger-Miedl. Auch sie
sah jedoch Bedarf an einer neun Aufgabenverteilung zwischen Bund,
Ländern und Gemeinden, die auch mit der entsprechenden Finanzierung
hinterlegt werden müsse. „Potenzial“ zur Verbesserung der Lage sieht
Eibinger-Miedl auch in einer „gemeinsamen Aufgabenabwicklung“ durch
mehrere Gemeinden.

Es sei eine „wenig verwunderliche Konstellation“, dass die
Koalition den Stabilitätspakt befürworte und die Opposition ihn
kritisiere, sagte ÖVP-Bundesrat Harald Himmer aus Wien. Die
Forderung, bei der Bundesregierung zu sparen, sei „einfach
auszusprechen“ und „populistisch“. Die Bundesregierung trage jedoch
mehr Verantwortung als die Opposition und es gehe darum, Milliarden
einzusparen. Dafür seien „mitunter auch unpopuläre Einschnitte“
notwendig, so Himmer.

Der Österreichische Stabilitätspakt 2025

In der Vereinbarung wird insbesondere, angelehnt an die neuen EU-
Fiskalregeln, festgelegt, wie stark sich die einzelnen
Gebietskörperschaften verschulden dürfen, wobei die erste Phase des
Pakts das Vorhaben widerspiegelt, das Budgetdefizit nach Maastricht-
Kriterien bis zum Jahr 2029 von 4,2 % auf 2,8 % zu senken. Demnach
ist der Bund (inkl. Sozialversicherungen) angehalten, sein Minus in
diesem Zeitraum von 3,07 % auf 2,13 % zurückzufahren. Den Ländern (
inkl. Wien) wird eine Verschuldung von 1,13 % im Jahr 2026 und 0,67 %
im Jahr 2029 zugestanden. Jeweils 20 % dieses erlaubten Defizits
müssen die Länder den Gemeinden einräumen. Ab 2030 sollen sich die
Saldenziele dann an den jeweiligen Fiskalvorgaben der EU orientieren,
wobei der Anteil des Bundes inkl. Sozialversicherung an der erlaubten
Verschuldung bei 76 % und jener der Länder und Gemeinden bei 24 %
liegt. Sollten Vorgaben nicht eingehalten werden und die EU deshalb
finanzielle Sanktionen verhängen, sind diese laut Stabilitätspakt
nach dem Verursacherprinzip zu tragen.

Vereinbart wurden außerdem umfassende Berichtspflichten. Die
Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften soll über
Koordinationskomitees erfolgen. Der Stabilitätspakt 2025 soll
rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten und das neue
Fiskalregelwerk der Europäischen Union innerstaatlich umsetzen. Damit
wird der Österreichische Stabilitätspakt 2012 mit 31.12.2023 außer
Kraft gesetzt.

Schritte gegen illegalen Handel mit Kulturgütern

Die Plünderung archäologischer Stätten habe laut EU gewerbsmäßige
Ausmaße angenommen, wobei der illegale Handel mit Kulturgütern auch
der Terrorismusfinanzierung diene. 2019 reagierte die Union darauf
mit der Verordnung über die zollrechtliche Behandlung von
Kulturgütern, die außerhalb des Zollgebiets der Union geschaffen oder
entdeckt wurden. Ein zentraler Punkt darin ist die Möglichkeit, die
Herkunft von Objekten nachzuvollziehen. 2025 ist zu diesem Zweck ein
zentrales elektronisches Einfuhrsystem für Kulturgüter der
Europäischen Union online gegangen. Dem trägt die Novelle zum
Kulturrückgabegesetz Rechnung. Mit dem Gesetz werden auch gesetzliche
Zuständigkeiten geklärt und die Strafzahlungen bei Verstößen gegen
die gesetzlichen Vorschriften festgelegt. Generell wird das
Bundesdenkmalamt für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen zuständig
sein. Das Österreichische Staatsarchiv ist als zuständige Behörde für
den Fall vorgesehen, dass Archivalien gemäß § 25 Denkmalschutzgesetz
betroffen sind. (Schluss Bundesrat) wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
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