Wien (PK) – Justizministerin Anna Sporrer nahm im Bundesrat zu den
Reformplänen
im Eherecht Stellung. Mit Expertinnen und Experten werde an einem
„modernen und gerechten“ Ehe- und Scheidungsrecht gearbeitet und der
Frage nachgegangen, ob es das Verschuldensprinzip noch brauche.
Künftig soll der Verlauf der Ehe bei Unterhaltsansprüchen
Berücksichtigung finden. Ein Zeitplan wurde im Zuge der Aktuellen
Stunde nicht genannt.
Während mehrere Bundesrätinnen und Bundesräte eine Abkehr vom
Verschuldensprinzip befürworten, sieht die FPÖ den Reformbedarf der
Justiz anderswo, insbesondere bei den Justizanstalten.
Sporrer richtete Arbeitsgruppe im Justizministerium ein
Das Regierungsprogramm 2025 bis 2029 sieht, wie Bundesministerin
Anna Sporrer erläuterte, eine Reform des Scheidungsrechts inklusive
einer Neuregelung des nachehelichen Unterhalts unabhängig vom
Verschuldensprinzip vor. Das Thema verlange sorgfältige Analyse und
breite Diskussion, weshalb eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden
sei, wo sich Stakeholder aus Wissenschaft und Praxis im Lichte des
europäischen Rechtsvergleichs damit befassen. Eine Reform des
Scheidungsrechts könne kein Schnellschuss sein, meinte sie.
Bei der Frage, ob es das Verschuldensprinzip noch brauche,
plädierte Sporrer auf Umsicht und Bedacht. Nicht das
Verschuldensprinzip per se, sondern die Verknüpfung mit dem
nachehelichen Unterhalt sei ein Problem. Eine Studie habe das
überwiegende Bedürfnis der Bevölkerung aufgezeigt, das Verschulden am
Scheitern der Ehe gerichtlich klären zu lassen. Im Zuge der Reform
werde man sich damit befassen. In der Arbeitsgruppe soll außerdem
diskutiert werden, ob es eine Beratung über Rechte und Pflichten in
der Ehe geben soll.
Wenn zugunsten der Care-Arbeit die eigene Berufstätigkeit
zurückgestellt wird, stelle der nacheheliche Unterhalt oft eine
wichtige Absicherung der Lebensgrundlage dar. Zumeist betreffe dies
Frauen. Bei der Reform dürfe daher die hohe Teilzeitquote bei Frauen
sowie die Auswirkungen auf Pension und Altersarmut nicht ausgeblendet
werden, sagte die Ministerin. Das Unterhaltsrecht soll künftig den
Verlauf der Ehe berücksichtigen. Konkrete Unterhaltsansprüche sollen
mit konkreten Tatsachen verknüpft werden.
SPÖ will sich mit Reform Zeit lassen
Die Reform des Scheidungsrechts soll ein gut überlegter Prozess
sein, betonte Bernadette Kerschler (S/St). Man müsse sich Zeit
lassen. Es gelte, ein faires Unterhaltsrecht zu schaffen, das
Rücksicht auf die erbrachten Leistungen der Ehe nimmt. Oft würde die
Person, die innerfamiliäre Care-Arbeit geleistet und ihre
Erwerbschancen eingeschränkt hat, zurückbleiben. Lange Verfahren
seien nicht immer leistbar, und eine schnelle Einigung nicht immer
gut. Für Kinder bestehe die Gefahr von Kinderarmut, wenn es keinen
fairen nachehelichen Unterhalt gibt. Die Bundesrätin plädierte für
ein verantwortungsvolles Handeln im Gesetzesprozess. Ihre
Fraktionskollegin Verena Schweiger (S/W) sprach sich im Sinn sozialer
Verantwortung für eine zeitgemäße und kindergerechte Reform aus.
ÖVP problematisiert Grenzen der Wahrheitsfindung
Der Realität des Scheiterns von Ehen müsse man sich stellen, und
dabei vor allem betroffene Kinder mitberücksichtigen und schützen,
meinte Bundesrat Harald Himmer (V/W). Er bezeichnete es als
verständlich, vom Verschuldensprinzip abkommen zu wollen. Immerhin
würde man aufgrund der Emotionalität von Scheidungen bei
Beweisverfahren oft an die Grenzen der Wahrheitsfindung stoßen.
Allerdings gebe es auch Fälle, etwa von häuslicher Gewalt, wo die
Verschuldensfrage verständlich sei, so sein Standpunkt. Es sollten
Normen geschaffen werden, die normale Menschen überprüfen können.
Christine Schwarz-Fuchs (V/V) schlug verpflichtende Rechtskurse vor
der Ehe sowie für Scheidungen das Schweizer Modell vor, wonach
Menschen schon getrennt leben können, bis das Verfahren durch ist.
FPÖ sieht allgemeinen Reformbedarf in der Justiz
Für Andreas Arthur Spanring (F/N) gibt es in der Justiz derzeit
„unzählige Baustellen“, die dringlicher seien als eine
Eherechtsreform und sofort gelöst werden sollten. Die Justizanstalten
seien „am Kollabieren“, sagte er unter Verweis auf den Vorfall in
Hirtenberg. Er sprach von Personalknappheit und Vertrauensverlust in
die Behörden und forderte die Einsetzung einer Kommission zur
Aufklärung von Missständen in der Justiz. Zum Thema der Aktuellen
Stunde sagte er, Ehe sollte zum Zweck der Familiengründung klar als
Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau definiert werden. Auch
Bundesrätin Sandra Jäckel (F/V) meinte, andere politische Reformen
wären jetzt wichtiger als das bereits „kaputtreformierte Eherecht“.
Die Justizanstalten würden aus allen Nähten platzen. Unterhalt sei
keine freiwillige Spende, sondern Pflicht.
Grüne und NEOS wollen Verschuldensprinzip abschaffen
Schon im Regierungsprogramm aus dem Jahr 2020 sei festgehalten
worden, dass das Ehe- und Scheidungsrecht weiterentwickelt werden
müsse und das Verschuldensprinzip auf den Prüfstand gehöre, erinnerte
Claudia Hauschildt-Buschberger (G/O). In der politischen Realität
gebe es noch viele Fragezeichen und Skepsis, die meisten Expertinnen
und Experten würden das Verschuldensprinzip allerdings tatsächlich
als veraltet ansehen, meinte sie. Die Grünen stünden für ein
Eherecht, das schützt, und nicht eines, das beschuldige.
Auch Julia Deutsch (N/W) erachtet das Verschuldensprinzip als
nicht mehr zeitgemäß. Es würde zur Entstehung von Konflikten führen,
da der Unterhalt daran geknüpft sei. Kooperation werde dadurch in den
Verfahren eher nicht belohnt, sondern bestraft. Bei langer
Verfahrensdauer werde oft auf Ansprüche verzichtet. Es sei wichtig,
dass die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit aufgenommen habe, nun stelle
sich aber die Frage, wie es konkret weitergehe, so die NEOS-
Bundesrätin. (Fortsetzung Bundesrat) fan
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