Wien (OTS) – „Oft hunderte Euro an Zahlungsaufforderungen für kurzes
Parken oder
auch nur Wenden auf Privatgrund, der schlecht oder gar nicht
gekennzeichnet ist. Viele Autofahrer:innen haben in den vergangenen
Jahren diese Erfahrung machen müssen. Wir schieben dieser
Profitmacherei jetzt einen Riegel vor“, betont SPÖ-Justizsprecherin
Selma Yildirim. „Immer öfter haben sich Bürger:innen an uns gewendet
und von ‚Abzocke‘ durch Besitzstörungsklagen berichtet. Die Menschen
wurden mit der Drohung auf teure Gerichtsverfahren eingeschüchtert,
die überzogenen Forderungen zu bezahlen. In vielen Fällen ist ein
Geschäftsmodell daraus geworden. Das ist aber nicht Sinn und Sache
des Besitzschutzes“, so Yildirim. ****
„Wir haben in der vergangenen Gesetzgebungsperiode einen Antrag
gegen diesen Missbrauch im Nationalrat eingebracht. Die damalige
Bundesregierung hat das Anliegen blockiert. Jetzt sehen wir: Die SPÖ
in der Regierung wirkt!“, stellt Yildirim klar.
Konkret hat Justizministerin Anna Sporrer einen Gesetzesentwurf
in Begutachtung geschickt, der den missbräuchlichen Umgang mit
Besitzschutz künftig verhindern soll:
1. Dem Geschäftsmodell wird die Profitgrundlage entzogen: Durch die
Einführung einer Sonderbemessungsgrundlage wird den Anwaltstarif auf
rund 100 Euro gesenkt.
2. Der Rechtsweg für jene, die berechtigt eine Besitzstörung
einklagen möchten, bleibt offen.
3. Es wird der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof bei KFZ-
Besitzstörungsstreitigkeiten ermöglicht, was bisher dezidiert
ausgeschlossen war.
(Schluss) wf/bj