Wien (OTS) – Der Nationalrat beschloss heute, Donnerstag, das
Teilpensionsgesetz.
Die Teilpension wird es ab 2026 geben, sie erlaubt
Arbeitnehmer:innen, die einen Anspruch auf Korridor-, Hackler- oder
Schwerarbeitspension haben, mit reduzierter Arbeitszeit
weiterzuarbeiten und daneben schon einen Teil der verdienten Pension
zu beziehen. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch erklärte das so: Die
Teilpension ermöglicht es den Arbeitnehmer:innen, ihre Arbeitszeit zu
verringern und langsam aus der Arbeit in die Alterspension
hinüberzugleiten. Das gemeinsame Einkommen aus Arbeit und Teilpension
ist nahe der Vollzeit und die spätere Alterspension steigt mit jedem
Jahr der Teilpension, weil weiter in Pensionsversicherung eingezahlt
wird. ****
Muchitsch nannte als Beispiel den Busfahrer, der 43 Jahre durch
ganz Europa gefahren ist und in die Korridorpension geht, aber noch
ein, zwei Tage in der Woche in seiner Region arbeiten will. Das wird
mit der Teilpension möglich. So hat er deutlich mehr Einkommen als in
der Korridorpension allein und ab 65 eine höhere Alterspension.
Der Pauschalkritik der FPÖ entgegnete Muchitsch: Wer sich auf die
FPÖ verlässt, kriegt zum Schluss die größten Eingriffe; denn die FPÖ
hat die größten Pensionskürzungen der Zweiten Republik zu
verantworten.
Muchitsch erneuerte außerdem seine Einladung an die
Arbeitgeberverbände, dass sie sich bei der Beschäftigung älterer
Arbeitnehmer:innen sehr gerne stärker einbringen können. Aber eine
Erhöhung des gesetzlichen Regelpensionsalters, wie das die
Industriellenvereinigung fordert, werde es sicher nicht geben. Hier
sei sich die Regierung einig: Es wird nicht in bestehende Pensionen
eingegriffen, es werden nicht die zukünftigen Pensionen gekürzt, und
das gesetzliche Regelpensionsalter wird nicht über 65 angehoben. (
Schluss) wf/ls