Wien (OTS) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute eine sehr
umfangreiche
Tagesordnung mit 24 Anträgen und Gesetzen. SPÖ-Sozialsprecher Josef
Muchitsch hebt den Beschluss über die Einrichtung des
Gesundheitsreformfonds als richtungsweisend für die
Gesundheitsversorgung in Österreich hervor. ****
„Der Gesundheitsreformfonds ist bitter notwendig. Jeder merkt,
dass das Gesundheitssystem in den letzten Jahren schlechter geworden
ist; das war das Ergebnis von politischen Entscheidungen der
Vorgängerregierungen. Wir investieren jetzt in die
Gesundheitsversorgung in ganz Österreich. Die Österreicherinnen und
Österreicher waren einmal zu Recht stolz auf ihr Gesundheitssystem,
da wollen wir wieder hin“, betont Muchitsch.
Bei den Krankenversicherungsträgern (ÖGK, SVS, BVAEB) wird
jeweils ein Gesundheitsreformfonds mit folgenden Eckpunkten
eingerichtet. Die Fonds werden in den Jahren 2026 bis 2030 jährlich
vom Bund mit Mitteln von 500 bis 580 Mio. Euro dotiert.
Die Mittel der Fonds sind von den Krankenversicherungsträgern
unter anderem für Verbesserungen der niedergelassenen
Gesundheitsversorgung mit der Sicherstellung eines ausreichenden
niedergelassenen Leistungsangebots auch zu Tagesrandzeiten und an
Wochenenden, für die Stärkung altersspezifischer Gesundheitsvorsorge
und Prävention, die Förderung psychischer Gesundheit und für die
Digitalisierung und Effizienzsteigerungen innerhalb der
Krankenversicherungsträge vorgesehen.
Ausnahmen beim Zuverdienstverbot während der Arbeitslosigkeit
Beim Verbot des Zuverdiensts in der Arbeitslosigkeit kommt es zu
einer weiteren Ausnahme. Ab 1.1.2026 ist die Ausübung einer
geringfügigen Beschäftigung während des Bezuges von Arbeitslosengeld
(Notstandshilfe) nur mehr eingeschränkt möglich. Ausgenommen davon
sind Langzeitarbeitslose sowie ältere, vormals kranke sowie Menschen
mit Behinderung. Per Initiativantrag wird eine weitere Ausnahme
geschaffen.
Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung während der
Teilnahme an Nach- und Umschulungen im Auftrag des AMS, die
mindestens vier Monate dauern und ein Wochenstundenausmaß von
mindestens 25 Stunden aufweisen, wird ermöglicht. Davon umfasst sind
insbesondere Pflegeausbildungen, für die ein Pflegestipendium gewährt
wird. Bei Erhalt eines Fachkräftestipendiums und bei der Teilnahme an
Arbeitsstiftungen oder dem Unternehmensgründungsprogramm soll ein
geringfügiger Zuverdienst ebenfalls ermöglicht werden.
Fünf-Parteien-Antrag für Verfolgte des NS-Regimes
Muchitsch freut sich auch sehr über den Fünf-Parteien-Antrag, der
Verfolgten des NS-Regimes eine Ausweitung des begünstigen
Pensionszeitennachkaufs ermöglicht. Außerdem hat der Sozialausschuss
auch die Einrichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds beschlossen.
(Schluss) wf