Wien (OTS) – Heute hat der Europäische Gerichtshof sein lang
erwartetes Urteil zur
EU-Mindestlohnrichtlinie gefällt und damit endgültig bestätigt: Die
Richtlinie steht auf sicherem rechtlichem Fundament. Der EuGH hat die
Gültigkeit und den Kern der Richtlinie bekräftigt, insbesondere alle
Maßnahmen zur Förderung von Kollektivverhandlungen, einschließlich
der Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Aktionspläne vorzulegen, um
die Kollektivvertragsbindung zu erhöhen. Zwar hat der Europäische
Gerichtshof zwei Artikel aufgehoben, die detaillierte Kriterien zur
Beurteilung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne enthielten.
Die übrigen Bestimmungen der Richtlinie bleiben jedoch vollständig in
Kraft. Damit sind auch die Benchmarks von 60 Prozent des Medianlohns
und 50 Prozent des Durchschnittslohns weiterhin entscheidende
Referenzwerte, um sicherzustellen, dass Mindestlöhne ein würdiges
Leben ermöglichen. SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner zeigt sich
erfreut über das Urteil: „Heute ist ein guter Tag für das soziale
Europa und für Millionen Arbeitnehmer:innen, die tagtäglich unseren
Kontinent am Laufen halten. Dass der Europäische Gerichtshof die
Rechtmäßigkeit der Mindestlohnrichtlinie bestätigt hat, ist mehr als
nur ein juristischer Sieg. Es ist ein klares Zeichen für unser
soziales Europa und für Zusammenhalt. Gerade in Zeiten von Teuerung
und sozialer Unsicherheit wäre eine Aufhebung ein fatales Signal
gewesen.“ ****
Regner weiter: „Natürlich ist es bedauerlich, dass der
Europäische Gerichtshof die Einschätzung der Rechtsdienste der
Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments nicht teilt und
den Artikel zur Definition der Lohnangemessenheit-Kriterien
aufgehoben hat. Wichtiger ist jedoch, dass er bestätigt hat, dass die
EU Kollektivvertragsverhandlungen stärken darf. Dieses Urteil ist ein
klarer Auftrag, unseren Einsatz für ein Europa fortzusetzen, in dem
Arbeit wieder zum Leben reicht. Bislang haben erst acht
Mitgliedstaaten die Richtlinie umgesetzt, daher liegt es jetzt an den
nationalen Regierungen, Verantwortung zu übernehmen. Wir fordern
daher die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verstärken und
eine vollständige und wirksame Umsetzung der Richtlinie
sicherzustellen.“ (Schluss) jw/ff