Wien (OTS) – „Es ist gut, dass der Verfassungsgerichtshof rasch
rechtlich geklärt
hat, ob das Verlangen der FPÖ auf Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses zulässig ist. Der VfGH hat jetzt unsere
Einschätzung bestätigt, dass das FPÖ-Verlangen nicht rechtmäßig ist,
weil inhaltlich nicht zusammenhängende Themen vermischt werden“, sagt
der stv. Klubvorsitzende Jan Krainer. „Parlamentarische Kontrolle ist
uns sehr wichtig; es war u.a. die SPÖ, die dafür gesorgt hat, dass
Untersuchungsausschüsse ein Minderheitsrecht geworden sind.
Allerdings ist auch wichtig, dass alles verfassungskonform ist. Das
ist das FPÖ-Verlangen nicht, wie der Verfassungsgerichtshof
feststellt.“ ****
„Es liegt jetzt an der FPÖ, ob sie ein neues Verlangen einbringt.
Wenn ein neuer Untersuchungsausschuss eingesetzt wird, wird die SPÖ
konstruktiv an der Aufklärung politischer Verantwortung mitarbeiten,
so wie wir das in der Vergangenheit immer gemacht haben.“ (Schluss)
ah/ff