Sozialhilfenovellen: Wer ist am Widerlichsten zu den Ärmsten und wer schließt am effizientesten aus?

Wien (OTS) – „Wer von einer Reform der Sozialhilfe spricht, darf zu
den
Missständen in den Bundesländern nicht schweigen. Zwischen
Bundesländern ist ein gefährlicher Wettlauf entstanden: Wer ist am
widerlichsten zu den Ärmsten und wer schließt am effizientesten
Menschen aus“, warnt das Netzwerk Armutskonferenz, dessen Mitglieder
über 500.000 Hilfesuchende im Jahr begleiten. „Wir müssen die Armut
bekämpfen nicht die Armut“. Denn: “Die Soforthilfe funktioniert jetzt
schon nicht, es gibt jetzt schon keine klare Definition von
Alleinerziehenden, die Wohnkosten sind jetzt schon nicht tragbar,
Härtefallregeln fehlen jetzt schon, Menschen mit Behinderungen wird
jetzt schon ein selbstbestimmtes Leben verweigert,
Entscheidungsfristen am Amt sind jetzt schon zu lange und es treten
jetzt schon große Mängel im Vollzug auf“

„In der öffentlichen Debatte kommt das alles nicht vor“, weist
die Armutskonferenz auf die blinden Flecken des parteipolitischen
Diskurses hin. „Der Mangel beim einen wird dafür durch einen
Überschuss beim anderen ausgeglichen: es kann gar nicht genug an
Gemeinheiten, Vorurteilen, Pauschalverunglimpfungen, Abwertung und
Verachtung gegenüber Menschen „ganz unten“ geben.“

Die Sozialhilfenovellen in der Steiermark und Oberösterreich
werden in ihrer Gesamtheit schlechte Auswirkungen auf das bereits in
seiner jetzigen Form unzureichende und mangelhafte unterste soziale
Netz haben und ein menschenwürdiges Dasein und Existenzminimum nicht
sichern können.

Die Änderungen im steirischen Gesetz sind unsachlich,
widersprechen dem Gleichheitssatz, widersprechen den Zielen der
Sozialhilfe und sind teilweise verfassungswidrig.

Auf „die Flüchtlinge“ zeigen die Regierenden, die Bedingungen
verschärfen sie aber für alle. Das ist immer derselbe Trick, den
kennen wir schon von der Abschaffung der Mindestsicherung. Die
Kürzung des Höchstsatzes im steirischen Gesetz bedeutet gleichzeitig
eine Kürzung der Wohnkostenpauschale, der Zuschläge für
Alleinerziehende, sowie des Behindertenzuschlages. Gekürzt werden die
Leistungen für Menschen mit Behinderung gleich doppelt, da sich der
Zuschlag in Höhe von 18 % prozentuell vom Höchstsatz berechnet. In
Wirklichkeit braucht es Mindeststandards in einer Leistung, die das
letzte soziale Netz bedeutet.

Schlechte Gesetze unterwerfen den Bürger der Willkür der
Behörden. Die Unklarheit im steirischen wie oberösterreichischen
Gesetzestext eröffnet große Auslegungsspielräume für den Vollzug, die
abzulehnen sind, da weitgehende Rechtsunsicherheit die Folge ist. Die
Vorhersehbarkeit behördlicher Entscheidungen wird hier kaum gegeben
sein.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen zur Vermeidung
besonderer Härten, also keine funktionierende Härtefallregelung.

Die Kriminalisierung von Armutsbetroffenen kennen wir aus allen
autoritären Regimen in Vergangenheit und Gegenwart. Die
veranschlagten Straftatbestände widersprechen den Grundsätzen von
Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit.

Die gesundheitliche Situation wird bei Arbeitsuche und
Zumutbarkeit in Oberösterreich nicht berücksichtigt.

Der Datenschutz ist nicht gesichert, Zugriffe sind weder
verhältnismäßig noch transparent – und ohne Schutzmassnahmen für den
Bürger konzipiert.

Die Folgekosten der Demontage des letzten sozialen Netzes, die
bei Delogierung, Obdachlosigkeit, Kinder- und Jugendhilfe,
Schuldenberatungen etc aufschlagen, werden unterschätzt. Da ist das
produzierte menschliches Leid und die Auswirkungen der
Hoffnungslosigkeit noch gar nicht einbezogen.

SERVICE
Stellungnahmen und Begutachtung der Sozialhilfenovellen in
Steiermark:
https://www.armutskonferenz.at/media/stsug_novelle_2025_stellungnahm-
e_armutskonferenz.pdf
Oberösterreich:
https://www.armutskonferenz.at/media/ooe_sohag_novelle_2025_stellung-
nahme_sozialplattform.pdf