Wien (PK) – Die Sozialhilfe fällt zwar grundsätzlich in den
Zuständigkeitsbereich
der Länder. Das Sozialministerium springt aber schon seit einigen
Jahren mit weiteren Unterstützungsleistungen ein, etwa wenn von Armut
betroffene Haushalte mit Mietzahlungen in Rückstand geraten sind oder
gestiegene Energiekosten nicht mehr stemmen können. Ziel ist es
insbesondere, Delogierungen bzw. Wohnungslosigkeit zu verhindern. Nun
soll der sogenannte „Wohnschirm“ um weitere drei Jahre – bis Ende
2029 – verlängert werden. Eine entsprechende Novelle zum
Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz hat heute mit der
Zustimmung aller Fraktionen den Sozialausschuss des Nationalrats
passiert. Auch die vom Bund gewährten Sachleistungen für
Mindestsicherungs- und Sozialhilfehaushalte als Schulstarthilfe – in
Form von Gutscheinen in der Höhe von 150 Ꞓ pro Kind und zweimal pro
Jahr – werden fortgeführt.
Beraten hat der Sozialausschuss außerdem über einen
Entschließungsantrag der Grünen: Ihrer Meinung nach ist die Regierung
bei der Abrufung von Mitteln aus dem Klima-Sozialfonds der EU säumig.
28 Mio. Ꞓ jährlich für Wohnschirm
Konkret will die Regierung in den Jahren 2027, 2028 und 2029
jeweils 28 Mio. Ꞓ für den Wohnschirm bereitstellen. Damit werden auch
Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit wie „Housing First“
finanziell abgesichert. Für die Weiterführung der Sachzuwendungen für
Schülerinnen und Schüler stehen 15 Mio. Ꞓ jährlich zur Verfügung.
Bereits ausgelaufene Unterstützungsmaßnahmen wie Sonderzuwendungen
für einkommensschwache Haushalte oder die Förderung gemeinnütziger
Lebensmittelweitergabe werden hingegen aus dem Lebenshaltungs- und
Wohnkosten-Ausgleichsgesetz gestrichen. Angenommen wurde die
Regierungsvorlage ( 446 d.B. ) in Form eines gesamtändernden
Abänderungsantrags, wobei die vorgenommenen Änderungen überwiegend
gesetzestechnischer Natur sind und auf Anregungen aus dem
Begutachtungsverfahren zurückgehen.
Breite Zustimmung im Ausschuss
Im Ausschuss gab es breite Unterstützung für die Gesetzesnovelle.
So bezeichnete SPÖ-Abgeordneter Michael Seemayer die Verlängerung des
Wohnschirms und der Schulstarthilfe als „gute Geschichte“. Dennoch
werden die beiden Leistungen Ende 2029 voraussichtlich endgültig
auslaufen. Soziale Unterstützung sei eigentlich Aufgabe der
Bundesländer, gaben sowohl Ernst Gödl (ÖVP) als auch Johannes Gasser
(NEOS) zu bedenken. Die Bundesverfassung weise hier klare Kompetenzen
zu, sagte Gödl. Man habe die Leistungen in Folge der Corona-Pandemie
eingeführt, und er stehe auch hinter der Verlängerung, betonte der
Abgeordnete, man müsse aber hinterfragen, ob die Leistungen dauerhaft
gewährt werden sollen.
Das sieht auch NEOS-Abgeordneter Gasser ähnlich. Es sei gut, dass
man die Unterstützungsleistungen verlängere, es sei aber auch gut,
dass das bis Ende 2029 begrenzt werde, sagte er. Schließlich wären
eigentlich die Länder für Delogierungsprävention zuständig. Aufgrund
der angespannte Budgetlage der Länder leiste der Bund aber für
weitere drei Jahre Unterstützung. Was die Schulstarthilfe betrifft,
ist diese laut Gasser noch bis Ende 2029 aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds gedeckt.
Grüne kritisieren „Sunset-Klausel“
Seitens der Grünen zeigte sich Markus Koza über die Verlängerung
des Wohnschirms erfreut. Er und sein Fraktionskollege Ralph
Schallmeiner kritisierten allerdings die im Gesetz verankerte „Sunset
-Klausel“, der zufolge die Leistungen Ende 2029 auslaufen sollen.
Schließlich sei der „Wohnschirm“ zu einem fixen Bestandteil der
Armutsbekämpfung geworden, argumentierte Koza. Ein
Entschließungsantrag der Grünen ( 524/(E) ), der unter anderem darauf
abzielte, den Wohnschirm dauerhaft im Sozialbudget zu verankern, fand
im Ausschuss allerdings keine Mehrheit. Koza machte sich außerdem für
eine Beteiligung der Länder am Wohnschirm stark, würden diese doch
Wohnkostenförderungsbeiträge bekommen.
Mehr als 15.600 Fälle
Sozialministerin Korinna Schumann verbuchte es als Erfolg, dass
der Wohnschirm fortgeführt werde. Das sei nicht selbstverständlich
gewesen, meinte sie. Auch die Länder würden dem Wohnschirm positiv
gegenüberstehen.
Schumann gab zu bedenken, dass die Folgekosten einer Delogierung
bei weitem höher seien als die Kosten für die Beratung und
Unterstützung von Betroffenen. Für jede erfolgreiche Beratung würden
400 Ꞓ gezahlt, bestätigte sie eine entsprechende Frage von FPÖ-
Abgeordneter Dagmar Belakowitsch. Man gehe von acht Stunden Aufwand
pro Beratung aus, es handle sich dabei um Sozialarbeit, so Schumann.
Die österreichische Staatsbürgerschaft sei kein Kriterium für
Unterstützung, daher werde die Staatsbürgerschaft auch nicht erfasst.
Aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage geht hervor, dass
seit März 2022 in mehr als 15.600 Fällen Wohnungsverlust durch die
Übernahme von Mietzinsrückständen bzw. durch einen Wohnungswechsel
abgewendet werden konnte. In 6.500 Fällen davon war bereits ein
Räumungsverfahren eingeleitet worden. Profitiert haben von der
Unterstützung mehr als 35.000 Personen, davon rund 13.000
minderjährige Kinder. Zudem konnten mit „Housing First“ 720
wohnungslose Personen unterstützt und rund 250 Wohnungen vermittelt
werden. Die Gutscheine bzw. Bezahlkarten für Schulartikel kamen
50.000 Schülerinnen und Schülern zugute.
Grünen vermissen Klima-Sozialplan
Vertagt hat der Sozialausschuss die Beratungen über einen
Entschließungsantrag der Grünen, in dem die umgehende Vorlage eines
Klima-Sozialplans eingemahnt wird ( 753/A(E) ). Ein solcher hätte
laut Grünen-Abgeordnetem Ralph Schallmeiner schon Mitte 2025 der EU-
Kommission übermittelt werden müssen, um ab Anfang 2026 Mittel aus
dem Klima-Sozialfonds abrufen zu können. Ihm zufolge stehen
Österreich 579 Mio. Ꞓ aus dem 65 Mrd. Ꞓ schweren Fonds zu, um
Menschen und Unternehmen, die von der Einführung des neuen
Emissionshandelssystems für den Gebäude- und Verkehrssektor (ETS-II)
am stärksten betroffen sind, zu unterstützen. Es sei ihm
unverständlich, warum Österreich sich die Gelder „durch die Finger
gehen lässt“, meinte Schallmeiner im Ausschuss und drängte darauf,
die Mittel zielgerichtet zur Unterstützung armutsgefährdeter Menschen
einzusetzen.
Laut NEOS-Abgeordnetem Johannes Gasser laufen zu dieser Frage
derzeit gerade Verhandlungen. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs