Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute auch eine
von der
Regierung vorgeschlagene Novelle zum Bundespflegegeldgesetz ins
Plenum geschickt. Neben legistischen Klarstellungen in Bezug auf den
Angehörigenbonus bringt sie insbesondere eine Erweiterung der
Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege. Zudem soll die Datenlage
im Pflegebereich verbessert werden, um eine aufeinander abgestimmte
Steuerung des Pflege- und Gesundheitssystems zu erleichtern. Für die
Gesetzesnovelle stimmten neben den Regierungsparteien auch FPÖ und
Grüne.
Neuerlich vom Ausschuss vertagt wurde ein Entschließungsantrag
der Grünen, der darauf abzielt, „Luxuspensionen“ stärker zu
begrenzen. Auch über die Forderung der FPÖ, die Einkommensgrenze für
die Förderung der 24-Stunden-Betreuung anzuheben, und weitere FPÖ-
Anliegen wollen die Koalitionsparteien zu einem späteren Zeitpunkt
weiterberaten. Dabei geht es etwa auch um ein professionelles
Management im Bereich der Sozialversicherung, die Reform der
Begutachtungspraxis in der österreichischen Pensionsversicherung und
die Begrenzung der medizinischen Leistung für Asylsuchende auf eine
Basisversorgung. Seitens der NEOS kündigte Johannes Gasser an, das
Thema Sonderpensionen in die Budgetverhandlungen einbringen zu
wollen.
Novelle zum Bundespflegegeldgesetz
Mit der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz ( 448 d.B. ) soll etwa
explizit festgelegt werden, dass der Anspruch auf den
Angehörigenbonus mit dem Monatsletzten jenes Monats endet, in dem die
Voraussetzungen für den Bezug des Bonus weggefallen sind, also die
pflegebedürftige Person etwa verstorben ist oder die Einkommensgrenze
überschritten wurde. Bei verspäteter Antragstellung wird die
Auszahlung des Bonus höchstens ein Jahr rückwirkend möglich sein.
Ausgezahlt wird der Bonus an pflegende Angehörige, sofern die zu
pflegende Person Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hat
und die Pflege schon seit mindestens einem Jahr überwiegend durch den
bzw. die Angehörige erfolgt. Zudem darf das eigene monatliche
Durchschnittseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Zuletzt waren das 1.710,90 Ꞓ pro Monat. Der Angehörigenbonus beträgt
aktuell 134,30 Ꞓ pro Monat, er wird jährlich an die Inflation
angepasst.
Um die Qualität häuslicher Pflege sicherzustellen, werden
außerdem die Bestimmungen für Hausbesuche adaptiert. So wird die für
Qualitätskontrollen zuständige Sozialversicherungsanstalt der
Selbständigen (SVS) ausdrücklich dazu ermächtigt, die zuständigen
Entscheidungsträger zu informieren, wenn die Pflege ihrer
Einschätzung nach nicht den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person
entspricht und sie die Gefahr einer Unterversorgung sieht. Das soll
dazu beitragen, eine adäquate Pflege sicherzustellen. In diesem Sinn
soll die SVS auch mehr Daten als bisher – etwa zum Allgemeinzustand
der pflegebedürftigen Person, ihrer Wohnsituation und ihren sozialen
Kontakten – erheben dürfen. Explizit in den Erläuterungen zur
Regierungsvorlage hingewiesen wird auch auf die Bedeutung des
Angehörigengesprächs als unterstützende Maßnahme für Angehörige, die
häufig großen psychischen und körperlichen Belastungen ausgesetzt
sind.
Ziel der Novelle ist es außerdem, die Datenlage im Pflegebereich
zu verbessern. So sollen etwa die Qualitätskontrollen und das
Angehörigengespräch künftig auch dazu beitragen, sich einen besseren
Überblick über die regionale Betreuungs- und Versorgungssituation von
pflegebedürftigen Personen und die Situation pflegender Angehöriger
in der jeweiligen Region zu verschaffen. Zudem werden die Gesundheit
Österreich GmbH (GÖG) und das Sozialministerium künftig regelmäßig
pseudonymisierte Daten aus dem Pflegegeldinformationssystem der
Sozialversicherung (PFIF) erhalten.
Zustimmung aller Fraktionen
Der Gesetzesentwurf erhielt im Ausschuss die Zustimmung aller
Fraktionen. Zwar äußerte Ralph Schallmeiner namens der Grünen in zwei
Punkten datenschutzrechtliche Bedenken, er hofft aber, dass die
offenen Fragen bis zum Plenum geklärt werden können. Man könne auch
mit anonymisierten Daten arbeiten, schließlich gebe es das Gebot der
Datenminimierung, sagte er.
Seitens der Koalitionsparteien begrüßten Verena Nußbaum (SPÖ),
Heike Eder (ÖVP) und Fiona Fiedler (NEOS) die Novelle. Es gehe um
Adaptierungen, die sich aus der Vollzugspraxis ergeben hätten, hielt
Eder fest. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass es eine Datenschutz
-Folgeabschätzung gegeben habe. NEOS-Abgeordnete Fiedler hob
insbesondere auch die Bedeutung des Angehörigengesprächs hervor.
Es sei gut, wenn Gesetzesmängel ausgebessert würden, begründete
FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger die Zustimmung seiner Fraktion.
Auch dass die SVS Daten erhebe, um eine bessere Pflegevernetzung
sicherzustellen, sei grundsätzlich positiv. Das dürfe aber nicht zu
„Bespitzelungen“ führen, warnte er vor „Datenmissbrauch“.
FPÖ-Anträge zu Pflegegeld-Einstufungen und zur 24-Stunden-
Betreuung vertagt
Ragger bekräftigte darüber hinaus die Forderung der FPÖ nach
weitergehenden Änderungen im Bundespflegegeldgesetz ( 701/A(E) ).
Dieses gewährleistet derzeit seiner Meinung nach nicht, dass
Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher nach ihrem tatsächlichen
Pflegebedarf eingestuft werden. Immer wieder würden Pflegegeld-
Einstufungen erst nach Beschreitung des Rechtswegs korrigiert,
kritisierte er. Konkret geht es ihm etwa um die Einführung eines
unabhängigen Qualitäts- und Kontrollmechanismus, einen Zugang zu
rechtlichem Beistand und eine verbesserte Möglichkeit zur Überprüfung
von Einstufungsbescheinigungen. Auch soll die Höhe des Pflegegelds
jährlich evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.
Darüber hinaus ist der FPÖ eine höhere Einkommensgrenze für den
Bezug der vollen Förderung für die 24-Stunden-Betreuung ein Anliegen
( 802/A(E) ). Die Grenze von 2.500 Ꞓ sei seit ihrer Einführung im
Jahr 2007 kein einziges Mal erhöht worden, kritisiert Abgeordnete
Dagmar Belakowitsch und fordert eine nachträgliche
Inflationsanpassung samt künftig jährlicher Valorisierung. Familien
seien immer häufiger gezwungen, auf Ersparnisse zurückzugreifen oder
bei der Qualität der Betreuung Abstriche zu machen, beklagt sie.
Beide Anträge wurden von den Regierungsparteien vertagt. Es sei
ohnehin geplant, das Beschwerdemanagement bei Pflegegeld-Einstufungen
besser aufzusetzen, hielt Verena Nußbaum (SPÖ) in Richtung des
Abgeordneten Ragger fest. Auch Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) wies
auf entsprechende Zusagen von Sozialministerin Korinna Schumann hin.
Die Begutachtungen müssten verbessert werden, gestand Fiona Fiedler (
NEOS) zu, ihrer Ansicht nach fehlen Qualitätsvorgaben und
Richtlinien.
Forderung nach mehr Förderung für 24-Stunden-Betreuung
Zur 24-Stunden-Betreuung merkte Fiedler an, mit mehr Geld würden
bestehende Probleme nicht gelöst. Es brauche eine Totalreform. Zudem
wies sie auf die angespannte Budgetlage hin.
Unterstützung erhielten die Freiheitlichen in dieser Frage
hingegen von ÖVP-Abgeordneter Scheucher-Pichler. Sie wisse nicht, wie
groß die budgetären Spielräume seien, räumte die Abgeordnete ein,
appellierte aber an die Sozialministerin, diesem Bereich Priorität
beizumessen. Schließlich seien Plätze in Pflegeheimen deutlich
kostspieliger als die 24-Stunden-Betreuung. 30.000 Familien in
Österreich werden ihr zufolge in dieser Form versorgt. Sowohl
Einkommensgrenzen als auch Förderhöhen müssten nach Meinung von
Scheucher-Pichler angepasst werden.
Auch die FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch und Christoph
Steiner hoben hervor, dass häusliche Pflege für den Staat deutlich
billiger sei als Pflegeheime. „Institutionell werden wir das nicht
schaffen“, ist Belakowitsch angesichts der demographischen
Entwicklung überzeugt. Zudem wollten die Betroffenen in der Regel in
den eigenen vier Wänden gepflegt werden, gab sie zu bedenken.
Belakowitsch und Steiner plädierten in diesem Sinn dafür, die Pflege
daheim massiv zu stärken und auszubauen.
Zustimmung zu beiden FPÖ-Anträgen signalisierte auch Grünen-
Abgeordneter Ralph Schallmeiner. Die Grünen seien zwar nicht die
großen Verfechter der 24-Stunden-Betreuung, eine Erhöhung der
Einkommensgrenze sei aber überfällig, meinte er.
Sozialministerin Korinna Schumann machte darauf aufmerksam, dass
80 % aller Menschen zu Hause gepflegt würden, wobei 70 % der
pflegenden Angehörigen ihr zufolge weiblich sind. Ihr zufolge muss
das Thema Pflege vom Bund und von den Ländern gemeinsam gelöst
werden. Teure Pflegeheime zu entlasten, werde nur dann gelingen, wenn
der mobile Bereich gestärkt werde, sagte sie. Schumann machte auch
darauf aufmerksam, dass viele Angehörige mit Pflege überlastet seien,
auch sei nicht jeder geeignet dafür.
Von FPÖ-Abgeordnetem Steiner auf Förderungen des
Sozialministeriums für das Grazer „Radio Helsinki“ angesprochen, wies
Schumann darauf hin, dass dieses einen Pflegeberatungsschwerpunkt
hatte und als innovatives Projekt gefördert worden sei. Details dazu
will sie nachliefern.
Sozialversicherung: FPÖ fordert Abkehr von Selbstverwaltung
Ebenfalls in die Warteschleife schickte der Sozialausschuss einen
Entschließungsantrag der FPÖ, der auf eine Abkehr vom Prinzip der
Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger abzielt ( 800/A(E) ).
Die Selbstverwaltung sei „ein Relikt des 20. Jahrhunderts“ und diene
primär der parteipolitischen Einflussnahme und der Versorgung von
Kammerfunktionärinnen und -funktionären, argumentieren die
Abgeordneten Belakowitsch und Wurm. Statt auf Basis von Fachwissen
würden Verwaltungsräte nach politischem Proporz besetzt. Komplexe
Managementaufgaben wie die Verwaltung von „Milliardenvermögen“ würden
aber hauptverantwortliche Spezialistinnen und Spezialisten erfordern.
Zudem hätten die Funktionärinnen und Funktionäre nach der jüngsten
Sozialversicherungsnovelle keine Verantwortung mehr. Für aufgrund von
Fehlern verhängte Verwaltungsstrafen müssten nunmehr die Versicherten
aufkommen. Die FPÖ fordert daher, die Verwaltungskörper durch ein
fachlich kompetentes und parteipolitisch unabhängiges Management zu
ersetzen, welches eine sparsame, wirtschaftliche und rechtskonforme
Verwaltung gewährleiste.
Barbara Teiber (SPÖ) wies den Vorwurf, bei den
Sozialversicherungsträgern würde es kein professionelles Management
geben, zurück. Man müsse zwischen dem mit Funktionärinnen und
Funktionären besetzten Verwaltungsrat auf der einen Seite und dem
adäquat bezahlten Generaldirektorium unterscheiden, betonte sie.
Letzterem obliege die Führungsverantwortung. Aufgabe des
Verwaltungsrats sei es, die Interessen der Versicherten und der
Zahler einzubringen, wobei die Verantwortung der Mitglieder des
Verwaltungsrats im Vergleich zu 49 Ꞓ Aufwandsentschädigung ihr
zufolge „riesig“ ist. Teiber warf der FPÖ außerdem vor, mit der
Sozialversicherungsreform 2018 bewährte Strukturen zerschlagen zu
haben und damit selbst für Unzulänglichkeiten verantwortlich zu sein.
Dass die Mitglieder des Verwaltungsrats nach der jüngsten
Sozialversicherungsnovelle keine Verantwortung mehr tragen müssten,
bestritt auch NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser. Seiner Meinung nach
muss man sich aber sehr wohl die Frage stellen, wie zukunftsfähig die
aktuellen Managementstrukturen sind.
Reform der Begutachtungspraxis der PVA
In einem weiteren Entschließungsantrag ( 799/A(E) ) greift die
FPÖ die aktuelle Diskussion um die Begutachtungspraxis der
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) auf. Das Sozialministerium soll
diese sowohl intern prüfen als auch extern evaluieren und dem
Nationalrat dazu einen Bericht vorlegen, fordern die Abgeordneten
Belakowitsch und Wurm. Ziel müsse eine grundlegende Reform sein. Es
brauche „ein faires, transparentes und nachvollziehbares
Begutachtungssystem inklusive einer echten und weisungsfreien
Schlichtungsstelle“, mahnen sie.
Die FPÖ beruft sich dabei unter anderem auf eine im Auftrag der
Arbeiterkammer Oberösterreich erstellte Studie mit „alarmierenden
Ergebnissen“. So hätten 70 % der Antragstellerinnen und Antragsteller
auf eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension die
Untersuchung als wenig oder gar nicht respektvoll bewertet. Bei
Pflegegeldanträgen sei dieser Anteil bei 42 % gelegen. Zudem würden
Intransparenz und Voreingenommenheit beklagt.
Im Ausschuss kritisierte Andrea Michaela Schartel (FPÖ), dass der
Pflegebedarf häufig genau so eingeschätzt werde, dass knapp kein
Pflegegeld zustehe. Es seien immer dieselben Begutachter, die
auffallen würden, hielt ihr Parteikollege Christoph Steiner fest.
Seiner Meinung nach braucht es dringend eine Ombudsstelle.
Ralph Schallmeiner (Grüne) berichtete über einen Fall, in dem
eine Familie eine weite Anreise zu einer Begutachtung nach Linz hatte
und trotz großen Zeitpuffers wegen eines stundenlangen Staus um sechs
Minuten zu spät gekommen sei. Sie sei mit unflätigen Worten wieder
weggeschickt worden. Seiner Ansicht nach braucht es mehr Maßnahmen
als von Sozialministerin Schumann angekündigt.
Verena Nußbaum (SPÖ) begründete die Vertagung des Antrags damit,
dass ein besseres Beschwerdemanagement bereits in Arbeit sei. Unter
anderem seien ein verbindlicher Verhaltenskodex und verbindliche
Kommunikationsstandards geplant. Zudem soll es ihr zufolge auch bei
Begutachtungen für eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension
möglich sein, eine Vertrauensperson mitzunehmen. Was kurzfristig
möglich sei, werde in den nächsten Wochen umgesetzt, zeigte sich auch
Johannes Gasser (NEOS) zuversichtlich. Nicht so einfach zu
realisieren ist ihm zufolge allerdings die angestrebte einheitliche
Begutachtungsstelle: Das sei organisatorisch eine große
Herausforderung und nicht kurzfristig umsetzbar.
Seitens der ÖVP räumte Ernst Gödl ein, dass es in manchen
Bereichen Verbesserungspotential gebe. Vieles funktioniere bei
Begutachtungen aber gut, sagte er. Zudem gebe es ein
niederschwelliges Rechtsschutzsystem. So könne man Gutachten bei
Gericht kostenlos überprüfen lassen. Allerdings würde nur in vier
Prozent jener Fälle, die beim Arbeits- und Sozialgericht landen, die
ursprüngliche Pflegegeldeinstufung aufgehoben.
Basisversorgung für Asylsuchende
Die FPÖ pocht darüber hinaus darauf, die medizinische Versorgung
von Asylsuchenden auf Basisleistungen zu beschränken ( 798/A(E) ). Es
sei gegenüber den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern unfair,
diesen „einen vollen Zugriff“ auf sämtliche – von der Allgemeinheit
finanzierte – Gesundheitsleistungen zu gewähren, machen die
Abgeordneten Wurm und Belakowitsch geltend, wobei notwendige
Behandlungen nach Notfällen und Unfällen sowie Entbindungen ihnen
zufolge nicht angetastet werden sollen. Europarechtlich gebe es für
Einschränkungen Spielraum, sind sie überzeugt. Der Vorstoß sei von
Bundeskanzler Christian Stocker ausgegangen, machte Christoph Steiner
(FPÖ) im Ausschuss geltend.
Dem Antrag durchaus etwas abgewinnen konnte Ernst Gödl (ÖVP). Es
gebe bereits einige Länder, die eine Basisversorgung für
Asylwerberinnen und Asylwerber haben, skizzierte er. Seiner Meinung
nach könnte in Form eines Leistungskatalogs festgelegt werden, was
von der Gesundheitsversorgung abgedeckt sei.
Allerdings gibt es in dieser Frage laut Gödl noch
Diskussionsbedarf in der Regierung. Das zeigte auch die Wortmeldung
von SPÖ-Abgeordnetem Andreas Haitzer. Der Antrag disqualifiziere sich
von selbst, meinte er. Zumal unklar sei, was eine Basisversorgung
sein solle. Letztendlich laufe der Vorstoß darauf hinaus, dass
reichere Menschen, die mehr Beiträge leisten, mehr Leistungen
bekommen. Als nächstes werde vielleicht die neue Hüfte für ältere
Menschen in Frage gestellt, warnte Haitzer. Auch die Beratungen über
diesen Antrag wurden schließlich mit den Stimmen der
Koalitionsparteien vertagt.
NEOS wollen Thema „Luxuspensionen“ in Budgetverhandlungen
einbringen
Von Seiten der Grünen wurde einmal mehr die weitere Begrenzung
von Sonderpensionen gefordert ( 672/A(E) ). Die derzeitigen
Regelungen seien nicht ausreichend und teilweise überholt, ist
Abgeordneter Markus Koza überzeugt. So hält er etwa höhere
Pensionssicherungsbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher von
„Luxuspensionen“ und eine Vereinheitlichung dieser Sicherungsbeiträge
für geboten. Auch brauche es mehr Transparenz in Bezug auf
Politikerpensionen, die noch unter das alte System fallen.
Im Ausschuss erinnerte Koza daran, dass in ein paar Wochen die
Beschlussfassung des Doppelbudgets für 2027 und 2028 anstehe. Da
werde wieder über Einsparungsmaßnahmen diskutiert werden. Die
bestehende Regelung sei zwar besser als keine Regelung, sagte er, die
Frage, ab wann eine Pension eine Luxuspension sei, sei aber nicht
zweckmäßig geregelt. Es brauche mehr Gerechtigkeit im Pensionssystem.
Die Grünen würden weiter am Thema dranbleiben, versicherte Koza.
Seitens der Koalitionsparteien gab Barbara Teiber (SPÖ) zu
bedenken, dass es sich um eine hochkomplexe Materie handle. Ihre
Partei werde sich der Debatte aber nicht verschließen, erklärte sie.
Johannes Gasser (NEOS) kündigte an, das Thema in die
Budgetverhandlungen einzubringen. Er sei hier ähnlicher Meinung wie
die Grünen, sagte er. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs