Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute grünes
Licht für eine
kleine Sozialversicherungsnovelle gegeben. In erster Linie sollen
damit diverse Klarstellungen und sprachliche Vereinheitlichungen
vorgenommen sowie einzelne obsolete Bestimmungen aufgehoben werden.
Außerdem wird normiert, dass Funktionärinnen und Funktionäre der
Sozialversicherungsträger, die für ihre Tätigkeit als Mitglied in den
Verwaltungskörpern lediglich eine Entschädigung bekommen, etwaige aus
der Ausübung ihrer Funktion resultierende Verwaltungsstrafen künftig
nicht mehr selbst zahlen müssen, sondern die Geldstrafen vom
jeweiligen Versicherungsträger zu tragen sind. Bei vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Handeln ist allerdings ein Regress möglich. Die
Opposition ist dennoch skeptisch, eine von den Grünen verlangte
Ausschussbegutachtung wurde von den Regierungsparteien jedoch
abgelehnt. Man habe über diese Frage sehr umfassend mit Expertinnen
und Experten beraten, machte Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (
SPÖ) geltend.
Auf der Tagesordnung stand überdies der Tätigkeitsbericht der
Arbeitsinspektion für die Jahre 2023 und 2024: Demnach ging die Zahl
der tödlichen Arbeitsunfälle zuletzt zurück, in 1.210 Fällen wurde
eine Strafanzeige wegen Verletzung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen
erstattet. Befasst hat sich der Sozialausschuss darüber hinaus mit
zahlreichen Oppositionsanträgen, die Beratungen darüber wurden
durchwegs vertagt.
Detailänderungen im Sozialversicherungsrecht
Basis für die beschlossenen Detailänderungen im
Sozialversicherungsrecht bildete ein Gesetzesantrag ( 667/A ), der
von den Regierungsparteien ursprünglich ohne konkreten Inhalt
eingebracht worden war und im Ausschuss mittels eines
Abänderungsantrags ergänzt wurde. Die neue Regelung für
Funktionärinnen und Funktionäre der Sozialversicherungsträger wird
dabei damit begründet, dass Mitglieder der Verwaltungskörper – anders
als etwa nach außen vertretungsbefugte Personen privatrechtlich
organisierter juristischer Personen – kein Dienstverhältnis zum
jeweiligen Sozialversicherungsträger haben und damit der Tragung von
Geldstrafen in jeglicher Höhe keine Risikoabdeckung durch
angemessenes Entgelt gegenüber stehe. Ein etwaiger Ersatzanspruch
gegenüber den Betroffenen soll laut Gesetzesentwurf nach den
Bestimmungen des Organhaftpflichtgesetzes beurteilt werden.
In der Debatte verteidigten sowohl Sozialministerin Korinna
Schumann als auch Abgeordnete der Regierungsparteien diese
Bestimmung. So wies Schumann etwa darauf hin, dass die Mitgliedschaft
in einem Verwaltungskörper der Sozialversicherungen aufgrund einer
öffentlichen Verpflichtung erfolge und den Mitgliedern für ihre
ehrenamtliche Tätigkeit lediglich eine Entschädigung gebühre. Es sei
nicht sachgerecht, wenn bei 49 Ꞓ Sitzungsgeld hohe Verwaltungsstrafen
drohten, machte Verena Nussbaum (SPÖ) geltend. Laurenz Pöttinger (ÖVP
) hob die Notwendigkeit hervor, den Mitgliedern dieser Organe „einen
gewissen Schutz zu bieten“. Gleichzeitig wiesen Schumann und Nussbaum
darauf hin, dass das Gesetz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
eine Regressmöglichkeit enthalte.
Das Problem sei schon länger bekannt, sagte Johannes Gasser (NEOS
). Man habe bis zum Schluss darüber mit Experten diskutiert, um eine
Lösung zu finden. Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (SPÖ) sah in
diesem Sinn auch keine Notwendigkeit für eine Begutachtung der
Novelle: Was vorliege, sei das Endergebnis umfangreicher Beratungen,
„das wollen wir nicht schieben“. Laut Gasser befinden sich außerdem
zwei Punkte aus dem von der Regierung vorgestellten
Entbürokratisierungspaket im Gesetzesentwurf.
Opposition kritisiert Vorgangsweise
Kritik an der Vorgangsweise kam von der Opposition. Grünen-
Abgeordneter Ralph Schallmeiner sieht zwar einen gewissen
Handlungsbedarf, wenn „für 49 Ꞓ Entschädigung in einer Sitzung am
Ende 77.000 Ꞓ Strafe herauskommen können“. Man müsse aber darauf
achten, nicht über das Ziel hinauszuschießen, mahnte er. Er traue
sich kein Urteil zu, ob das Ganze so unproblematisch sei, wie es
dargestellt werde, sagte auch sein Fraktionskollege Markus Koza.
Schließlich gehe es auch um Verantwortung. In diesem Sinn drängte er
auf die Einholung von Expertenmeinungen.
Der von den Grünen eingebrachte Antrag auf Ausschussbegutachtung
wurde auch von der FPÖ unterstützt. Ihre Fraktion sehe sich
außerstande, in wenigen Stunden die Folgen dieser Bestimmung
abzuschätzen, erklärte Dagmar Belakowitsch. Ihrer Meinung nach wäre
es unseriös, der Novelle heute im Ausschuss zuzustimmen. Ähnlich
argumentierte ihr Parteikollege Christoph Steiner.
Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion
Wie aus dem Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für 2023 und
2024 ( III-252 d.B. ) hervorgeht, hat es 2024 mehr als 78.000
Arbeitsunfälle in Österreich gegeben. Davon endeten 60 tödlich. Damit
war die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle erstmals seit 2020 wieder
rückläufig. Auch die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten ging zurück. Letzteres hat allerdings vorrangig mit
der Corona-Pandemie zu tun, waren doch 2023 noch mehr als die Hälfte
der anerkannten Berufskrankheiten COVID-19-Infektionen. Deutlich
gestiegen ist hingegen die Zahl der Betriebskontrollen von 49.253 im
Jahr 2022 und 52.253 im Jahr 2023 auf zuletzt 56.423. Bei 47,5 % der
Kontrollen wurden laut Bericht Gesetzesübertretungen festgestellt,
wobei die meisten der 107.169 Übertretungen den technischen und
arbeitshygienischen Arbeitsschutz betrafen. Vor allem bei der
Arbeitsstätten-Gestaltung samt Fluchtwegen, Erster Hilfe und
Brandschutz und bei Baustellen sowie bei Prüfpflichten und
Präventivdiensten wurden immer wieder Mängel festgestellt. In 1.210
Fällen haben die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren
Strafanzeige wegen Verletzung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen
erstattet, dazu kamen 27.057 schriftliche Aufforderungen.
Es sei ihr wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter
guten Bedingungen arbeiten könnten, sagte Arbeitsministerin Korinna
Schumann eingangs. Dabei habe die Bekämpfung von Gewalt und sexueller
Belästigung eine hohe Bedeutung, betonte sie gegenüber Dagmar
Belakowitsch (FPÖ). Eine etwaige Übergabe von
Arbeitsinspektionsaufgaben an die AUVA sah die Ministerin auf die
entsprechende Frage von Andrea Michaela Schartel (FPÖ) kritisch.
Erhöhte Personalaufwendungen begründete Schuhmann gegenüber Manuel
Pfeifer (FPÖ) mit den durch die Gehaltsabschlüsse gestiegenen
Gehältern und der erfolgten Aufrollung von Vordienstzeiten.
Einsparungen seien wiederum durch Auflassung von Standorten erreicht
worden.
Als „Meilenstein“ bezeichnete Schumann die neue Hitzeschutz-
Verordnung für Arbeiten im Freien gegenüber Norbert Sieber (ÖVP) und
Reinhold Binder (SPÖ). Diese werde den Schutz der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer vor Hitze und UV-Strahlung verbessern. Im ersten
Jahr der Umsetzung werde der Schwerpunkt auf Beratung der Betriebe
gelegt.
Zu den Kontrollschwerpunkten gehörten im Berichtszeitraum unter
anderem die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten bei Paket- und
Lieferdiensten. 2026 werde der Schwerpunkt auf die Bereiche
Reinigung, gewerbliche Hausbetreuung sowie Green Jobs gelegt,
berichtete Schumann an Barbara Teiber (SPÖ).
Neue Herausforderungen für Arbeitsinspektion durch
Digitalisierung und Hitze
Ein Experte des Ressorts erläuterte die Entwicklung der
Kontrollen und der Arbeitsunfälle. Nur bei einer sehr geringen Zahl
der rund 100.000 Übertretungen habe es infolge Bestrafungen gegeben,
betonte er und hob die Bedeutung der Beratung der Betriebe hervor.
Gegenüber Michaela Schartel (FPÖ) berichtete er von rund 2.500
eingegangenen Beschwerden jährlich, denen nachgegangen werde.
Insgesamt habe die Bewusstseinsbildung für psychische Belastungen und
Gewaltprävention an Bedeutung gewonnen, erläuterte er weiter. Zu den
neuen Herausforderungen würden in der Arbeitsinspektion unter anderem
die Veränderungen der Arbeitswelt durch die Digitalisierung aber auch
das Thema Arbeiten bei Hitze zählen.
Als ein „gutes Beispiel für Entbürokratisierung und die
Abschaffung von Doppelgleisigkeiten“ bezeichnete der Experte
gegenüber Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) und Johannes Gasser (NEOS) einen
Vorschlag hinsichtlich der Kontrolle von Feuerlöschern in Betrieben.
Dadurch werde das Schutzniveau beim Brandschutz nicht gesenkt,
betonte er.
Gegenüber Markus Koza (Grüne) berichtete er von den
Herausforderungen im Bereich der Plattformarbeit und den dortigen
verschwimmenden Grenzen zwischen Selbständigkeit und dem
traditionellen Arbeitnehmerbegriff. Der Bericht wurde schließlich
einstimmig zur Kenntnis genommen.
Zuverdienst zum Arbeitslosengeld und weitere Anliegen der
Opposition vertagt
Die Grünen pochen nach wie vor darauf, Ausnahmen vom Verbot des
Zuverdiensts zum Arbeitslosengeld zu schaffen. Ihr Antrag auf
Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde aber vertagt (
678/A ). Vor dem Sommer 2025 hat der Nationalrat deutliche
Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit beschlossen. Die
Grünen wollen den geringfügigen Zuverdienst nun für Personen aus
Kunst, Wissenschaft und Lehre sowie für Alleinerziehende ermöglichen.
Dazuverdienen sollen auch Personen können, die zahlungsunfähig sind
oder ein Insolvenzverfahren vorbereiten. Das AMS soll zudem auch bei
„sonstigen gewichtigen Gründen“ einen Zuverdienst genehmigen dürfen.
Das Gesetz werde wieder geändert werden müssen, „das wissen wir
in Wirklichkeit alle“, war sich Markus Koza (Grüne) sicher. Es
brauche sinnvolle Ausnahmeregelungen. Für Laurenz Pöttinger (ÖVP)
müsse das Arbeitslosengeld eine Übergangsleistung und keine
dauerhafte Teilfinanzierung für geringfügige Beschäftigungen sein. Es
gelte, die derzeitige Regelung und ihre Wirkung nach einiger Zeit zu
überprüfen.
Erneut vertagt wurde ein Entschließungsantrag ( 166/A(E) ), mit
dem die Grünen auf eine rasche Umsetzung einer EU-Richtlinie für
Plattformarbeit drängen. Die Verhandlungen über die Umsetzung seien
im Laufen, begründete Johannes Gasser (NEOS) die Vertagung. Die
Richtlinie soll die Arbeitsbedingungen von Personen in
Plattformarbeit verbessern.
Die FPÖ wendete sich erneut dagegen, die Kriterien für die Rot-
Weiß-Rot-Karte weiter zu lockern. Statt „unkontrollierter Zuwanderung
unqualifizierter Arbeitskräfte nach Österreich“ sollte mehr in die
Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Arbeitskräfte
investiert werden, heißt es dazu in einem Entschließungsantrag (
434/A(E) ), der ebenfalls vertagt wurde. Der österreichische
Arbeitsmarkt würde keine zusätzlichen Personen mehr vertragen,
begründete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) die Initiative. Vonseiten der
Koalitionsparteien verwiesen Johannes Gasser (NEOS) und Ernst Gödl (
ÖVP) in diesem Zusammenhang auf die angekündigte Fachkräftestrategie.
(Fortsetzung Sozialausschuss) gs/pst/kar