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Sozialausschuss einstimmig für Sondermittel für den Ausgleichstaxfonds

Wien (PK) – Auch in den kommenden Jahren soll der Ausgleichstaxfonds
Sondermittel
erhalten. Dafür sprach sich der Sozialausschuss des Nationalrats
heute einstimmig aus. In der Vergangenheit sei der Ausgleichstaxfonds
(ATF) „weit über seine finanziellen Möglichkeiten ohne nachhaltige
Absicherung“ belastet worden, führte Sozialministerin Korinna
Schumann im Ausschuss aus. Daher werde nun mit zusätzlichen Mitteln
Planungssicherheit gewährleistet, um die Chancen von Menschen mit
Behinderungen am Arbeitsmarkt langfristig und nachhaltig zu stärken.

FPÖ und Grüne unterstützten die dazu vorgelegte Gesetzesnovelle,
forderten jedoch eine Reform des ATF. Mit einem Entschließungsantrag
sprach sich die FPÖ für die Schaffung eines Inklusionsfonds aus. Die
Grünen machten sich mit einem wiederaufgenommenen
Entschließungsantrag für ein „neues, tragfähiges Modell zur
Finanzierung des ATF“ stark. Diese Initiativen wurden ebenso wie eine
Reihe weiterer wiederaufgenommener Oppositionsanträge vertagt.

In die Warteschleife geschickt wurde zudem eine neue Initiative
der Grünen für die Einführung eines Berechnungstools für Personen in
inklusiven Arbeitsmarktprojekten.

Sondermittel sollen Liquidität des Ausgleichstaxfonds
sicherstellen

Die von der Regierung vorgelegte Novelle zum
Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dem Ausgleichstaxfonds auch
in den Jahren 2026 bis 2029 Sondermittel des Bundes zu gewähren ( 589
d. B. ). Konkret sollen dem Fonds 2026 65 Mio. Ꞓ, 2027 45,1 Mio. Ꞓ,
2028 24,4 Mio. Ꞓ und ab 2029 14,4 Mio. Ꞓ für Maßnahmen zur
beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen zugeschossen
werden. Schon zwischen 2021 und 2024 hatte der Fonds Sondermittel in
der Höhe von jährlich 30 bzw. 40 Mio. Ꞓ erhalten. Eingesetzt werden
die Mittel des Fonds zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen, etwa durch Qualifizierungsmaßnahmen und
Lohnzuschüsse.

In den Erläuterungen wird darauf verwiesen, dass die Ausgaben des
Fonds schon seit längerem die regulären Einnahmen übersteigen. So
werden für 2026 etwa Einnahmen von 368 Mio. Ꞓ und Ausgaben von 433
Mio. Ꞓ erwartet. Gespeist wird der Fonds vorrangig von Unternehmen,
die ihre Einstellungspflicht von Menschen mit Behinderungen nicht
erfüllen, mit mehr als 100 Mio. Ꞓ steuert aber auch der Staat einen
wesentlichen Teil zur Basisfinanzierung bei.

Es wäre schön, wenn es die Dienstgeberbeiträge im ATF gar nicht
brauchen würde, weil Menschen mit Behinderungen in den jeweiligen
Betrieben einen Job hätten, sagte Verena Nussbaum (SPÖ). Dies sei
jedoch nicht der Fall. Es gelte nun für den ATF eine mehrjährige
Planungssicherheit herzustellen, betonte sie. Fiona Fiedler (NEOS)
wies darauf hin, dass es trotz der angespannten Budgetsituation
gelungen sei, Sondermittel für den ATF aufzustellen. Alles was
möglich sei, fließe dort hinein, unterstrich sie.

Eine generelle Diskussion darüber, wie zeitgemäß der ATF
überhaupt noch sei, forderte FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger. Er
kritisierte unter anderem, dass auch im öffentlichen Dienst nicht
ausreichend Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zur
Verfügung gestellt würden, dies betreffe laut ihm insbesondere das
Innen- und Bildungsministerium. Menschen mit Behinderungen müsse
durch eine bessere Integration am Arbeitsmarkt ein höherer Stellen-
und Selbstwert gegeben werden, forderte er und trat mit einem
Entschließungsantrag für die Einführung eines Inklusionsfonds ein,
der mit 500 Mio. Ꞓ jährlich dotiert sein soll ( 383/A(E) ). Statt
komplizierter Antragsverfahren soll der Fonds direkte und einfache
Auszahlungen ermöglichen. Verena Nussbaum (SPÖ) meinte dazu, dass man
sich die Details dazu genau anschauen und definieren müsste, was
genau mit einer „unbürokratischen Direktzahlung“ gemeint sei.

Auch die Grünen sprachen sich mit einem wiederaufgenommen
Entschließungsantrag für eine Reform des ATF aus ( 467/A(E) ), da es
eine Veränderung im System brauchen werde, sagte Ralph Schallmeiner (
Grüne). Er kritisierte, dass es sich bei den für den ATF vorgesehenen
Sondermitteln um kein „frisches Geld“ handle, da diese bereits im
„Budget mitbeschlossen“ wurden. Die vorgesehene Höhe der Sondermittel
für 2028 und 2029 erachtete er als zu gering. Diese seien „weit
entfernt“ von dem was gebraucht würde, meinte er.

Vertreterinnen aller drei Koalitionsparteien – Verena Nussbaum (
SPÖ), Heike Eder (ÖVP) und Fiona Fiedler (NEOS) – stellten eine
Evaluierung des ATF in Aussicht. Diese müsse „behutsam und mit
Weitblick“ erfolgen, sagte Heike Eder (ÖVP). Zunächst wolle man dazu
noch einen Rechnungshofbericht abwarten, ergänzte Fiona Fiedler (NEOS
) und bezeichnete ein Reform des ATF als „notwendig“.

Grüne fordern Berechnungstool für Personen in inklusiven
Arbeitsmarktprojekten

Ein in allen Bundesländern verfügbares Tool zur Berechnung
möglicher Einkommen in Projekten inklusiver Arbeit forderten die
Grünen mit einem Entschließungsantrag ( 790/A(E) ). Damit Menschen
mit Behinderungen von Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt
wechseln können, seien vom Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern
inklusive Arbeitsmarktprojekte geschaffen worden. Weil das dort
erzielte Einkommen in den meisten Fällen für die Betroffenen nicht
zum Leben ausreiche, sei explizit vorgesehen, dass diese auch
Sozialleistungen beziehen können. Der Lohn wirke sich in den
einzelnen Bundesländern aber unterschiedlich auf die Sozialleistungen
aus. Einzelne Träger haben in einzelnen Bundesländern daher laut dem
Antrag der Grünen begonnen, Werkzeuge zur schnellen Berechnung
möglicher Erwerbseinkommen unter Berücksichtigung der jeweiligen
Bestimmungen der bundesländerspezifischen Sozialhilfegesetzgebung zu
entwickeln.

Es erscheine jedoch nicht sinnvoll, dass jeder Träger und jedes
Bundesland solche Werkzeuge selbst entwickle, argumentierte Ralph
Schallmeiner (Grüne). Daher forderte er, dass ein solches Werkzeug
von Sozial- und Finanzministerium zentral – unter Berücksichtigung
von Gegebenheiten in den Ländern – erarbeitet werde. Denn ein solches
Werkzeug sollte allen Betroffenen zur Verfügung stehen und ihnen zu
einer guten Entscheidungsgrundlage verhelfen, so Schallmeiner.

Verena Nussbaum (SPÖ) bezeichnete diesen Vorstoß als eine
„interessante Sache“ und das Anliegen als „nachvollziehbar und
unterstützenswert“. Es brauche dafür allerdings Zeit, meinte sie und
stellte daher einen Vertagungsantrag.

Weitere Vertagungen

Neuerlich vertagt wurde außerdem ein wiederaufgenommener
Entschließungsantrag der FPÖ hinsichtlich eines Rechtsanspruchs auf
„Persönliche Assistenz“( 444/A(E) ). Ebenso neuerlich vertagt wurden
wiederaufgenommene Initiativen der Grünen bezüglich der Übernahme von
Pilotprojekten für Menschen mit Behinderungen in den Regelbetrieb (
244/A(E) ), zur Verankerung eines „Barrieren-Beseitigungsanspruchs“
im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ( 476/A(E) ) sowie für
einen höheren Mobilitätszuschuss für Menschen mit Behinderungen (
490/A(E) ). (Schluss Sozialausschuss) bea