Wien (PK) – Um freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer besser
abzusichern, hat
der Sozialausschuss heute einhellig neue Regelungen auf den Weg
gebracht. Künftig sollen Kündigungsregeln gelten und ermöglicht
werden, dass Kollektivverträge für sie abgeschlossen werden können.
Mittels Abänderungsantrag wurden noch Erkenntnisse der
Begutachtungsphase eingearbeitet.
Vertagt wurden Oppositionsanträge für die Einbindung freier
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den Betriebsrat, die Umsetzung
einer EU-Richtlinie für Plattformarbeit und strengere Gesetze gegen
Scheinfirmen.
Ausführlich ausgetauscht haben sich die Abgeordneten mit
Vertretern des Finanzressorts über die von der Finanzpolizei
eruierten Fälle von Lohn- und Sozialdumping. Anlass war der
aktuellste Bericht über die Durchführung des Kontrollplans, der
einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.
Neue Regeln für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
Mit der Einführung von Kündigungsregeln und der Möglichkeit für
Kollektivverträge für freie Dienstnehmer:innen ( 212 d.B. ) will die
Regierung Mindeststandards festlegen, die die Beschäftigung in Form
von freien Dienstverhältnissen und damit die Umgehung von
arbeitsrechtlichen Bestimmungen weniger attraktiv machen. Die
Regelungen sollen ab 1. Jänner 2026 gelten.
Konkret wird klargestellt, dass freie Dienstverhältnisse von
beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer bestimmten Frist und
eines bestimmten Termins gekündigt werden können. Die Kündigungsfrist
soll vier Wochen, nach zwei Dienstjahren sechs Wochen, betragen. Das
erste Monat gilt als Probemonat. Eine Kündigung soll zum 15. oder
Letzten eines Monats möglich sein. Eine für den bzw. die
Dienstnehmer:in günstigere Regelung ist zulässig.
Der Geltungsbereich des Arbeitsverfassungsgesetzes soll auf freie
Dienstnehmer:innen ausgedehnt werden. Damit soll der Abschluss von
Kollektivverträgen ermöglicht werden. Verbände von freien
Dienstnehmer:innen sollen kollektivvertragsfähig werden können.
Möglich sein sollen der Abschluss eigener Kollektivverträge nur für
die betroffene Personengruppe oder auch die Einbeziehung in
bestehende Kollektivverträge. Dafür müssen die Kollektivverträge von
den Vertragsparteien abgeändert werden. Es soll jedoch keine
Verpflichtung zur Berücksichtigung freier Dienstnehmer:innen in
Kollektivverträgen geschaffen werden.
Durch einen Abänderungsantrag wurde noch hinzugefügt, dass freie
Dienstnehmer:innen über die für sie geltenden Normen, also
Kollektivvertrag, Satzung und Mindestlohntarif, informiert werden.
Das soll nur für Verträge gelten, die nach Inkrafttreten am 1. Jänner
neu abgeschlossen wurden. Zum Umfang der Satzung eines
Kollektivvertrags wird festgelegt, dass die kollektivvertraglichen
Mindestentgelte für jene Arbeitsstunden gelten, die zur Erfüllung des
Vertrags aufgewendet werden müssen. Kollektivverträge sollen neben
den gesetzlichen Interessenvertretungen auch juristische Personen
öffentlichen Rechts, Vereine und Arbeitgeber:innen abschließen
können.
Einigkeit über notwendigen Schutz von freien Dienstnehmerinnen
und Dienstnehmern
Barbara Teiber (SPÖ) sah in dem Gesetz einen Meilenstein. Es
komme nach langer Zeit zu Verbesserungen für freie Dienstnehmerinnen
und Dienstnehmer, insbesondere durch die Kündigungsfristen und –
termine. Johannes Gasser (NEOS) sprach von einem „guten Weg der
Mitte“. Man habe sich geeinigt, differenziert vorzugehen, ohne das
Modell des freien Dienstvertrags per se in Frage zu stellen. Auch
Ernst Gödl (ÖVP) sah in freien Dienstnehmenden einen wichtigen
Bestand in der Arbeitslandschaft. In der Regelung werde auf
arbeitnehmerähnliche freie Dienstverhältnisse abgestellt, betonte er.
Weniger positiv stehen hingegen die Grünen und die Freiheitlichen
zum Modell des freien Dienstvertrags. Markus Koza (Grüne) führte an,
dass dieser von Unternehmen gerne zur Umgehung von regulären
Dienstverhältnissen genutzt werde. Alles, was dazu führt, dass freie
Dienstnehmer:innen mehr Rechte erhalten, sei aber zu begrüßen,
begründete Koza die Zustimmung. Auch Andrea Michaela Schartel (FPÖ)
plädierte dafür, den Typus des freien Dienstnehmers abzuschaffen. Gut
und wichtig sei aber, dass zumindest wichtige Regelungen – etwa zur
Kündigungsfrist – umgesetzt würden. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sprach
sich ebenso dafür aus, alle freien Dienstverhältnisse, die über die
Geringfügigkeitsgrenze hinausgehen, in normale Dienstverträge
überzuführen.
Dankbar für die breite Zustimmung äußerte sich Arbeits- und
Sozialministerin Korinna Schumann. Das Beispiel Lieferando, wo dieses
Jahr rund 1.000 Mitarbeiter:innen gekündigt und als freie
Dienstnehmer:innen wieder eingestellt worden seien, sei nichts, „was
wir in Österreich wollen können“. Die Möglichkeit, Kollektivverträge
für freie Dienstnehmer:innen abzuschließen oder sie in bestehende
aufzunehmen, sowie die Kündigungsregelungen seien wesentlich zum
Schutz der Betroffenen, so die Ministerin.
Weitere Anträge zum Thema vertagt
Mit den Stimmen der Koalition vertagt wurden Anträge von Grünen
und FPÖ zum Thema. Die Grünen schlagen eine Änderung des
Arbeitsverfassungsgesetzes vor, die darauf abzielt, dass freie
Dienstnehmer:innen sich am Betriebsrat beteiligen können ( 482/A ).
Geht es nach den Grünen, sollen sie an Betriebsratswahlen teilnehmen
und auch selbst kandidieren dürfen. Betriebsvereinbarungen sollen für
freie Dienstnehmer:innen nur gelten, wenn sie explizit miteinbezogen
werden. Markus Koza (Grüne) bezeichnete das als wichtigen
Lückenschluss.
In einem weiteren Entschließungsantrag ( 166/A(E) ) drängen die
Grünen auf eine rasche Umsetzung einer EU-Richtlinie für
Plattformarbeit. Die Richtlinie soll die Arbeitsbedingungen von
Personen in Plattformarbeit verbessern. Johannes Gasser (NEOS)
argumentierte die Vertagung mit laufenden Verhandlungen, bei denen
auch die Diskussion über die Einbeziehung von freien
Dienstnehmer:innen in Betriebsräte am besten aufgehoben sei.
Aus Sicht der Freiheitlichen braucht es verschärfte Gesetze und
einen strengen Vollzug, um gegen Scheinfirmen und den damit
verbundenen Sozialbetrug vorzugehen. Konkret ist die FPÖ für
strengere Bedingungen für AMS- und Wirtschaftsförderungen, die
Gewerbeausübung, die Tätigkeit als Geschäftsführer:in, sowie die
Beteiligung an Unternehmen oder öffentlichen Ausschreibungen –
insbesondere in Form von zeitlichen Sperren ( 356/A(E) ). Verena
Nussbaum (SPÖ) wies darauf hin, dass die Regierung derzeit ein großes
Paket zur Betrugsbekämpfung erarbeite. Laut Johannes Gasser (NEOS)
sollen dazu in den nächsten Wochen „Lösungen auf den Tisch kommen“.
Finanzpolizei hat 2024 1.236 ausländische Betriebe kontrolliert
Um Betrugsbekämpfung, konkret von Lohn- und Sozialdumping durch
ausländische Betriebe, ging es auch in der Debatte über einen Bericht
der Finanzpolizei über die Durchführung des Kontrollplans 2024 ( III-
188 d.B. ).
Demnach hat die Finanzpolizei im vergangenen Jahr insgesamt 1.236
Betriebe überprüft, die aus dem Ausland nach Österreich
hineingearbeitet haben. Damit wurde das angestrebte Ziel von 1.300
Überprüfungen knapp verfehlt. Im Zuge der Überprüfungen wurden 4.037
entsendete oder überlassene Arbeitnehmer:innen kontrolliert und damit
deutlich mehr als 2023 (3.443). Davon waren 241, also rund 8 %, von
Unterentlohnung betroffen, wobei Oberösterreich mit 100 Betroffenen
vor Niederösterreich (38) und der Steiermark (37) an der Spitze
liegt. Außerdem wurden wegen des Nichtbereithaltens bzw.
Nichtbereitstellens von Lohnunterlagen 446 Strafanträge an die
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden gestellt. Insgesamt hatten die
von der Finanzpolizei beantragten Geldstrafen ein Volumen von 4,38
Mio. Ꞓ.
Debatte über Lohn- und Sozialdumping und andere Betrugsfälle
Der Bericht zeige, wie sich ausländische Firmen in Österreich
verhalten und das System so nutzen würden, dass es für heimische
Betriebe zum Problem wird, sagte Tanja Graf (ÖVP). Von Silvia Kumpan-
Takacs (SPÖ) nach den Kriterien für Kontrollen gefragt, erläuterten
die beiden anwesenden Experten aus dem Finanzressort, dass
Auffälligkeiten bei Unternehmen oder Personen in der Vergangenheit
geprüft würden und branchenorientiert sowie regional kontrolliert
werde.
Johannes Gasser (NEOS) erkundigte sich nach Risikobranchen. Neben
dem Bau- und Baunebengewerbe seien das auch Security-Unternehmen, die
Gastronomie und Lieferservices, erläuterte der Experte. In etwa zwei
Drittel der beantragten Strafen konnte auch eingetrieben werden, so
der Vorstand des Amts für Betrugsbekämpfung.
Auf Nachfrage von Peter Wurm (FPÖ) erläuterte der Experte, dass
das Personal des Amts für Betrugsbekämpfung im Ausmaß von derzeit 441
Vollbeschäftigtenäquivalenten neben dem Bereich des Lohn- und
Sozialdumpings zahlreiche andere Aufgaben erfüllt. Dazu gehören die
Bereiche Finanzstrafverfahren, Sozialbetrug und Scheinunternehmen.
Markus Koza (Grüne) fragte nach, ob das Amt mehr Personal benötige,
um seine Prüfziele zu erreichen. Man gehe zielgerichtet vor und finde
daher das Auslangen, sagte der Vorstand.
Barbara Teiber (SPÖ) wollte wissen, ob das Kontrollziel dieses
Jahr erreicht werden könne. Bis dato seien die Kontrollen „im Plan“,
sagte der Experte. Nach Kontrollen in Barbershops erkundigte sich
Manuel Pfeifer (FPÖ). Auch dort treffe die Behörde Missstände an,
allerdings zumeist im Zusammenhang mit gewerberechtlichen
Verfehlungen.
Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm (beide FPÖ) machten die
Bekämpfung von Scheinfirmen zum Thema. Wurm meinte, er verstehe
nicht, dass die Ministerin hier nicht endlich handle. Schumann
verwies auch in diesem Zusammenhang auf das geplante Paket zur
Betrugsbekämpfung. Josef Muchitsch (SPÖ) unterstrich, dass Betrug
jeder Art zu bekämpfen sei. Immer wenn die Sozialdemokratie in
Verantwortung gewesen sei, seien auch Gesetze dagegen geschaffen
worden, sagte er. (Fortsetzung Sozialausschuss) kar