Wien (PK) – Eine breite Palette von sozialen und arbeitsrechtlichen
Fragen
diskutierte der Sozialausschuss heute anhand von
Entschließungsanträgen der Freiheitlichen und der Grünen. Alle diese
Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.
Für die Anliegen von Menschen mit Behinderung setzen sich die
Grünen mit der Forderung nach einer nachhaltigen Finanzierung des
Ausgleichstaxfonds und einem Recht auf die Beseitigung von Barrieren
ein. Die Grünen sprechen sich außerdem für eine Unterstützung von
Betrieben aus, die Beschäftigungsverbote von Schwangeren beachten
müssen. Sie fordern auch ein Recht auf Stundenaufstockung für
Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig Überstunden leisten.
Aufgrund der Teuerung spricht sich die FPÖ für Handelsrabatte bei
einheimischen Grundnahrungsmitteln aus und für ein Frühwarnsystem, um
drohende Engpässe bei Sozialmärkten rasch erkennen zu können. Aus
Sicht der Freiheitlichen wäre es auch ein Beitrag zu mehr
Kostengerechtigkeit im Sozialsystem, wenn die Sozialministerin
regelmäßige Berichte über die Aufwendungen für Flüchtlinge und
Vertriebene vorlegen würde. Laut den Freiheitlichen sollten zudem
anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, die
Sozialleistungen erhalten, einen Kostenbeitrag zum Asylverfahren
leisten. Im Bereich Arbeit fordern die Freiheitlichen eine
Lohnsteuerbefreiung für Feiertagsarbeit, um Branchen wie die
Gastronomie zu entlasten.
Grüne sehen Reform des Ausgleichstaxfonds als überfällig an
Die Grünen sprechen sich dafür aus, den Ausgleichstaxfonds (ATF)
zu reformieren, um dessen Finanzierung langfristig zu sichern ( 467/A
(E) ). Der Fonds wird zum einen von Unternehmen gespeist, die im
Verhältnis zu ihrer Größe zu wenige – oder keine – Menschen mit
Behindertenstatus beschäftigen. Der Anteil der Bundeszuschüsse ist
laut Grün-Abgeordnetem Ralph Schallmeiner in den letzten Jahren
deutlich gestiegen. Demnach mache die Ausgleichstaxe der Unternehmen
nur mehr rund 50 Prozent des derzeitigen Fondsvolumens aus. Auch
würden nur etwa fünf Prozent der österreichischen Betriebe aufgrund
ihrer Größe und ihres Personalstands Ausgleichstaxen zahlen.
Im Ausschuss berichtete Schallmeiner, dass Projekte für Menschen
mit Behinderungen aufgrund der fehlenden finanziellen Ausstattung des
ATF gestrichen werden müssten. Man müsse daher gemeinsam mit den
Stakeholdern eine Lösung überlegen. Seitens der Koalitionsparteien
bestätigten sowohl Fiona Fiedler (NEOS) als auch Verena Nussbaum (SPÖ
) die Notwendigkeit einer Lösung. Nussbaum erklärte, dass die
Bundesregierung den Fonds mit einem Minus in der Höhe von 100 Mio. Ꞓ
übernommen und ihn aus den allgemeinen Budgetmitteln aufgestockt
habe, um seine Finanzierung für die aktuelle Legislaturperiode zu
sichern. Nun stehe aber noch eine Überprüfung durch den Rechnungshof
aus, begründete Nussbaum den Vertagungsantrag.
Grüne: Barrieren für Menschen mit Behinderung beseitigen
Darüber hinaus drängt der Abgeordnete der Grünen Schallmeiner auf
eine Novellierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (
476/A(E) ). Obwohl es das Gesetz seit fast 20 Jahren gebe und
Übergangsfristen längst abgelaufen seien, seien Menschen mit
Behinderungen im Alltag immer noch mit vielen physischen Barrieren
konfrontiert, bemängelt er. Menschen mit Behinderungen könnten zwar
einen geringfügigen Schadenersatz einklagen, hätten in der Regel aber
keinen Anspruch auf die Beseitigung einer Barriere. Ausnahmen gebe es
nur bei Verbandsklagen gegen große Kapitalgesellschaften.
Schallmeiner fordert daher eine Gesetzesnovelle, die sicherstellen
soll, dass im Falle einer gerichtlich festgestellten Diskriminierung
aufgrund mangelnder Barrierefreiheit ein Anspruch auf Beseitigung der
diskriminierenden Barriere unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Lage der beklagten Partei besteht.
Auch für diesen Antrag der Grünen zeigten Fiona Fiedler (NEOS)
und Verena Nussbaum (SPÖ) großes Verständnis. Beide Abgeordneten
verwiesen, wie Heike Eder (ÖVP) jedoch auf kommende Maßnahmen der
Bundesregierung. Diese würden noch Zeit brauchen, begründete Eder
ihren Vertagungsantrag. Christian Ragger (FPÖ) regte an, bezüglich
der Barrierefreiheit bei den Bauordnungen der Länder anzusetzen.
FPÖ: Handelsrabatte für einheimische Grundnahrungsmittel
Die FPÖ nimmt Berichte des Wifo und der Arbeiterkammer über die
anhaltende Teuerung in Österreich zum Anlass, um die Entwicklung
eines bundesweiten „Warenkorbs“ für österreichische
Grundnahrungsmittel zu fordern ( 610/A(E) ). Die Unternehmen sollten
angeregt werden, jeweils für ein heimisches Produkt „nach eigener
Wahl“ aus Produktgruppen wie Brot, Milch, Eier, Nudeln, Mehl, Obst,
Gemüse, Fisch und Fleisch auf zwei Drittel der sonst in diesen
Kategorien üblichen Handelsaufschläge zu verzichten. Damit würde man
nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten entlasten, sondern auch
die heimische Landwirtschaft und Produktion stärken, führte Peter
Wurm im Ausschuss aus.
SPÖ-Abgeordneter Reinhold Binder gab zu bedenken, dass das von
Wurm angesprochene Thema der Lebensmittelpreise einen umfassenderen
Ansatz brauche. Norbert Sieber (ÖVP) sagte, zweifellos sei für viele
Menschen die Teuerung von Lebensmitteln ein Problem und müsse ernst
genommen werden. Der Ansatz, den die FPÖ vorschlage, würde aber keine
merkliche Preisreduktion bringen. Auch sei fraglich, ob der Handel zu
einem Verzicht bereit sei. Um die Frage sondieren zu können, spreche
er sich für die Vertagung des Antrags aus.
FPÖ will Frühwarnmechanismus für Sozialmärkte
FPÖ-Abgeordnetem Wurm ist überdies die Einführung eines
„Monitoring- und Frühwarnsystems“ für Sozialmärkte ein Anliegen (
617/A(E) ). Dadurch sollen Versorgungsengpässe frühzeitig erkannt
werden, um eine Grundversorgung für armutsgefährdete Gruppen
sicherzustellen. In Sozialmärkten seien immer häufiger Engpässe –
etwa bei Butter, Nudeln und Reis – zu verzeichne, begründete Wurm den
Antrag. Gleichzeitig seien immer mehr Menschen auf günstige Waren
angewiesen.
SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ) wies darauf hin, dass die
Förderung der Sozialmärkte auf Landesebene erfolge. Die Frage sei
bereits Teil der geplanten Novellierung der Sozialhilfe, weshalb die
Vertagung des Antrags gerechtfertigt sei.
FPÖ fordert Berichte über Kosten für Flüchtlinge und Vertriebene
und Einbehaltung von Kostenbeiträgen
In zwei weiteren Entschließungsanträgen spricht die FPÖ jene
Kosten an, die in Österreich „für Asylwerber, Asylberechtigte,
subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene“ aufgewendet werden. So
seien zwischen 2015 und 2025 für die Gesundheitsversorgung, die
Sozialhilfe, die Grundversorgung, die Arbeitsmarktpolitik und
Familienleistungen Beträge in Milliardenhöhe angefallen, geben die
Freiheitlichen zu bedenken. Um einen genauen Überblick über sämtliche
Ausgaben zu bekommen, solle Sozialministerin Schumann aufgefordert
werden, dem Nationalrat monatlich einen detaillierten Bericht
vorzulegen ( 611/A(E) ). Der Bericht solle der Transparenz dienen und
alle Kosten offenlegen, die den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern
erwachsen, argumentierte FPÖ-Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik.
Veit Dengler (NEOS) konzedierte die Wichtigkeit einer
verbesserten Datenlage für die Politik. Allerdings sei der Ansatz,
weitere Berichtspflichten und damit mehr Bürokratie zu schaffen, aus
seiner Sicht verfehlt. Dengler sprach sich daher für die Vertagung
des Antrags aus.
Die FPÖ spricht sich auch dafür aus, von anerkannten Flüchtlingen
und subsidiär Schutzberechtigten, die Sozialleistungen wie
Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, Kostenbeiträge
einzubehalten. Dies solle Aufwendungen, die im Zuge des
Asylverfahrens entstanden sind, zumindest teilweise abdecken ( 613/A(
E)). Aus Sicht von FPÖ-Abgeordneter Schuch-Gubik wäre ein solcher
Beitrag „eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den österreichischen
Steuerzahlern“.
Fiona Fiedler (NEOS) konnte der Argumentation wenig abgewinnen.
Zwar verursache Zuwanderung anfänglich auch Kosten. Je schneller die
Menschen in den Arbeitsmarkt integriert würden, umso rascher würden
diese Kosten aber auch wieder ausgeglichen. Hier müsse man ansetzen,
sagte die NEOS-Abgeordnete in der Begründung ihres Vertagungsantrags.
FPÖ für steuerfreie Feiertagsarbeit
Die FPÖ wertet eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts, wonach
das Entgelt an Feiertagen steuerpflichtig ist, als eine „versteckte
Steuererhöhung“ ( 612/A(E) ). Betroffen seien insbesondere
Beschäftigte in Gastronomie und Tourismus sowie Pflegepersonal,
kritisierte Andrea Schartel (FPÖ). Ihre Fraktion fordere daher eine
gesetzliche Regelung, die die Arbeit an Feiertagen dauerhaft von der
Lohnsteuer freistelle. Darüber hinaus sei sicherzustellen, dass es zu
keinen Steuernachzahlungen für betroffene Beschäftigte komme, sagte
Schartel.
Laurenz Pöttinger (ÖVP) konnte dem FPÖ-Antrag inhaltlich einiges
abgewinnen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales sei allerdings der
falsche Ort für dieses Thema, das in den Wirtschaftsausschuss gehöre,
merkte er an. Er beantragte daher die Vertagung.
Grüne: Entlastung für Betriebe bei Beschäftigungsverboten von
Schwangeren
Schwangere dürfen laut Mutterschutzgesetz von Betrieben nur in
bestimmten Bereichen eingesetzt werden oder sind freizustellen. Die
Kosten für die Freistellung habe derzeit das Unternehmen zu tragen,
wie die Grünen in einem Antrag festhalten. Gerade für kleine Betriebe
schaffe das oft Schwierigkeiten, was in weiterer Folge zu einer
Diskriminierung von jungen Frauen am Arbeitsmarkt führe. Daher
müssten betroffene Betriebe entlastet werden, erläuterte Elisabeth
Götze (Grüne) das Anliegen des Antrags ( 582/A ).
Konkret schlagen die Grünen einen Zuschuss des Bundes für
Betriebe vor, wenn für eine schwangere Dienstnehmerin ein
Beschäftigungsverbot an ihrem Arbeitsplatz besteht, die
Arbeitsbedingungen nicht geändert werden können bzw. keine
alternative Beschäftigung möglich ist und die Frau deshalb
freigestellt werden muss.
Verena Nussbaum (SPÖ) zeigte sich aufgeschlossen für eine
Problemlösung. Aus ihrer Sicht weise die von den Grünen
vorgeschlagene Gesetzesänderung aber noch gravierende Mängel auf. Vor
allem fehle ein Vorschlag der Gegenfinanzierung, sagte Nussbaum. Sie
spreche sich daher für die Vertagung aus. Auch Fiona Fiedler (NEOS)
meinte, dass eine einheitliche Lösung für Betriebe gefunden werde
sollte. Derzeit sehe sie aber keine Möglichkeit zur Umsetzung des
Vorschlags der Grünen.
Grüne für Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig viele Überstunden bzw.
Mehrstunden leisten, sollten einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre
Stunden aufzustocken, fordern die Grünen in einem weiteren
Entschließungsantrag ( 575/A(E) ). Viele Teilzeitbeschäftigte würden
sich mehr Stunden wünschen, hätten aber keinen Anspruch darauf.
Gleichzeitig müssten viele regelmäßig in Form von Mehrarbeit länger
arbeiten und dabei sehr flexibel sein. Teilzeitbeschäftigte, die
innerhalb eines gewissen Durchrechnungszeitraums die vereinbarte
Arbeitszeit im Durchschnitt um mindestens 20 % überschreiten, sollten
daher eine Stundenaufstockung um den jeweiligen Prozentsatz verlangen
können, argumentierte Koza. Für Teilzeitbeschäftigte ohne
kollektivvertraglich vereinbarten Durchrechnungszeitraum soll ein
Beobachtungszeitraum von sechs Monaten vorgesehen werden.
Beschäftigte, die eine Aufstockung verlangen, sollten dabei nicht
benachteiligt oder gekündigt werden dürfen.
Verena Nussbaum (SPÖ) stellte fest, im Handel könne bei
regelmäßiger Mehrarbeit bereits ein Antrag auf Stundenaufstockung
gestellt werden. Zweifellos gebe es aber noch Diskussionsbedarf in
dieser Frage. Laurenz Pöttinger (ÖVP) zog in Zweifel, dass der
Vorschlag tatsächlich die von den Grünen postulierte Win-Win-
Situation sei. Bei der „unfreiwilligen“ Teilzeit liege Österreich
zudem deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Pöttinger stellte daher den
Antrag auf Vertagung. (Fortsetzung Sozialausschuss) sox/wit