Sozialausschuss bringt Pensionsanpassung 2026 auf den Weg

Wien (PK) – Die Regierung hat es bereits im September angekündigt,
nun ist es
fix: Nur Pensionen bis zu einer Höhe von 2.500 Ꞓ werden im kommenden
Jahr voll an die Inflation angepasst. Alle übrigen
Pensionsbezieher:innen werden einen Fixbetrag von 67,50 Ꞓ im Monat
erhalten. Ein entsprechender Gesetzesantrag der Koalitionsparteien
hat heute den Sozialausschuss des Nationalrats passiert und könnte
somit bereits nächste Woche vom Nationalrat beschlossen werden. Für
Pensionistinnen und Pensionisten, die erst heuer ihre Pension
angetreten haben bzw. noch antreten werden, wird es die halbe
Pensionserhöhung geben.

Keine Zustimmung zum Antrag und zu einer begleitenden
Gesetzesnovelle gab es von FPÖ und Grünen. Daher ist noch offen, ob
die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Einbeziehung sämtlicher
Sonderpensionen in den Beitragsdeckel zustande kommt. Die Grünen
wollen ihre Zustimmung zur entsprechenden Verfassungsbestimmung im
Plenum davon abhängig machen, ob sich die Koalition hinsichtlich
einer weiteren Begrenzung sogenannter „Luxuspensionen“ bewegt.

Begründet wird die vorgesehene Deckelung der Pensionserhöhung mit
der notwendigen Budgetkonsolidierung. Sie hätte gerne allen
Pensionsbezieher:innen die Inflation zur Gänze abgegolten, aufgrund
der budgetären Lage sei das aber nicht möglich, hielt
Sozialministerin Korinna Schumann im Ausschuss fest. Kleine und
mittlere Pensionen würden aber „im vollen Ausmaß“ angehoben. Damit
werden den Abgeordneten Verena Nussbaum (SPÖ), Heike Eder (ÖVP) und
Johannes Gasser (NEOS) zufolge rund 71 % der Pensionist:innen die
volle Inflationsabgeltung erhalten. „Es ist ein halbwegs erträglicher
Schritt gelungen“, sagte Schumann. Die FPÖ zeigte allerdings kein
Verständnis für den Deckel und warnte vor einem Kaufkraftverlust.

Im Ausschuss zur Diskussion standen überdies mehrere Anträge der
FPÖ und der Grünen zum Thema Pensionen, wobei es neben der von den
Grünen geforderten Einschränkung von „Luxuspensionen“ unter anderem
um die Einführung eines Pensionistenpreisindex, die Neuaufstellung
des Seniorenrats und „faire“ Sozialversicherungsverfahren ging. Die
Beratungen darüber wurden vertagt.

Begrenzte Pensionserhöhung auch für Neuzugänge

Um vom Grundsatz abzuweichen, dass Pensionen grundsätzlich an die
Inflation anzupassen sind, müssen neben dem ASVG, dem GSVG und dem
BSVG auch das für Beamt:innen geltende Pensionsgesetz, das
Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz
geändert werden. Dazu haben ÖVP, SPÖ und NEOS einen gemeinsamen
Gesetzesantrag ( 473/A ) vorgelegt, der im Ausschuss mittels eines
Abänderungsantrags noch nachgebessert wurde. Damit wollen die
Koalitionsparteien klarstellen, dass der Anpassungsdeckel auch auf
Pensions-Neuzugänge anzuwenden ist. Laut geltender Rechtslage steht
im ersten Jahr nach Pensionsantritt grundsätzlich nur eine
Pensionserhöhung im Ausmaß des halben Anpassungsfaktors zu, das wird
laut SPÖ-Abgeordneter Nussbaum nun auch für den Fixbetrag gelten.

Abgestellt wird bei der Erhöhung auf das jeweilige
Gesamtpensionseinkommen. Hat jemand Anspruch auf mehrere Pensionen,
werden diese zusammengerechnet. Um dabei sämtliche Sonderpensionen
einzubeziehen, ist eine Verfassungsbestimmung erforderlich. Diese ist
in einem eigenen Gesetzesantrag ( 472/A ) verankert, der im Ausschuss
ebenfalls nur die Zustimmung der Koalitionsparteien erhielt.

Grüne behalten sich Zustimmung im Plenum vor

Grün-Abgeordneter Markus Koza wollte aber nicht ausschließen,
dass die Grünen dem Pensionspaket im Plenum zustimmen werden. Er
machte das davon abhängig, ob sich die Koalitionsparteien
hinsichtlich einer weiteren Begrenzung sogenannter „Luxuspensionen“
bewegen. Es müssten zumindest Verhandlungen darüber starten, sagte
er.

Konkret schlagen die Grünen in einem Antrag auf Änderung des
Bezügebegrenzungsgesetzes ( 462/A ) vor, die gesetzliche Obergrenze
für Pensionen von Funktionären und Bediensteten staatsnaher
Rechtsträger bis zum Jahr 2030 schrittweise auf das Siebenfache der
Ausgleichszulage zu senken. Derzeit knüpft das Gesetz an der
zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage an, was rund dem Zehnfachen
der Ausgleichszulage entspricht. Mit der Änderung würde man Koza
zufolge nicht nur der angespannten Budgetlage Rechnung tragen und
mehr Gerechtigkeit schaffen, sondern auch „einen wesentlichen
Konstruktionsfehler“ des Gesetzes korrigieren. Die aktuelle Regelung
wirke sich negativ auf die Pensionssicherungsbeiträge aus, die mit
der Zeit „erodieren“ würden, hob er im Ausschuss hervor.

Die Beratungen über den Antrag wurden vom Sozialausschuss mit den
Stimmen der Koalitionsparteien vertagt, wobei Abgeordnete Barbara
Teiber zu bedenken gab, dass die seinerzeitige Begrenzung der
Sonderpensionen ein „Riesenkraftakt“ war, da 25 verschiedene
Gesetzesmaterien betroffen gewesen seien. Dabei gehe es auch um
Verfassungsmaterie. Nach Meinung von FPÖ-Abgeordnetem Peter Wurm
hätte man hingegen sämtliche Luxuspensionen „schon vor zehn Jahren
abschaffen müssen“.

FPÖ warnt vor Kaufkraftverlust

Was die Pensionsanpassung 2026 betrifft, übten Wurm und seine
Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch scharfe Kritik an der
vorgesehenen Begrenzung. Das Gesetz sei „alles andere als gerecht“,
die Staffelung mit einem Fixbetrag von 67,50 Ꞓ bedeute für viele
Pensionist:innen eine reale Pensionskürzung, machte Belakowitsch
geltend. Nach der Einführung der E-Card-Gebühr, der Erhöhung der
Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen und neuen
Selbstbehalten für Krankentransporte stelle dies eine weitere
Belastung für Pensionist:innen dar. Die Pensionist:innen müssten „die
Zeche für eine schlechte Politik der Regierung zahlen“.

Die FPÖ spricht sich für eine volle Inflationsanpassung bis zur
Höhe der ASVG-Höchstpension aus, konnte sich mit einem entsprechenden
Entschließungsantrag ( 442/A(E) ) aber ebenso wenig durchsetzen wie
mit weiteren Initiativen. So wurden etwa die Beratungen über die
Forderung der Freiheitlichen, den von der Statistik Austria in den
Jahren 2001 bis 2015 im Auftrag des Seniorenrats erhobenen
Pensionistenpreisindex (PIPH) wiederzubeleben und diesen künftig zur
Grundlage von Pensionserhöhungen zu machen ( 443/A(E) ) mit den
Stimmen der Koalitionsparteien vertagt. Belakowitsch argumentiert,
dass es aufgrund der derzeitigen Orientierung der jährlichen
Pensionsanpassung am allgemeinen Verbraucherpreisindex (VPI) zu einer
„schleichenden Entwertung“ der Pensionen komme, weil Pensionist:innen
verhältnismäßig mehr für Lebensmittel, Wohnen, Gesundheit und Pflege
ausgeben würden als andere Personengruppen.

SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum hielt dem entgegen, dass es einen
Warenkorb der Statistik Austria für den täglichen Einkauf gebe und
auch das Einkaufsverhalten anderer Personengruppen nicht gesondert
erfasst werde.

ÖVP: Pensionsanpassung ist sozial ausgewogen

Bezüglich der Kritik am Anpassungsdeckel, wiesen sowohl Nussbaum
als auch die Abgeordneten Heike Eder (ÖVP) und Johannes Gasser (NEOS)
darauf hin, dass mehr als 71 % der Pensionist:innen die volle
Inflationsabgeltung erhalten werden. Eder machte zudem darauf
aufmerksam, dass die Pensionen in den letzten Jahren stärker erhöht
worden seien als die Löhne in vielen Branchen. Der Deckel sei zwar
ein „großer Wermutstropfen“, sagte ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl,
angesichts der „ökonomisch herausfordernden Zeit“ brauche es aber
Beiträge von allen Bevölkerungsgruppen zur Budgetkonsolidierung. Der
ÖVP war es Gödl zufolge wichtig, die Pensionsanpassung sozial
ausgewogen zu gestalten, das halten er und Eder für gelungen.
Insgesamt spare man durch den Deckel 350 Mio. Ꞓ ein, skizzierte Gödl.

Den NEOS sei es besonders ein Anliegen gewesen, das
Gesamtpensionseinkommen zu betrachten, erklärte Abgeordneter Gasser.
Er hofft in diesem Sinne, dass die nötige Zweidrittelmehrheit für die
Einbeziehung von „Luxuspensionen“ zustande kommt, wobei er kein
Interesse in dieser Frage bei der FPÖ ortet. Generell betonte Gasser,
es werde einer „gemeinsamen Kraftanstrengung“ bedürfen, um das
soziale System in Österreich auf nachhaltige Beine zu stellen.

FPÖ für Neuaufstellung des Österreichischen Seniorenrats

Weitere im Ausschuss zur Diskussion stehende Anträge der FPÖ
betrafen die Wiedereinführung der abschlagsfreien Frühpension bei 45
Arbeitsjahren, bekannt als „Hacklerregelung“ ( 351/A(E) ), und die
Neuaufstellung des Österreichischen Seniorenrats ( 407/A(E) ).
Letztere sei notwendig, um eine breitere Repräsentanz der Seniorinnen
und Senioren in ihrer offiziellen Interessenvertretung
sicherzustellen, macht Abgeordnete Rosa Ecker in der Begründung des
Antrags geltend. Derzeit würden SPÖ und ÖVP den Seniorenrat
dominieren. Die politische Landschaft in Österreich habe sich
verändert, sagte Andrea Michaela Schartel im Ausschuss, das müsse
sich auch im Seniorenrat abbilden.

Dem hielt SPÖ-Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs entgegen, dass
sich die Repräsentanz im Seniorenrat nach der Mitgliederzahl der
einzelnen Seniorenorganisationen richte. Eine Wiedereinführung der
„Hacklerregelung“ halten SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und seine
Fraktionskollegin Verena Nussbaum aufgrund der „leeren Staatskassen“
derzeit für nicht möglich.

Kritik an Sozialversicherungsverfahren

Die beiden Entschließungsanträge wurden schließlich ebenso
vertagt wie ein von FPÖ-Abgeordneter Belakowitsch eingebrachten
Antrag zu Sozialversicherungsverfahren ( 435/A(E) ). Belakowitsch
wirft den Sozialversicherungsträgern mit Hinweis auf verschiedene
Medienberichte vor, „willkürliche“ Entscheidungen – etwa bei der
Ablehnung von Pflegegeld, Rehabilitation oder einer
Invaliditätspension – zu treffen und sieht Sozialministerin Schumann
gefordert.

Handlungsbedarf sieht auch Grün-Abgeordneter Ralph Schallmeiner.
Er bezweifle, dass der Antrag der FPÖ das richtige Mittel sei, meinte
er. Wenn man sich den Umgang der PVA mit Betroffenen von ME/CFS
ansehe, dann sei aber klar, dass es nicht nur um einzelne
Entscheidungen, sondern um ein System gehe.

Barbara Teiber (SPÖ) hob hervor, dass man Entscheidungen der
Sozialversicherungsträger gerichtlich bekämpfen könne. Die
Gewerkschaft und die Arbeiterkammer würden auch immer wieder
derartige Verfahren führen und gewinnen. Von „Willkür“ zu sprechen,
hält sie aber nicht für angebracht. Das sei „ein Schlag ins Gesicht“
der Mitarbeiter:innen in der Sozialversicherung, die sich redlich
bemühten.

Sozialministerin Korinna Schumann erklärte, dass das Ressort am
Thema „dran ist“, wobei es um eine sachliche Debatte gehe. Es brauche
etwa einheitliche Gutachten. Was laut Schumann nicht angehe, sei, das
Sozialversicherungssystem „pauschal schlechtzureden“. Es werde viel
Positives im Sinn der Menschen geleistet. (Fortsetzung
Sozialausschuss) gs