Sozialausschuss billigt Änderungen im Notarversorgungsgesetz

Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute auf
Initiative der
Koalitionsparteien auch eine Novelle zum Notarversorgungsgesetz
gebilligt. Da die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in
das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und Notariatskandidaten
vor Kurzem von 35 auf 50 Jahre angehoben wurde und es damit
voraussichtlich auch zu späteren Eintritten ins Notariat kommen wird,
drohen Beitragseinnahmen und gewährte Pensionsleistungen
auseinanderzudriften. Deshalb soll die im Gesetz verankerte
Mindestpensionshöhe je nach erworbenen Versicherungszeiten gestaffelt
werden. Der Koalitionsantrag wurde einstimmig angenommen.

Nicht ins Plenum geschafft haben es eine Reihe von
Oppositionsanträgen, die ebenfalls vorwiegend pensionsrechtliche
Fragen behandelten und die allesamt vertagt wurden. So drängten die
Freiheitlichen unter anderem auf eine volle Inflationsabgeltung für
Pensionistinnen und Pensionisten sowie auf ein Recht auf analoge
Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen wie etwa auch im Bereich
der Daseinsvorsorge. Die Grünen wiederum plädierten für einen
zusätzlichen Pensionsbeitrag bei Schwerarbeit sowie für eine Reform
bei „Luxuspensionen“.

Gestaffelte Mindestpension für Notarinnen und Notare

Laut Koalitionsantrag liegt die Pensionsuntergrenze für
Notarinnen und Notare aktuell bei 3.807,51 Ꞓ. Wer über weniger als 20
anrechenbare Versicherungsjahre (240 Monate) verfügt, soll künftig
nur noch 70 % dieses Betrags bekommen, sofern die erworbenen
Pensionsansprüche nicht ohnehin darüberliegen. Bei 240 bis 299
Versicherungsmonaten (20 bis 25 Jahre) sind es 80 %, bei 300 bis 359
Versicherungsmonaten (25 bis 30 Jahre) 90 %. Damit wird die
Mindestpensionshöhe auf 2.665,26 Ꞓ sinken. In Kraft treten soll das
von allen Fraktionen mitgetragene Gesetz mit 1. Jänner 2027, nicht
gelten wird diese Staffelung für Berufsunfähigkeitspensionen ( 913/A
).

Franz Jantscher (SPÖ) sprach von einer notwendigen „nachhaltigen
finanziellen Absicherung“, um das System nicht ins Wanken zu bringen.
Auch Johannes Gasser (NEOS) begrüßte die Regelung und wies unter
anderem darauf hin, dass bei der Berufsgruppe der Notarinnen und
Notaren ein Deckungsbeitrag von 100 % gegeben sei.

Volle Inflationsabgeltung und Recht auf analoge Inanspruchnahme
staatlicher Dienstleistungen

Ausgangspunkt für eine grundlegende Debatte über Pensionen und
über eine gerechte Gestaltung des System waren dann eine Reihe von
Anträgen der FPÖ und der Grünen. Die Freiheitlichen hielten es etwa
für eine „Fehlentwicklung“, dass die Pensionen nicht jedes Jahr an
die Inflation angepasst werden. Man dürfe den seit Jahrzehnten
etablierten gesellschaftlichen Konsens – ein finanziell abgesicherter
Lebensabend nach einem langen Arbeitsleben – nicht systematisch
aushöhlen, mahnte Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ) ein. Die
Einsparungen gingen zu Lasten einer Generation, der man vieles zu
verdanken habe. Außerdem müssten jene, die mehr einbezahlt und auch
länger gearbeitet hätten, auch mehr „herausbekommen“. Sie pochte in
ihrem Entschließungsantrag daher darauf, nicht von den gesetzlichen
Vorgaben abzuweichen ( 901/A(E)) . Der Gruppe der Pensionistinnen und
Pensionisten sei in der letzten Zeit ohnehin schon sehr vieles
aufgebürdet worden, argumentierte auch Dagmar Belakowitsch (FPÖ),
diese könnten nicht der „Bankomat der Nation sein“, wie dies
Seniorenratspräsidentin Ingrid Korosec richtig formuliert habe.

FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm kritisierte erneut, dass der Zugang
zum Rechtsstaat und die Möglichkeit, Sozialleistungen und
Wirtschaftsförderungen oder Genehmigungen der Verwaltung auch analog
und persönlich in Anspruch zu nehmen, immer weiter zurückgedrängt
werde. Dies würde auch dazu führen, dass die Gesellschaft immer
angreifbarer werde, war er überzeugt. Sogar in Schweden, ein Land,
das lange Zeit die Digitalisierung forciert habe, gehe man wieder
mehr auf analoge Angebote zurück. Wurm trat daher mit Nachdruck für
ein Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an allen
Dienstleistungen der Verwaltung, der Justiz und der Daseinsvorsorge
ohne technische und kommunikative Barrieren ein ( 433/A(E) ).

Johannes Gasser (NEOS) gab zu bedenken, dass es in der
Vergangenheit immer wieder Pensionsanpassungen gegeben habe, die
unter, aber auch mal über der Inflationsrate gelegen seien. Generell
setze sich seine Fraktion für eine umfassende Reform des
Pensionssystems ein, um eine nachhaltige und langfristige
Finanzierung zu gewährleisten.

Man sei in den letzten Jahren sehr fair mit den Pensionistinnen
und Pensionisten umgegangen, meinte Laurenz Pöttinger (ÖVP). Überdies
würden 99,94 % von den Anpassungen profitieren, bei den absolut
höchsten Pensionen komme ein Pauschalbetrag von rund 200 Ꞓ zum
Tragen.

Was das Recht auf analoges Leben betrifft, verwies Barbara Teiber
(SPÖ) auf einzelne Maßnahmen im Regierungsprogramm, die „bereits auf
dem Weg seien“.

Um auf die Bedürfnisse der älteren Generation besser einzugehen,
stehe man in einem engen Austausch mit dem Seniorenrat und den
Betroffenen, erklärte auch August Wöginger (ÖVP). Bereits umgesetzt
habe man etwa die Möglichkeit, sich bei FinanzOnline unkompliziert
vertreten lassen zu können. Vor allem im ländlichen Raum würden zudem
die Gemeindeämter als Anlaufstellen für Seniorinnen und Senioren zur
Verfügung stehen, berichtete er, dafür seien auch zusätzliche Gelder
ausgeschüttet worden. Hinsichtlich der Anpassung der Pensionen machte
Wöginger darauf aufmerksam, dass dafür bereits 2,4 Mrd. Ꞓ vorgesehen
seien. Grundsätzlich vertrete er die Ansicht, dass bei der
Budgetsanierung alle mitmachen müssten. Zudem sollte man bei der
Debatte auch immer das Gesamtgefüge, also auch die Gehaltsabschlüsse
bei den aktiv Arbeitenden, mitberücksichtigen, gab er zu bedenken.

Es sollte nicht nur die Chance auf ein analoges Leben geben,
sondern auch die Möglichkeit zur digitalen Teilhabe, wenn dies
gewollt werde, konstatierte Bundesministerin Korinna Schumann. Es
würden daher gemeinsam mit den Betroffenen Maßnahmen erarbeitet und
zusätzliche Mittel bereitgestellt, kündigte sie an.

Grüne für Zusatzbeitrag für Schwerarbeit und Reform bei den
Luxuspensionen??

Zur Debatte standen auch zwei wiederaufgenommene Initiativen der
Grünen, die ebenfalls mehrheitlich vertagt wurden. Abgeordneter
Markus Koza (Grüne) schlug unter anderem vor, dass ein zusätzlicher
Pensionsbeitrag für Schwerarbeiterinnen und Schwerarbeiter im
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) festgeschrieben werden
soll (341/A ). Demnach sollen Dienstgeberinnen und Dienstgeber für
Beschäftigte, die Schwerarbeit im Sinne des Allgemeinen
Pensionsgesetzes leisten, ab dem Jahr 2028 zusätzlich 0,2 % der
allgemeinen Bemessungsgrundlage an die Pensionsversicherung zahlen.
Danach soll der Zusatzbeitrag bis zum Jahr 2032 schrittweise auf 1,5
% ansteigen. Durch die lange Vorlaufzeit hätten die Betriebe die
Möglichkeit, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen,
machte Sozialsprecher Markus Koza geltend.

Durch den Zusatzbeitrag könnten laut Koza im Vollausbau 2032 bis
zu 175 Mio. Ꞓ lukriert werden. Es gehe den Grünen allerdings nicht
nur um Mehreinnahmen für die Pensionsversicherung, sondern vor allem
um eine „Lenkungswirkung“. So hoffe man, die Unternehmen damit auch
zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu motivieren, um
Schwerarbeitszuschläge zu reduzieren bzw. zu vermeiden.

Weiters halten die Grünen eine Weiterentwicklung beim System der
Begrenzung von Luxus- und Sonderpensionen sowie von Pensionen von
Politikerinnen und Politikern für notwendig (672/A(E)) . Denn obwohl
das alte Modell im Jahr 1997 abgeschafft worden sei, habe es laut
Berichten des ORF im Jahr 2025 noch 462 Pensionen in dieser
Systematik gegeben und es seien auch neue zuerkannt worden. Ebenso
abgeschafft wurden im Jahr 2014 die sogenannten Sonderpensionen, also
besonders hohe (Mehrfach-)Pensionen im Bereich öffentlicher
Unternehmen. Die Änderungen von damals seien heute aber teilweise
überholt, Fehlentwicklungen seien nicht korrigiert worden, wird im
Antrag ins Treffen geführt.

Die Auswirkungen auf Sonderpensionen müsse man sich genau
anschauen, stellte Barbara Teiber (SPÖ) hinsichtlich des Antrags der
Grünen fest, da es eine gerechte Lösung brauche.

August Wöginger (ÖVP) erinnerte daran, dass im Jahr 2014
Eingriffe in die Luxuspensionen vorgenommen worden seien. Er habe
auch nichts dagegen, sich dieser Thematik noch einmal genauer zu
widmen.

Auch Johannes Gasser (NEOS) zeigte sich offen, was das Thema der
Luxuspensionen angeht. Es würden aber noch Gespräche laufen und er
hoffe auch, dass dieser Antrag zum letzten Mal vertagt werde.

Aufgrund der Veränderungen in der Arbeitswelt müsse man über
viele Fragen diskutieren, räumte Reinhold Binder (SPÖ) in Bezug auf
den Antrag zum Thema Schwerarbeit ein. (Fortsetzung Sozialausschuss)
sue