Social-Media-Accounts von Politiker:innen: Nationalrat gibt grünes Licht für Gesetzesnovelle

Wien (PK) – Die Mitwirkung von Kabinetts- und Büromitarbeiter:innen
an Social-
Media-Accounts von Regierungsmitgliedern wird auf eine gesetzliche
Grundlage gestellt. Der Nationalrat hat heute mit breiter Mehrheit
eine entsprechende Novelle zum Parteiengesetz beschlossen. ÖVP, SPÖ,
NEOS und weite Teile der Grünen stimmten für die neuen Regelungen.
Mitarbeiter:innen von Minister:innen werden demnach künftig auch dann
Beiträge für die Accounts gestalten können, wenn diese nicht der
öffentlichen Hand, sondern einer Partei gehören. Das gilt auch für
Mitglieder von Landesregierungen. Der Unabhängige Parteien-
Transparenzsenat (UPTS) hatte eine solche Mitarbeit zuletzt als
unzulässige Parteispende gewertet, wobei die dafür verhängten Strafen
noch nicht rechtskräftig sind.

Eine Mitwirkung ist laut Gesetzesnovelle allerdings nur dann
erlaubt, wenn bestimmte Auflagen eingehalten werden: So müssen sich
die Beiträge, die Kabinetts- bzw. Büromitarbeiter:innen gestalten,
eindeutig von parteipolitischen Inhalten der Accounts unterscheiden
und explizit gekennzeichnet werden. Zudem ist im jeweiligen Impressum
darauf hinzuweisen. Analoge Bestimmungen sollen für den Fall gelten,
dass Klubmitarbeiter:innen oder parlamentarische Mitarbeiter:innen
Social-Media-Accounts von Klubobleuten oder Abgeordneten (mit)
betreuen. Darüber hinaus wird mit der Gesetzesnovelle klargestellt,
dass europäische Partnerorganisationen von Parteien und
internationale Vereinigungen, denen die Parteien oder eine ihrer
Teilorganisationen angehören, nicht als „nahestehende Organisationen“
gemäß Parteiengesetz zu verstehen sind.

Entscheidungen des UPTS von Rückwirkung nicht umfasst

Scharfe Kritik an der Novelle kommt von der FPÖ, wiewohl der von
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen gemeinsam eingebrachte Gesetzesantrag im
Rahmen der Plenarberatungen wie angekündigt noch abgeändert wurde.
Demnach werden die neuen Bestimmungen zwar wie ursprünglich
vorgesehen auch rückwirkend gelten, für bereits vom UPTS entschiedene
Verfahren soll diese Rückwirkung aber nicht zur Anwendung kommen.
Damit will man den Eindruck vermeiden, dass es ÖVP, NEOS und Grünen
um die Aufhebung der vom UPTS gegen sie verhängten Strafen im fünf-
bzw. sechsstelligen Eurobereich gehe, wie Grünen-Abgeordnete Sigrid
Maurer erklärte. NEOS-Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
sprach in diesem Zusammenhang von einem „Fehler“ im ursprünglichen
Antrag. FPÖ-Abgeordneter Markus Tschank ortet dennoch einen
„justizpolitischen Skandal“ und sieht die Regierungsparteien durch
die neuen Regelungen gegenüber der Opposition privilegiert.

FPÖ bleibt bei Kritik

Tschank betonte in seiner Rede, dass Soziale Medien mittlerweile
zentrale Plattformen der politischen Kommunikation und eine wichtige
Informationsquelle seien. Umso wichtiger sei es, zwischen Partei- und
Regierungsarbeit zu unterscheiden. Das sei durch die vorliegende
Novelle aber nicht gewährleistet, beklagte er. Vielmehr werde die
bestehende „Querfinanzierung“ von Parteien durch den Staat
legalisiert. Zudem sieht er die Oppositionsparteien benachteiligt.

Tschank und sein Fraktionskollege Michael Schilchegger warfen den
anderen Parteien überdies vor, sich rückwirkend Straffreiheit
gewähren und Strafzahlungen ersparen zu wollen. „Ihr könnt es euch
richten und richtet es euch mit dieser Gesetznovelle“, sagte Tschank.
Wenn es „um die eigenen Kassen“ gehe, seien den Koalitionsparteien
und den Grünen Verfassungs- und Europarecht egal, sekundierte
Schilchegger. Durch die Rückwirkung könnten „bisherige verdeckte
Parteispenden“ nicht mehr überprüft werden.

ÖVP und NEOS: Graubereich muss geregelt werden

Dem hielten NEOS-Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff und Grünen-
Abgeordnete Maurer entgegen, dass Mitarbeiter:innen von Ministerbüros
auch in Zukunft keine Parteiarbeit leisten dürften.
„Selbstverständlich“ dürften sie nur in ihrem Wirkungsbereich
liegende Inhalte posten und kommunizieren, hielt Hoyos-
Trauttmansdorff fest. Ihm zufolge geht es vorrangig darum, einen
„Graubereich“ zu regeln, nachdem der Rechnungshof seine Rechtsmeinung
geändert habe. Mit der ursprünglichen Rückwirkung sei „ein Fehler
passiert“, erklärte er, dieser werde mit dem Abänderungsantrag aber
behoben. Was die Parteienförderung insgesamt betrifft, kündigte Hoyos
-Trauttmansdorff an, dass die NEOS bei den nächsten
Budgetverhandlungen auf eine Senkung drängen würden, nachdem sie für
2026 bereits eingefroren worden sei.

Von einer „Grauzone“, die geregelt werden müsse, sprach auch ÖVP-
Abgeordneter Nico Marchetti. Es brauche eine praktikable Lösung,
mahnte er. Marchetti wies zudem den Vorwurf der FPÖ zurück, dass sich
die Regierungsparteien mit der Novelle einen Vorteil verschaffen
würden. Das stimme nicht, schließlich seien auch Landesregierungen
mit FPÖ- und Grünen-Beteiligung sowie alle Landtags- und
Parlamentsklubs betroffen, gab er zu bedenken. Es gebe etliche
Abgeordnete, die Bürgermeister:in seien und damit auch eine
Parteifunktion hätten. Auch sie müssten, folge man der Entscheidung
des UPTS, zwei Accounts haben.

Grüne: Rechtsansicht des Rechnungshofs ist „lebensfremd“

Ähnlich argumentierte Grünen-Abgeordnete Maurer. Die Grünen
hätten bei Accounts von Regierungsmitgliedern immer schon darauf
geachtet, zwischen parteipolitischen Postings, gekennzeichnet mit GR
für Grüne, und Postings als Amtsträger:innen, gekennzeichnet mit BM
für Bundesminister:in, zu unterscheiden, skizzierte sie. Der
Rechnungshof habe dieses „Best Practise“ allerdings als unzureichend
gewertet. Maurer hält es aber für „lebensfremd“, von Politiker:innen
zu verlangen, zwei verschiedene Accounts zu führen, bzw. Bürger:innen
zuzumuten, zwei verschiedenen Accounts zu folgen. Die vorliegende
Novelle bringt ihrer Meinung nach eine „rechtssichere, praxisnahe und
nachvollziehbare“ Regelung.

Mit der Novelle zum Parteiengesetz würden klare Regeln für Social
-Media-Accounts von Politiker:innen geschaffen, betonte auch SPÖ-
Abgeordneter Klaus Seltenheim. Der FPÖ hielt er vor, selbst im
Glashaus zu sitzen und mit Steinen zu werfen.

119 Ja- und 54-Nein-Stimmen für Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf wurde schließlich in namentlicher Abstimmung
mit 119 Ja-Stimmen, bei 54 Nein-Stimmen, angenommen. Neben der FPÖ
stimmten auch die Grünen-Abgeordneten David Stögmüller und Nina
Tomaselli dagegen. (Fortsetzung Nationalrat) gs

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