Wien (OTS) – Die Serie skandalöser Gerichtsentscheidungen zu
Neonazi-Straftaten
reißt nicht ab. Am Landesgericht Graz wurde jetzt einem 59-Jährigen
der Prozess gemacht, der mindestens ein Jahr lang immer wieder NS-
Inhalte verbreitet hatte. Darunter den Spruch „Braun ist bunt genug“
und die Odalrune – ein Symbol der Hitler-Jugend und einer Waffen-SS-
Division. Bei einer Hausdurchsuchung waren viele NS-Materialien
gefunden worden, etwa der Aufkleber „Nazikiez“. Der Angeklagte hatte
jede Menge Aufkleber beim gewalttätigen deutschen Neonazi Tommy
Frenck bestellt und bezogen.
Vor Gericht log der 59-Jährige, dass sich die Balken bogen: Er
sei ein „Mann der Mitte“ und „christlich-konservativ“. Von
Schuldeinsicht also keine Spur. Die Geschworenen glaubten dem
Angeklagten offensichtlich nicht: Sie entschieden einstimmig gegen
ihn.
Umso befremdlicher fiel dann die Strafbemessung durch die drei
Berufsrichter und die Geschworenen aus, berichtet die Plattform
„Stoppt die Rechten“: Der Neonazi kam mit einer Geldstrafe von 6.600
Euro davon. Weitere 3.300 Euro Geldstrafe wurden auf Bewährung
verhängt.
„Fortgesetzte NS-Wiederbetätigung wird zum Kavaliersdelikt, wenn
man sich mit einigen tausend Euro freikaufen kann“, stellt Willi
Mernyi , Vorsitzender des Mauthausen Komitees Österreich (MKÖ), fest.
„Ein völlig falsches Signal!“
Trotz des „Schnäppchens“ wollte der Angeklagte Bedenkzeit. Auch
die Staatsanwaltschaft überlegt Rechtsmittel. Das Urteil ist demnach
noch nicht rechtskräftig.
Erst vor wenigen Tagen war einem 26-Jährigen am Landesgericht
Linz für 71 Fälle von NS-Wiederbetätigung, darunter übelste
rassistische und antisemitische Hetze, eine Diversion gewährt worden:
3.500 Euro, keine Vorstrafe.
Und im Juni war ein 23-jähriger Funktionär der Freiheitlichen
Jugend am Landesgericht Graz schuldig gesprochen worden: Er hatte
jahrelang eine Neonazi-Gruppe geführt. Trotzdem muss er keinen Tag
ins Gefängnis! Das Gericht ließ es bei einer niedrigen bedingten
Haftstrafe von nur acht Monaten, einer Geldstrafe von 4.800 Euro und
einem pädagogischen Rundgang durch die KZ-Gedenkstätte Mauthausen
bewenden.
„Die Justiz erfüllt den antifaschistischen Auftrag der Verfassung
immer weniger“, kritisiert Robert Eiter , Jurist und MKÖ-
Vorstandsmitglied. „Der Trend zur Straflosigkeit beim Verbotsgesetz
ist gefährlich: 2024 hat es schon zwölfmal so viele Einstellungen und
Diversionen gegeben wie Verurteilungen.“
„Wenn einschlägige Täter aber doch verurteilt werden, lässt sich
das Strafmaß oft nicht nachvollziehen“, sagt Mernyi. „Auch im
aktuellen Fall in Graz ist das Urteil so mild, dass weder von Spezial
– noch von Generalprävention die Rede sein kann.“
„Sollen Rechtsextremismus und Antisemitismus wirksam bekämpft
werden, muss die Justiz in ihren Reihen das Bewusstsein für die
Bedeutung des Verbotsgesetzes stark verbessern“, betont Eiter. „Es
braucht aber auch Gesetzesänderungen wie die Abschaffung der
Diversion für erwachsene Neonazi-Täter.“