Schlimmste Tierquälerei an Karpfen vor Weihnachten

Wien (OTS) – VGT-Mitarbeiter:innen waren wie in den Jahren 2024 und
2023 bei
Wiener Lebensmittelmärkten unterwegs und kontrollierten bei mehreren
Fischverkaufsständen die Haltungsbedingungen und Schlachtmethoden der
dort in Hälterungsbehältern zum Verkauf angebotenen
„Weihnachtskarpfen“. Bei vier Fischverkaufsständen wurden Verstöße
gegen geltende gesetzliche Bestimmungen beobachtet und vom VGT zur
Anzeige gebracht.

Video von der Fischquälerei: Leidende Karpfen auf Wiener Märkten

Zwtl.: Ersticken an der Luft

Bei einem Verkaufsstand am Brunnenmarkt wurde schwerste
Tierquälerei beobachtet. VGT-Mitarbeiter:innen wurden Zeug:innen, wie
Karpfen zu einem Fischverkaufsstand angeliefert wurden. Dabei wurden
die Tiere mehrere Minuten lang ohne Wasser in Kisten in einem
Hauseingang gelagert. Für die Tiere ist das ein Todeskampf, verbunden
mit schwerer Angst und maximalem Stress. Laut Tierschutzgesetz müssen
Fische immer in Wasser transportiert werden. Diese Tierquälerei wurde
vom VGT angezeigt.

Mag. Erich Schacherl, VGT Kampagnenmitarbeiter war vor Ort dabei:
„Erschütternd bei dieser Tierquälerei war auch die Ignoranz der an
dem Transport der sterbenden Karpfen beteiligten Arbeiter in den
Hauseingang. Denen schien der Todeskampf der Karpfen völlig egal zu
sein.“

Zwtl.: Unsachgemäße Betäubung

Die VGT-Mitarbeiter:innen sahen bei der Recherche mehrmals
unsachgemäße Betäubung von Karpfen. Laut österreichischem Gesetz
dürfen Fische nur getötet werden, wenn sie vorher betäubt worden
sind. Die Betäubung darf durch einen Schlag auf den Hinterkopf
erfolgen. Wichtig ist, dass der Schlag an der richtigen Stelle am
Hinterkopf erfolgt, damit der Fisch sofort das Bewusstsein verliert.
Der Schlag muss auch fest genug ausgeführt werden. Wenn die Betäubung
fachgerecht durchgeführt wird, verliert der Fisch sofort das
Bewusstsein.

Bei vier Fischverkaufsständen war zu sehen, wie die Fischverkäufer
mehrmals auf die Köpfe der lebenden Karpfen einschlugen, ohne dass
die Fische das Bewusstsein verloren. Die Fische werden dabei nur in
der Luft gehalten, statt auf einer harten Unterlage fixiert, die für
das sachgemäße Betäuben geeignet wäre. Mag. Erich Schacherl: „Es ist
für jeden Fisch eine furchtbare Tortur, wenn ihm bei vollem
Bewusstsein mehrmals brutal auf den Kopf geschlagen wird. Schwerste
Kopfverletzungen und Gehirnschäden inkl. schlimmster Schmerzen können
die Folge sein. Was wir zu sehen bekamen, widerspricht allen
Grundsätzen des Tierschutzes und dürfte so niemals passieren.“

Zwtl.: Minutenlanger Todeskampf

Bei einem Verkaufsstand am Meiselmarkt in Rudolfsheim-Fünfhaus
war zu sehen, dass Karpfen nach mehreren Betäubungsschlägen auf den
Kopf durch einen Kehlschnitt mit einer Schere vermeintlich getötet
wurden. Einer dieser Karpfen bewegte sich nach der offensichtlich
unsachgemäßen Betäubung und Tötung immer noch heftig. Mag. Erich
Schacherl: „Das war furchtbare Tierquälerei! Auch wenn die Tierschutz
-Schlachtverordnung nicht definiert, welche Werkzeuge für die Tötung
von Karpfen erlaubt sind – die Schere, die hier eingesetzt wird, ist
völlig ungeeignet. Die Karpfen haben offensichtlich stark gelitten
und über eine Minute nach dem Schnitt noch geatmet und gezappelt.“ In
einem Fischbecken ist so wenig Platz, dass die Tiere nicht einmal
alle von Wasser bedeckt sind. Verzweifelt kämpfen sie um den Platz,
sie stehen sichtlich unter Stress.

Das Fazit der Recherche war für die VGT-Mitarbeiter:innen
ernüchternd. Mag. Erich Schacherl: „Ich bin fassungslos, wie
unprofessionell und empathielos die meisten Fischverkäufer mit den
Karpfen umgegangen sind. Als wären die Fische empfindungslose Waren.
Als würde es keine Gesetze geben, die die Tiere schützen.
Gleichzeitig müssen wir hier auch die Behörde in die Pflicht nehmen.
Jedes Jahr aufs Neue zeigen wir die Quälerei im vorweihnachtlichen
Fischverkauf an. Man muss sich die Frage stellen, ob hier überhaupt
kontrolliert wird, und ob bei diesen Kontrollen alle Augen zugedrückt
werden. Die Tierquälerei erfolgt bei vielen Ständen systematisch und
andauernd, und müsste von jedem kontrollierenden Organ festgestellt
werden können.“

Mag. Schacherl abschließend: „Eines muss noch gesagt werden:
Diese Tierquälerei findet nur deshalb statt, weil es Menschen gibt,
die Karpfenfleisch kaufen wollen, das von lebend auf Märkten
angebotenen Tieren stammt. Diese Fleischesser:innen sind
mitverantwortlich für die geschilderte Karpfenquälerei.“

Der VGT empfiehlt, auf den Konsum von Karpfen oder anderen
Fischen zu Weihnachten zu verzichten.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)