Wien (OTS) – Staatssekretär für Entbürokratisierung Sepp Schellhorn
begrüßt das
heute von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) vorgestellte
Unternehmensdynamik-Dashboard und die dahinterstehende neue
Dateninfrastruktur. Die Nationalbank hat eine neue Dateninfrastruktur
geschaffen, die erstmals Informationen zu österreichischen
Unternehmen, Bilanzen, Bankkrediten, Eigentumsnetzwerken und
Insolvenzen systematisch miteinander verknüpft. Damit schafft sie
eine wichtige Grundlage, um wirtschaftliche Zusammenhänge besser zu
verstehen und mögliche Reformpotenziale sichtbar zu machen.
„Die Nationalbank leistet hier wichtige Pionierarbeit. Sie zeigt
uns, was möglich wird, wenn wir Daten zusammenführen, statt sie in
getrennten Schubladen liegen zu lassen. Genau diesen Zugang brauchen
wir auch bei der Entbürokratisierung. Denn bevor wir Strukturen
vereinfachen können, müssen wir sie erst einmal kennen“, so
Schellhorn.
Großes Potenzial für Entbürokratisierung noch nicht ausgeschöpft
Für Schellhorn liegt die besondere Bedeutung der Initiative nicht
nur in dem, was die OeNB bereits ermöglicht, sondern vor allem in
dem, was künftig noch möglich wäre . Die Nationalbank hat ihre neue
Dateninfrastruktur im Rahmen der bestehenden institutionellen und
personellen Möglichkeiten aufgebaut. Technisch und analytisch besteht
jedoch erhebliches weiteres Potenzial.
Dazu zählen insbesondere Analysen kommunaler Unternehmens- und
Beteiligungsnetzwerke, möglicher Doppelstrukturen zwischen Gemeinden,
öffentlicher Aufträge und Förderungen sowie der Verteilung
bürokratischer Belastungen auf unterschiedliche Unternehmen. Ein Teil
dieser Untersuchungen wäre bereits auf Basis vorhandener
Informationen möglich, andere würden zusätzliche Datenverknüpfungen
erfordern.
„Die technischen Möglichkeiten sind da. Jetzt müssen wir auch die
Voraussetzungen schaffen, um sie bestmöglich zu nutzen. Wenn wir
wissen wollen, wo Verwaltung vereinfacht, wo Doppelgleisigkeiten
beseitigt und wo öffentliche Mittel effizienter eingesetzt werden
können, brauchen wir zuerst die entsprechenden Daten.
Entbürokratisierung beginnt nie beim Bauchgefühl, sondern bei den
Fakten.“
Öffentliche Beteiligungen: Transparenz auch über finanzielle
Risiken
Besonderen Handlungsbedarf sieht Schellhorn bei der Transparenz
öffentlicher Beteiligungsstrukturen. Gerade Informationen über
landeseigene Gesellschaften und ihre direkten und indirekten
Beteiligungen müssten umfassend, nachvollziehbar und für
systematische Analysen zugänglich sein. Nur so könnten
Eigentumsnetzwerke und mögliche Überschneidungen zwischen
öffentlichen Unternehmen und Gebietskörperschaften untersucht werden.
Dabei geht es nicht allein um Verwaltungsstrukturen, sondern auch
um finanzielle Risiken für die öffentliche Hand. Wirtschaftliche
Schwierigkeiten oder Insolvenzen öffentlicher Unternehmen können –
etwa durch Haftungen, Garantien oder zusätzlichen Finanzierungsbedarf
– erhebliche Auswirkungen auf öffentliche Haushalte haben. Um solche
Risiken rechtzeitig erkennen und beurteilen zu können, braucht es
einen vollständigen Überblick über Beteiligungen und damit verbundene
Verpflichtungen.
„Nehmen wir nur die landeseigenen Gesellschaften, die kommunalen
Unternehmen und ihre Beteiligungsverflechtungen: Wer gehört wem? Wo
gibt es Überschneidungen? Wo möglicherweise Doppelstrukturen? Und wer
trägt das finanzielle Risiko, wenn eine Gesellschaft in
Schwierigkeiten gerät? Wir sehen doch den Wald vor lauter
Beteiligungen nicht mehr. Dabei hätten wir heute die technischen
Möglichkeiten, diese Zusammenhänge viel besser zu verstehen. Was der
öffentlichen Hand gehört, muss die Öffentlichkeit auch bitteschön
sehen können.“
Schellhorn fordert daher die Bundesländer auf, die erforderlichen
Informationen über ihre Unternehmensbeteiligungen systematisch
zugänglich und auswertbar zu machen. Es gehe ausdrücklich nicht
darum, öffentliche Unternehmen pauschal infrage zu stellen. Vielmehr
brauche es nachvollziehbare Eigentumsverhältnisse, klare
Verantwortlichkeiten und Transparenz über mögliche finanzielle
Verpflichtungen und Risiken, um Strukturreformen überhaupt beurteilen
zu können.
„Transparenz darf nicht an Landesgrenzen enden“
„Wir müssen aufpassen, dass aus ‚ Föderalismus ‘ nicht ‚
Förderalismus ‘ und am Ende ‚ Feudalismus ‘ wird. Gerade wenn
öffentliches Eigentum und öffentliches Geld im Spiel sind, darf
niemand den Überblick verlieren.“
Und: „Wir können nicht auf Bundesebene jeden Verwaltungsprozess
hinterfragen und gleichzeitig so tun, als würde die Verantwortung für
effiziente Strukturen an den Landesgrenzen aufhören. Transparenz und
Reformbereitschaft müssen für Bund, Länder und Gemeinden
gleichermaßen gelten. Ohne Wenn und Aber. Ohne Ausnahme. Ohne
Ausreden. Without von delay! “