Wien/Vösendorf (OTS) – Am 6. August ist in Salzburg die neue
„Biber-Verordnung“ für 14 Tage
in Begutachtung gegangen. Sie soll künftig den Abschuss von jährlich
bis zu 15 Bibern ermöglichen. Für Tierschutz Austria ist das der
falsche Weg – statt den Konflikt zu entschärfen, werden wertvolle
Naturschützer:innen getötet.
Zwtl.: Koexistenz statt Konflikt – Lösungen liegen auf dem Tisch
Tierschutz Austria fordert konkrete, praxistaugliche
Präventionsmaßnahmen, um Schäden zu vermeiden und den Wert des Bibers
zu nutzen.
„ Entlang von Gewässern sollten alle paar Kilometer Flächen von 2
–4 Hektar ausgewiesen werden, auf denen der Biber ungestört wirken
kann. Die Randbereiche dieser Reviere dienen als natürliche
Pufferzonen, die von benachbarten Bibern weniger stark genutzt
werden. Mit einer klugen Planung lassen sich so auch sensible oder
problematische Flächen vom Biber freihalten “, so Michaela Lehner,
Leiterin der Stabsstelle Recht bei Tierschutz Austria. Darüber
hinaus:
– Biber mitdenken: Bei neuen Retentionsbecken und
Hochwasserschutzprojekten den Lebensraum des Bibers einplanen.
– Bildung stärken: Ökologie in Landwirtschaftsschulen verankern, um
den ökologischen und ökonomischen Nutzen von Bibern zu vermitteln.
– Zusammenarbeit fördern: Grundstücksbesitzer:innen und Gemeinden
großflächig einbinden, um Biber-Gebiete zu planen und Konflikte zu
minimieren. Landwirte sollen Ausgleichszahlungen angeboten werden.
Zwtl.: Biber regulieren sich selbst – und sind unverzichtbar für
Artenvielfalt und Klimaschutz
„ Der Biber reguliert sich selbst – und er schenkt uns
ökologische Leistungen, die Millionen wert sind: Hochwasserschutz
durch seine Dämme, Renaturierung von Gewässern, mehr Grundwasser für
klimafitte Wälder und Lebensraum für unzählige Arten “, so Lehner.
Ein „Zuviel“ an Bibern gibt es in Salzburg nicht, denn die Bestände
wachsen nicht unbegrenzt: Biber sind streng territorial, fremde Tiere
werden aus besetzten Revieren vertrieben. Viele Gewässerabschnitte –
etwa an der Salzach, im Lungau oder im Pongau – sind noch komplett
biberfrei.
Zwtl.: Strenger Schutz nach EU-Recht – Tötung nur als letztes Mittel
erlaubt.
In Zeiten des Artensterbens sollte die Umsiedlung immer Priorität
haben. Der Biber ist eine nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
streng geschützte Art. Entnahmen dürfen nur nach einer
Einzelfallprüfung erfolgen – und nur, wenn mildere Mittel nicht
ausreichen und der günstige Erhaltungszustand gesichert ist. „Bevor
man tötet, muss man Alternativen prüfen, das können auch
Verbringungen sein. Der Biber ist ein wertvoller Helfer für
Renaturisierungsprojekte.Langfristig lösen wir Konflikte nur, wenn
wir lernen, mit dem Biber zu leben. Wenn wir dem Biber Raum geben,
arbeitet er kostenlos für unseren Hochwasserschutz, unsere
Artenvielfalt und unser Klima“, so Lehner abschließend.